Welche Freigrenze gilt bei Schenkung an Eltern?
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Immer wieder entstehen erhebliche Steuerbelastungen, wenn Kinder Schenkungen (das Gesetz definiert diese gemäß § 7 ErbStG als freigebige Zuwendung, durch die der Beschenkte auf Kosten des Zuwenders bereichert wird) an Ihre Eltern vornehmen.
Häufig gehen Schenker davon aus, dass die Eltern steuerlich genauso behandelt werden wie Kinder und Enkel. Während der Gesetzgeber Kinder und deren weitere Abkömmlinge großzügig in die Steuerklasse I einsortiert, finden sich Eltern und Voreltern in der schon deutlich ungünstigeren Steuerklasse II des § 15 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG).
Unterscheidung nach Freibeträgen
Deutlich wird diese unterschiedliche Zuordnung der Steuerklassen an den Freibeträgen gemäß § 16 ErbStG. Demnach bleiben Schenkungen an Kinder und Stiefkinder sowie an Kinder vorverstorbener Kinder in Höhe von 400.000 Euro steuerfrei. An Enkel können immerhin noch Schenkungen bis zu 200.000 Euro steuerfrei getätigt werden.
Schenkt jedoch Sohn oder Tochter an einen Elternteil, so beträgt der Freibetrag lediglich 20.000 Euro! Bei Überschreitung dieser Grenze werden sofort Steuern fällig.
Unterscheidung nach Steuersätzen
Die Steuersätze sind gemäß § 19 ErbStG gestaffelt.
Folgende Beispiele veranschaulichen rasch die unterschiedlichen steuerlichen Folgen:
1. Vater schenkt Tochter 35.000 Euro
Wie oben erläutert, bleibt ein Freibetrag von bis zu 400.000 Euro steuerfrei.
2. Sohn schenkt Mutter 35.000 Euro
Der Freibetrag von 20.000 Euro ist zunächst abzuziehen. Zu versteuern ist die Differenz von 15.000 Euro. Der Steuersatz beträgt 15 %, also entsteht eine Steuerschuld i.H.v. 2.250 Euro (§§ 19 I, 10 ErbStG).
Werden höhere Werte verschenkt, steigt der Steuersatz in Steuerklasse II bis auf 43 %.
Tipp
In vielen Fällen liegt eine Schenkung vor ohne dass die Beteiligten daran gedacht haben, z. B., wenn ein Kind einem Elternteil eine Grunddienstbarkeit an einem Grundstück einräumt.
Nehmen Sie keine unentgeltlichen Vermögensübertragungen vor, ohne die steuerlichen Auswirkungen geprüft zu haben und holen sich bestenfalls vorher Rat bei einem Experten ein.
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