Formalien und mögliche Gründe einer Abmahnung

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Was ist eine Abmahnung im Arbeitsrecht?

Eine Abmahnung im Arbeitsrecht ist eine förmliche Rüge seitens des Arbeitgebers, die ein bestimmtes Verhalten oder die (schlechten) Leistungen des Arbeitnehmers beanstandet. Gleichzeitig wird angekündigt, dass der Arbeitnehmer mit einer möglichen Kündigung rechnen muss, wenn er sein Verhalten nicht ändert.

Was kann im Arbeitsrecht Gegenstand einer Abmahnung sein?

Im Arbeitsrecht kann der Arbeitgeber jedes persönliche Fehlverhalten oder mangelhafte Leistungen des Arbeitnehmers im Job abmahnen.

Welche Bedeutung hat eine Abmahnung im Arbeitsrecht?

Ein Arbeitgeber kann nur verhaltensbedingt kündigen (etwa bei Zuspätkommen, unentschuldigtem Fehlen, Fehlern bei der Arbeit usw.), wenn zuvor eine erfolglose Abmahnung wegen des gleichen oder ähnlichen Fehlverhaltens erfolgt ist.

Wie gefährlich ist eine Abmahnung?

Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer nichts zu befürchten, wenn er das Fehlverhalten unterlässt. Es kann allerdings auch sein, dass der Arbeitgeber sich schon vor dem Ausspruch der Abmahnung zu einer Kündigung entschieden hat. Dann kann die Abmahnung weitere Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber ankündigen. Deswegen wird empfohlen gegebenenfalls eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.

Muss der Betroffene vor seiner Abmahnung angehört werden?

Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung für den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer vor einer Abmahnung anzuhören. Im öffentlichen Dienst ist dies jedoch aufgrund tarifvertraglicher Vorgaben erforderlich.

Muss der Betriebsrat vor einer Abmahnung informiert werden?

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Betriebsrat über eine Abmahnung zu informieren oder ihn zuvor anzuhören oder zu beteiligen.

Muss eine Abmahnung schriftlich erteilt werden?

Es gibt keine festen formellen Voraussetzungen für eine Abmahnung. Sie kann schriftlich, per E-Mail, Fax oder sogar mündlich erfolgen. Es ist jedoch ratsam, eine klare und nachvollziehbare schriftliche Abmahnung zu erteilen. Vor Gericht erscheint es nämlich sehr vage ohne jegliche Beweise von einer mündlichen Abmahnung zu sprechen. Das kann die gegnerische Partei leicht abstreiten.

Der Arbeitgeber muss darlegen können, dass in einem entsprechenden Gespräch tatsächlich abgemahnt wurde. Erfahrungsgemäß erinnert sich der Arbeitgeber jedoch nicht an den genauen Wortlaut und damit kann nicht geprüft werden, ob die Formalien berücksichtigt wurden. Zudem passiert es häufig, dass der Arbeitnehmer nur ermahnt wurde.

Muss eine Abmahnung innerhalb einer Frist erfolgen?

Es gibt keine gesetzliche Frist, die der Arbeitgeber bei einer Abmahnung einhalten muss. Arbeitsgerichte betrachten jeden Fall individuell.

Wer darf eine Abmahnung unterschreiben?

Im Unterschied zur Kündigung kann eine Abmahnung von jedem unmittelbaren Vorgesetzten ausgesprochen werden, der befugt ist, Anweisungen zur Arbeit zu erteilen, also über Ort, Zeit und Inhalt der Anweisung entscheiden darf.

Was muss in einer Abmahnung stehen?

Das Fehlverhalten muss in der Abmahnung präzise unter Angabe von Ort, Datum und ggf. Uhrzeit beschrieben werden, sodass Dritte allein durch den Inhalt der Abmahnung nachvollziehen können, was der Betroffene falsch gemacht hat. Dies dient der Klarheit und Überprüfbarkeit im Zeitverlauf. Außerdem sollte genauestens erläutert werden, welche Pflicht verletzt wurde, dass die Wiederholung des Fehlverhaltens nicht toleriert wird und darauf gegebenenfalls sogar eine Kündigung folgen könnte.

