Weitere Abmahnungen durch Marcel van Maele / NE-Soft 24 GmbH

  • 2 Minuten Lesezeit

Erneut erreichte uns eine Abmahnung des Rechtsanwalts Marcel van Maele hinsichtlich des Verkaufes von gebrauchten Softwarelizenzen. Herr Rechtsanwalt van Maele spricht Abmahnungen für folgende Wettbewerber aus:

  • NE-Soft 24 GmbH
  • Lifestyles Systems 24/7, Inhaber: Nediljko Ivanko

Wieder mahnt Rechtsanwalt van Maele den angeblich wettbewerbswidrigen Vertrieb von Softwarelizenzen ab. Im Gegensatz zu den Rechtsanwälten FPS, die Microsoft und Adobe direkt vertreten, wird die Abmahnung erneut auf die Verletzung des Wettbewerbsrechts gestützt. Es wird behauptet, der Verkauf von Lizenzen für Software der Firma Microsoft sei unlauterer Wettbewerb. So sei der Vertrieb des reinen Produkt-Keys bzw. Lizenzschlüssels als ein Verstoß gegen das Urheberrecht zu qualifizieren. Die notwendige Erschöpfung im Sinne des Urheberrechts sei nicht gegeben.

Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 50.000 € gefordert. Des Weiteren fordert Rechtsanwalt van Maele für seinen Mandanten pauschalisierten Schadenersatz in Höhe von 2.000 €.

Kompetenter Rechtsbeistand durch die Fachkanzlei Dr. Wallscheid & Drouven

Vorab: In früheren Fällen hat Herr Rechtsanwalt van Maele einen Streitwert von 150.000 € geltend gemacht. In einem von uns geführten Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt a.M. konnten wir erreichen, dass der Streitwert des damaligen Verfahrens auf 50.000 € herabgesetzt wurde.

Des Weiteren ist fraglich, ob vorliegend überhaupt ein wettbewerbsrechtlich relevanter Verstoß gegeben ist. Die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen ist gem. § 8 Abs. 4 UWG unzulässig,

„... wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen. In diesen Fällen kann der Anspruchsgegner Ersatz der für seine Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen verlangen.“

Ein Indiz für Rechtsmissbrauch kann beispielsweise ein äußerst geringer Umfang der gewerblichen Tätigkeit bei einer Vielzahl von ausgesprochenen Abmahnungen sein. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass der Ebay-Account der ne-soft GmbH derzeit gerade einmal 30 Verkäuferbewertungen hat.

Dr. Oliver Wallscheid LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und vertritt seit mehreren Jahren viele Mandanten, die wettbewerbsrechtliche und/oder urheberrechtliche Abmahnungen erhalten haben.

Unsere Mandanten profitieren dabei von unserer jahrelangen Erfahrung mit solchen Abmahnungen und von unserer Spezialisierung auf dem Gebiet des Wettbewerbs- und Urheberrechts.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen bei Interesse eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung. Schicken Sie uns zu diesem Zweck ein Fax oder ein E-Mail mit der Abmahnung. Wir bieten unseren Mandanten:

  • kostenlose Ersteinschätzung des Falls,
  • Prüfung der Abmahnung,
  • im Fall einer berechtigten Abmahnung bieten wir die Abgabe einer rechtssicheren Unterlassungserklärung – die den Betroffenen nicht weiter bindet als unbedingt nötig, damit ein Gerichtsverfahren oder eine einstweilige Verfügung vermieden wird – sowie das Führen von Vergleichsverhandlungen, um die Angelegenheit möglichst zu einem annehmbaren Abschluss zu führen.
  • Soweit gewünscht: Geltendmachung von Regressansprüchen gegenüber dem Lieferanten.
  • Das kostenlose Erstgespräch ist für Sie unverbindlich. Sie entscheiden erst anschließend, ob unsere Kanzlei Ihren Fall bearbeiten soll.

Dr. Wallscheid, LL.M. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz



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