Was tun nach einer Abmahnung?

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Ist es nachteilig, die Bestätigung des Erhalts einer Abmahnung durch die eigene Unterschrift zu erteilen? 

Achten Sie auf den Inhalt.

Bei persönlichen Übergabe der Abmahnung können Sie den Erhalt bedenkenlos schriftlich bestätigen, was Arbeitgeber häufig verlangen. Es ist üblich, auf einer Kopie oder Zweitschrift der Abmahnung mit einem Zusatz wie "erhalten am …" zu unterschreiben, was problemlos möglich ist.

Dennoch sollten Sie vorsichtig sein. Achten Sie darauf, dass Sie nichts unterzeichnen, was die Vorwürfe rechtfertigt oder die Abmahnung akzeptiert. Manchmal versucht ein Arbeitgeber, dem Betroffenen eine solche Erklärung "unterzuschieben".

Wie schnell sollte man auf eine Abmahnung reagieren? 

Überstürzen Sie nichts. Es gibt keine festen Fristen für eine Reaktion auf eine Abmahnung. Daher können Sie in Ruhe überlegen, sollten jedoch spontane oder überhastete mündliche Erklärungen oder schriftliche Stellungnahmen vermeiden. Warten Sie aber nicht zu lange, da ein Protest gegen eine Abmahnung sonst möglicherweise nicht mehr glaubwürdig erscheint.

Es ist ratsam, sich zeitnah von einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen. Gemeinsam können Sie überlegen, wie Sie am besten auf die Abmahnung reagieren.

Was kann man gegen eine unberechtigte Abmahnung tun? 

Gegen eine unberechtigte Abmahnung können Sie Klage erheben. Sie können die Entfernung der Abmahnung aus Ihrer Personalakte verlangen. Wenn Ihr Arbeitgeber dem nicht nachkommt, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Wenn die Vorwürfe möglicherweise berechtigt sind oder es "falsche Zeugen" gibt, sollten Sie vorsichtig sein und sich vor rechtlichen Schritten anwaltlich beraten lassen.

Manchmal ist es sinnvoller, anstatt gegen die Abmahnung zu klagen, abzuwarten oder eine Gegendarstellung abzugeben, die Ihr Arbeitgeber zur Personalakte nehmen muss. Die Entscheidung hängt von den genauen Umständen ab, und es ist wichtig zu bedenken, dass der Arbeitgeber die Dinge möglicherweise anders sieht.

In vielen Fällen genügt eine Gegendarstellung. Diese kann bei einer unberechtigten Abmahnung manchmal klüger sein, um das Arbeitsverhältnis nicht zusätzlich zu belasten.

Bei der Formulierung der Gegendarstellung sollten Sie jedoch sehr vorsichtig sein, um keine weiteren Angriffsflächen zu bieten. Im Zweifelsfall können Sie die Gegendarstellung von einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht entwerfen lassen. Es wäre taktisch empfehlenswerter, wenn nicht ihr Anwalt, sondern Sie selbst der Absender des Schreibens sind. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Arbeitgeber etwas missversteht.

Wie verhält man sich nach einer berechtigten Abmahnung? 

Die Antwort ist nicht einfach. Sie können abwarten, vorsichtig sein und hoffen, dass sich die Situation verbessert. Es ist jedoch ratsam, dies gemeinsam mit einem erfahrenen Arbeitsrechtler zu überlegen. In einigen Fällen kann es hilfreich sein, auf eine Gegendarstellung zu verweisen, insbesondere im Hinblick auf mögliche spätere Kündigungen. Hier ist Fingerspitzengefühl erforderlich, und in solchen Situationen sollten Sie nicht ohne anwaltliche Beratung auf die Abmahnung reagieren.

Was tun mit der Gegendarstellung zu einer Abmahnung? 

Am besten übergeben Sie Ihre Gegendarstellung persönlich an Ihren Arbeitgeber (z.B., beim Pförtner, der Poststelle oder der Personalabteilung). Es ist ratsam, sich die Übergabe auf einer Kopie bestätigen zu lassen, beispielsweise durch einen Stempelaufdruck. Das Versenden per Post ist nicht empfehlenswert, da Sie später nicht beweisen können, dass Ihr Brief angekommen ist. Ein Einschreiben signalisiert Ihrem Arbeitgeber, dass Sie davon ausgehen, dass er behaupten könnte, Ihr Schreiben nicht erhalten zu haben, was von den meisten Arbeitgebern wenig geschätzt wird.



RA Croset

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Südwestkorso 1

12161 Berlin

www.ra-croset.de

Pascal Croset ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Kanzleisitz in Berlin. Er ist ideologisch nicht festgelegt und vertritt daher Arbeitgeber (kleine, mittelständische und große Unternehmen mit bis zu 1.500 Mitarbeitern) und Arbeitnehmer (Angestellte aller Einkommensklassen, Führungskräfte, leitende Angestellte und Geschäftsführer) – deutschlandweit.

Pascal Croset ist Experte für arbeitsrechtliche Abmahnungen und hat das Werk „Die rechtssichere Abmahnung: Ein Leitfaden für Personalabteilung und Geschäftsführung" im Gabler-Verlag veröffentlicht.

Foto(s): Kanzlei@croset.de

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