„Weiß bei Auszug“
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Zieht ein Mieter aus, so ist im Mietvertrag oft die Klausel enthalten, dass er die Wohnung weiß streichen muss.
Diese Klausel ist unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Mieter müssen zwar dafür sorgen, dass die Wohnung in einem Zustand übergeben wird, der eine rasche Neuvermietung möglich macht. Dazu muss die Wohnung jedoch nicht weiß gestrichen sein. Auch andere Wandfarben, soweit sie dezent sind, genügen dieser Anforderung.
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