Weitere Abmahnungen der Winterstein Rechtsanwälte wegen Verletzung der Marke „Paul Mitchell“

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Worum geht es in diesem Artikel?

Aus ganz aktuellem Anlass möchte ich heute über eine aktuelle Abmahnwelle durch die Winterstein Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main besprechen.

Die Abmahnungen, die ich heute besprechen möchte, werden im Auftrage der Wild Beauty AG ausgesprochen. Berichterstattungen im Internet zur Folge mahnen die Winterstein Rechtsanwälte im Auftrage der Wild Beauty AG vermeintliche Verletzungen an der Marke „Paul Mitchell“ ab.

2. Was fordern die Winterstein Rechtsanwälte?

Die Winterstein Rechtsanwälte fordern für Ihre Mandantin, die Wild Beauty AG, zum einen die Zahlung von Rechtsanwaltskosten auf Basis eines Gegenstandwertes von 100.000.- und zudem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Zusätzlich fordern die Abmahner Auskunft über Art und Umfang der Markennutzung. Diese Informationen dienen den Abmahnern, um einen Schadensersatzanspruch gegen den Abgemahnten berechnen zu können.

3. Notruf! Abmahnung der Winterstein Rechtsanwälte vorgefunden, was ist zu tun?

Oberstes Gebot: nicht einschüchtern lassen!

Zunächst müsste Ihr persönlicher Fall untersucht werden, um zu ermitteln, wie am besten zu reagieren ist. Sofern Sie nicht verantwortlich sind (also sich der Vorwurf der Markenrechtsverletzung als unberechtigt erweist, beispielsweise weil Sie im Einzelfall zur Verwendung der Marke berechtigt sind), besteht kein Handlungsbedarf – außer die unberechtigte Forderung kurz (schriftlich) zurückzuweisen.

Sollten die Vorwürfe der Abmahner allerdings berechtigt sein (und nur dann!), sollte innerhalb der von den Winterstein Rechtsanwälten gesetzten Frist eine abgeänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben werden. Hierbei bin ich Ihnen als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit jahrelanger Erfahrung auf dem Gebiet der Abmahnungsabwehr gerne behilflich.

4. Empfehlenswertes Vorgehen bei einer Abmahnung! (Unsere Empfehlung)

  • Keinen Kontakt zu den Bear & Wolf Rechtsanwälten aufnehmen!
  • Die beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls verwenden!
  • Fristen unbedingt einhalten!
  • Keine vorschnellen Zahlungen an die Abmahner leisten!
  • Noch vor Fristablauf zum Anwalt (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz)!

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen vermeintlicher Verletzung einer Marke der Wild Beauty AG erhalten? In diesem Fall helfe ich Ihnen gerne weiter.

Mir ist besonders wichtig, dass Sie nichts oder zumindest so wenig wie möglich zahlen. Wir kennen die gegnerischen Rechtsanwälte des Rechtsinhabers aus unserer langjährigen Erfahrung und Wissen daher genau, wie zu reagieren ist bzw. was zu tun ist.

Kontaktieren Sie uns einfach und bequem in einem kostenlosen telefonischen Erstgespräch. Dann besprechen wir gerne Ihren ganz persönlichen Fall. Hierzu wäre es hilfreich, wenn Sie uns das Abmahnschreiben per E-Mail zusenden könnten.

Fragen Sie auch gerne nach unseren günstigen Festpreisen für die Abmahnungsverteidigung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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