Was ist im Arbeitsrecht der Unterschied zwischen einer Abmahnung und einer Ermahnung?

Im Gegensatz zur Abmahnung droht bei einer Ermahnung der Arbeitgeber nicht mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen für den Wiederholungsfall, und daher darf der Arbeitgeber im Wiederholungsfall auch nicht kündigen.

Was machen Arbeitgeber bei Abmahnungen immer wieder falsch?

  1. Das Fehlverhalten wird nicht präzise genug beschrieben.
  2. Die verletzte Pflicht wird nicht angegeben.
  3. Die Androhung von Konsequenzen für den Wiederholungsfall fehlt.

Kann ein Arbeitgeber wegen eines Fehlverhaltens gleichzeitig eine Abmahnung erteilen und kündigen?

Nein, eine Abmahnung „verbraucht“ den (möglichen) Kündigungsgrund. Der Arbeitgeber signalisiert damit, dem Arbeitnehmer noch eine Chance geben zu wollen.

Welche Konsequenzen hat eine Abmahnung im Arbeitsrecht?

Die Abmahnung wird als eine "gelbe Karte" betrachtet, die Fehlverhalten rügt und im Wiederholungsfall mit Kündigung oder anderen arbeitsrechtlichen Konsequenzen droht. Um eine Kündigung zu vermeiden, sollte der gleiche Fehler oder ein ähnliches Verhalten nach einer Abmahnung vermieden werden.

Einige Arbeitgeber nutzen Abmahnungen, um unliebsame Mitarbeiter loszuwerden. Ein erneutes Fehlverhalten muss gleichartig sein, wobei die Grenze im konkreten Fall festgelegt wird. Ein Beispiel ist, dass unentschuldigtes Fehlen als gleichartig zu wiederholtem Zuspätkommen betrachtet werden kann, wie in einem vom Arbeitsgericht entschiedenen Fall, bei dem die Kündigungsschutzklage aufgrund nicht eingehaltener Arbeitszeit keinen Erfolg hatte.

Nach der wievielten Abmahnung darf ein Arbeitgeber kündigen?

Es gibt keine feste Regel. Die Anzahl der Abmahnungen allein ist nicht entscheidend. Die Schwere des Fehlverhaltens spielt eine Rolle. Bei mittelschweren Fehlverhalten kann bereits nach einer erfolglosen Abmahnung gekündigt werden. Bei einer leichten Pflichtverletzung sind mehrere einschlägige Abmahnung notwendig, entscheid bleibt jedoch der Einzelfall.

Es bedarf keiner Abmahnung bei schweren Pflichtverletzungen, bei denen klar ist, dass der Arbeitgeber sie nicht hinnehmen wird (z.B. Arbeitszeitbetrug, Diebstahl, Beleidigung usw.).

Wie lange darf eine Abmahnung in der Personalakte bleiben?

Die Wirkung einer Abmahnung verliert sich mit der Zeit, in der das Fehlverhalten nicht wiederholt wurde. Die genaue Dauer variiert, wobei einfache Pflichtverletzungen in der Regel nach 2-3 Jahren und schwerwiegendere nach bis zu 5 Jahren aus der Personalakte entfernt werden können. Es gibt jedoch keine festen Regeln, da jeder Fall individuell betrachtet wird.



RA Croset

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Südwestkorso 1

12161 Berlin

www.ra-croset.de

Pascal Croset ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Kanzleisitz in Berlin. Er ist ideologisch nicht festgelegt und vertritt daher Arbeitgeber (kleine, mittelständische und große Unternehmen mit bis zu 1.500 Mitarbeitern) und Arbeitnehmer (Angestellte aller Einkommensklassen, Führungskräfte, leitende Angestellte und Geschäftsführer) – deutschlandweit.

Pascal Croset ist Experte für arbeitsrechtliche Abmahnungen und hat das Werk „Die rechtssichere Abmahnung: Ein Leitfaden für Personalabteilung und Geschäftsführung" im Gabler-Verlag veröffentlicht.

Foto(s): Kanzlei@croset.de

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