Was tun bei einer Abmahnung wegen nicht gekennzeichneter Werbung?

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Seit Anfang 2016 ist es gesetzlich Pflicht: Das Kennzeichnen von Marken in einem gewerblichen Post auf öffentlichen Plattformen. 

Laut des UWG muss jeder, der gewerblich Inhalte auf Instagram, Facebook und Co. postet, die abgebildeten Marken kennzeichnen. 

Als Begründung wird hier die Beeinträchtigung des freien Wettbewerbs und die unzulässige Beeinflussung von Verbrauchern genannt. Zudem stellt sich das Posten ohne Kennzeichnung der Marke als „Schleichwerbung“ dar.

Wann muss ich meine Werbung kennzeichnen?

Sie müssen eine Markennennung vornehmen, sobald Ihr Post gewerblich ist. Dies betrifft heutzutage nicht selten „Influencer“, die in sozialen Netzwerken Inhalte und Bildmaterial öffentlich posten und somit Millionen von Menschen zugänglich machen.

Unter „gewerblich“ in diesem Zusammenhang versteht man, dass Sie eine Gegenleistung für Ihren Post bekommen. Dies kann in Form von Geld erfolgen aber auch Sachleistungen zählen darunter. Des Weiteren müssen Sie einen Post als „Werbung“ kennzeichnen, wenn es dazu kommen kann, dass Sie zukünftig eine Gegenleistung erhalten werden.

Was sind die Konsequenzen?

Durch das Nichtkennzeichnen von Werbung kann es dazu kommen, dass gerichtliche Kosten von mehreren tausend Euro für Sie fällig werden. 

Des Weiteren werden Sie verpflichtet sein, eine Unterlassungserklärung bezüglich der Nichtkennzeichnung abzugeben. Halten Sie diese in Zukunft nicht ein, können weitere Kosten in nicht abschätzbarer Höhe auf Sie zukommen. An dieser Stelle ist es also wichtig, die richtigen Schritte zu machen, um weitere finanzielle Forderungen zu vermeiden und dies auch dann, wenn Sie erkennen, dass Ihr Ausgangspost rechtswidrig war.

Was tun bei einer Abmahnung wegen versäumter Werbekennzeichnung?

Wir, von der Media Kanzlei Frankfurt, haben uns unter anderem auf Medienrecht und Wettbewerbsrecht spezialisiert und beschäftigen uns jeden Tag mit Fällen und Problemen rund um soziale Medien und andere Internetplattformen. Zahlreiche Influencer wurden von uns bereits erfolgreich unterstützt in Verfahren bezüglich Werbekennzeichnung aber auch in anderen wettbewerbsrechtlichen Fällen. Kontaktieren Sie uns, falls Sie Hilfe benötigen, wir unterstützen Sie gerne!



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