Was tun, wenn der Kunde wackelt? Handlungsempfehlungen bei Teil- und Ratenzahlungen

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So vermeiden Sie Ansprüche aus Insolvenzanfechtung

  • Der Gläubiger sollte keinen Druck gegenüber dem Vertragspartner ausüben; der Gläubiger sollte austauschbar bleiben
  • Grundsätzlich sind großzügige Zahlungsziele einzuräumen, damit dem Schuldner die fristgerechte Zahlung leichter fällt
  • Kommt es zu Rückständen, sollte der Gläubiger rechtzeitig mit dem Schuldner Kontakt aufnehmen, um größere Rückstände zu vermeiden. Auf eine Mahnung hin sollte der Schuldner ein Angebot zur Tilgung der Rückstände unterbreiten und dieses auch erfüllen
  • Der Gläubiger sollte die Geschäftsbeziehung zu dem Schuldner aufrechterhalten und unter Vorkasse liefern; weitere Lieferantenkredite sind nicht erforderlich, sofern der Schuldner dadurch nicht zahlungsunfähig wird
  • Der Gläubiger sollte prüfen, ob die Gesamtverbindlichkeiten durch die Zahlungen tatsächlich zurückgeführt werden
  • Der Gläubiger sollte dem Schuldner weder durch ausufernde Mahnungen noch mit Vollstreckungshandlungen, Inkassobüros oder Rechtsanwälten drohen; wer mit der Vollstreckung droht, muss auch vollstrecken; freiwillige Zahlungen des Schuldners sind ab diesem Zeitpunkt in aller Regel anfechtbar
  • Der Gläubiger sollte die Geschehnisse für seine Zwecke hinreichend dokumentieren, um den Sachverhalt auch Jahre später noch rekonstruieren zu können, da vor Gericht derjenige gewinnt, der etwas darlegen und beweisen kann

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