Was tun bei Abmahnung durch IDO Interessenverband?

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Uns wurden bereits zu Beginn des Jahres erstaunlich viele Abmahnungen des IDO Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. aus Leverkusen von ratsuchenden Gewerbetreibenden vorgelegt.

Was beanstandet der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.?

Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. hat vor allem eBay-Shops im Visier, auf welchen sich fehlerhafte bzw. nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Widerrufsbelehrungen finden.

Folgendes wurde bisher beispielsweise abgemahnt:

  • Fehlerhafte Belehrung über die Form des Widerrufs,
  • fehlerhafte Belehrung über den Fristbeginn,
  • Verwendung einer Rückgaberechtsbelehrung anstelle einer Widerrufsbelehrung,
  • falsche Belehrung über Erstattung von Zahlungen bei Widerruf,
  • fehlende Belehrung über die Verwendung des amtlichen Muster-Widerrufsformulars,
  • unterlassene Hinweise auf Mängelhaftungsrechte,
  • fehlende Hinweise darüber, ob der Vertragstext nach Vertragsschluss gespeichert wird und ob der Unternehmer dem Kunden den Vertragstext zugänglich macht.

Was verlangt der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.?

Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. verlangt von den Abgemahnten die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung binnen kurzer Frist sowie die Zahlung einer Abmahnpauschale in Höhe von 232,05 €.

Woher leitet der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. seine Berechtigung ab, abzumahnen?

Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sind u. a. abmahnberechtigt

  • Konkurrenten (§ 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG) und
  • rechtsfähige Verbände zur Förderung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen, soweit ihnen eine erhebliche Zahl von Unternehmern angehört, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben, soweit sie insbesondere nach ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung imstande sind, ihre satzungsmäßigen Aufgaben der Verfolgung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen tatsächlich wahrzunehmen und soweit die Zuwiderhandlung die Interessen ihrer Mitglieder berührt (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG).

Bei dem IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. handelt es sich nach eigenen Aussagen um einen Verband im vorgenannten Sinne. Man spricht hier von der sog. Aktivlegitimation. Dennoch könnten Zweifel aufkommen, ob der Verband in allen Branchen, in denen er Abmahnungen ausspricht, über eine erhebliche Mitgliederanzahl verfügt. Jedenfalls verfügt der Verband nach eigenen Angaben über mehr als 1500 Mitglieder aus dem Bereich des Online-Handels.

Was sollten Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung vom IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. erhalten haben?

Wenn Sie eine Abmahnung vom IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. erhalten haben, sollten Sie umgehend

  • die gesetzten Fristen notieren,
  • den Eingang der Abmahnung vermerken und
  • sich Rat bei dem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens einholen.

Was sollten Sie bei einer Abmahnung durch den IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. nicht tun?

Unter keinen Umständen sollten Sie

  • die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben und zurücksenden,
  • die Abmahnpauschale voreilig bezahlen,
  • ohne vorherigen Rechtsrat selbst Kontakt zu dem IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. aufnehmen.

Was kann passieren, wenn ich die Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. ignoriere?

Wenn Sie die Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. ignorieren, droht der Erlass einer kostenträchtigen einstweiligen Verfügung, in welcher Ihnen unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- Euro, ersatzweise Ordnungshaft, untersagt wird, das beanstandete Verhalten fortzuführen.

Sollten Sie eine Abmahnung des IDO Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. erhalten haben und sich fragen, was in Ihrem Fall zu tun ist, können Sie sich gerne an den Verfasser wenden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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