Welche Gefahren das Urteil gegen Karsten Giffey für Arbeitnehmer aufzeigt

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Ein Verwaltungsgericht hat beamtenrechtlich zulasten des Ehemanns der Familienministerin entschieden. Der Fall erhielt ein weitreichendes Medienecho, und damit auch das zugrunde liegende Thema: Vertrauen zum Dienstherren. Eine breite Öffentlichkeit erfuhr, welche Konsequenz ein zerstörtes Vertrauensverhältnis zwischen Beamtem und Dienstherren hat, nämlich die Entfernung aus dem Dienst!

Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck überträgt die Kernaussagen der Entscheidung auf das Arbeitsverhältnis und zeigt, welchen Gefahren sich Arbeitnehmer aussetzen, wenn sie das Vertrauen zum Arbeitgeber aufs Spiel setzten.

1. Zerstörtes Vertrauensverhältnis ist ein Kündigungsgrund

Um welche Vorwürfe ging es? Rbb24 online berichtet am 03.03.2020 mit Hinweis auf die Urteilsbegründung, die dem Sender vorliege: Er habe Dienstfahrten unwahr abgerechnet, er sei einer ungenehmigten Nebentätigkeit nachgegangen, er habe falsche Einträge in Arbeitszeitbögen gemacht, sei ungenehmigt vom Dienst ferngeblieben, habe Reisekostenbetrug begangen.

Eine entscheidende Rolle für die verwaltungsgerichtliche Entscheidung habe demnach gespielt, dass kein Augenblicksversagen oder Versehen vorgelegen habe. Vielmehr sei vorsätzlich und zielgerichtet gehandelt worden und das Vertrauen zum Dienstherren dadurch „endgültig verloren“ gegangen.

Würde man solches Verhalten einem Arbeitnehmer vorwerfen, reichte das regelmäßig für einen Kündigungsgrund, regelmäßig auch für einen fristlosen. Dabei sind die Hürden, die ein Arbeitsgericht setzt, regelmäßig nicht so hoch, wie die eines Strafgerichts.

Denn: Zwar ist der Arbeitgeber für die Kündigungsgründe voll beweisbelastet. Und er muss auch eine Reihe von Formalien einhalten, bevor er wirksam kündigen darf, etwa die ordnungsgemäße Betriebs- beziehungsweise Personalratsanhörung. Wer fristlos kündigen will, ist zudem an Fristen gebunden – eine Fehlerquelle, an der so mache Kündigung scheitert.

Aber: Es muss „nur“ zur Überzeugung des Gerichts feststehen, dass der Arbeitgeber mit seinen Vorwürfen recht hat. Ist das der Fall, und hält der Arbeitgeber alle Formalien und Fristen ein, ist der Arbeitnehmer meist seinen Job los.

2. Bei Betrugstaten droht auch strafrechtliche Verurteilung

Wird zum finanziellen Nachteil des Arbeitgebers getrickst, folgt nicht selten eine Strafanzeige und ein Verfahren vor dem Strafrichter, wo weniger Formalien und Fristen eine Rolle spielen, als vielmehr die Beweisbarkeit der Tat.

Für den Arbeitnehmer ist das gut und schlecht zugleich: Schlecht, weil ihn keine fehlerhafte Anhörung vor dem Betriebsrat vor einer Verurteilung retten kann. Gut, weil höhere Hürden für die Beweisbarkeit gelten: Es reicht nämlich aus, dass das Gericht einen alternativen Kausalverlauf für möglich hält, um sich im Zweifel für den Angeklagten und gegen eine Verurteilung zu entscheiden.

Arbeitnehmer riskieren viel, wenn sie sich auf Kosten des Arbeitgebers ein paar Euro dazuverdienen: Das Arbeitsverhältnis, vielleicht eines mit gutem Kündigungsschutz, und eine strafrechtliche Verurteilung wegen Betrugs, was in vielen Branchen faktisch einem Berufsverbot gleichkommt.

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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit über 20 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen, Änderungskündigungen, im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen, und in strafrechtlichen Belangen mit arbeitsrechtlichem Bezug.

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