Wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Rechtsanwalt Atze im Auftrag von Benjamin James Eltner

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Wir bearbeiten in unserer Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz aktuell eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Anwalts Guido Atze aus Bochum. Er mahnt im Auftrag seines Mandanten Herrn Benjamin James Eltner angebliche Wettbewerbsverletzungen auf eBay ab.

Konkret wird unserem Mandanten in dem an ihn adressierten Abmahnschreiben vorgeworfen, bei eBay als privater Verkäufer aufzutreten, obwohl er tatsächlich als gewerblicher Verkäufer handle. Daran anschließend wird ihm vorgeworfen, die für gewerbliche Verkäufer geltenden Vorgaben und Informationspflichten nicht zu erfüllen. Es fehle insofern ein Impressum, eine Widerrufsbelehrung, der Link zur OS-Plattform sowie weitere Pflichtinformationen. 

Wegen dieser vermeintlichen Wettbewerbsverletzungen soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, in der er sich dazu verpflichtet, künftig die angeblichen Rechtsverletzungen nicht vorzunehmen. Im Fall eines Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung müsste er eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 € an Benjamin James Eltner zahlen. Außerdem verlangt Rechtsanwalt Atze die Kostenerstattung für die Abmahnung in Höhe von 1.358,86 €.

Die Frage, wann ein Händler auf eBay oder anderswo gewerblich oder privat handelt, ist in der Vergangenheit bereits sehr oft Gegenstand von diversen Abmahnungen und Gerichtsverfahren gewesen. Dies liegt vor allen Dingen daran, dass die Abgrenzung recht komplex ist und nicht anhand einer bestimmten Zahl an aktiven Angeboten oder ähnlichem vorgenommen werden kann. Nach der Rechtsprechung gibt es diverse Kriterien, anhand derer sich beurteilt, ob eine private oder eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt.

Es sind u. a. zu bewerten:

  • Anzahl der aktiven Angebote
  • Art der angebotenen Produkte
  • Neuware oder Gebrauchtware
  • Dauer der Verkaufstätigkeit
  • Anzahl der Bewertungen

Folgende Übersicht zeigt einige Urteile und deren Kriterien, nach denen gewerbliches Handeln vorliegt:

  • OLG Koblenz: 252 Bewertungen in 7 Monaten
  • OLG Hamburg: 42 Bewertungen in 2 Jahren
  • LG Berlin: 230 angebotene Artikel in 5 Monaten
  • OLG Hamburg: Verkauf von hauptsächlich gleichartigen Produkten
  • LG Hannover: Anbieten von Waren in verschiedenen Größen

Durch das Auftreten als privater Verkäufer, obwohl es sich bei unserer Mandantschaft angeblich tatsächlich um eine gewerbliche Verkaufstätigkeit handele, habe unsere Mandantschaft einen Wettbewerbsvorteil gegenüber denjenigen gewerblichen Verkäufern, die bspw. ordnungsgemäß ein Widerrufsrecht anbieten, AGB vorhalten oder Pflichtangaben tätigen.

Abmahnung erhalten? Rechts- und Fachanwalt Jan B. Heidicker hilft Ihnen!

Sofern sie ebenfalls Adressat einer Abmahnung von Rechtsanwalt Atze oder eines anderen Rechtsanwalt sind, in denen ihnen vorgeworfen wird als privater Verkäufer aufzutreten, obwohl sie tatsächlich (angeblich) gewerblich handeln, ignorieren Sie diese Abmahnung bitte nicht. In diesem Fall könnten gerichtliche Schritte eingeleitet werden. 

Oftmals sind Abmahnungen vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärungen beigefügt. Diese sollten jedoch nicht ohne rechtliche Überprüfung unterzeichnet werden. Oftmals sind derartige vorformulierte Unterlassungserklärungen zu weit gefasst und können als Schuldeingeständnis gewertet werden. 

Bei Erhalt einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung sollten Sie diese daher unbedingt von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen lassen. Sofern sich die Abmahnung als unberechtigt erweist, kann diese zurückgewiesen werden. Erweist sich eine Abmahnung als zumindest teilweise berechtigt, so sollte unter Umständen eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden. 

Diese sollte in jedem Fall aber so angepasst werden, dass sie kein Schuldeingeständnis darstellt und z. B. auch keine pauschale Vertragsstrafenregelung beinhaltet. Im Falle eines zukünftigen Verstoßes gegen eine Unterlassungserklärung, in der keine pauschale Vertragsstrafe vorgesehen ist, besteht eine bessere Verhandlungsposition. 

Doch hieran sollte nach Erhalt einer Abmahnung noch gar nicht gedacht werden. Es gilt zunächst, den Sachverhalt vollständig aufzuklären und rechtlich zu überprüfen. Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ist auf diesem Gebiet hoch spezialisiert. Nutzen Sie gerne unsere kostenlose und unverbindliche erste Einschätzung zu Ihrer Abmahnung. Senden Sie uns Ihr Abmahnschreiben einfach per E-Mail zu oder rufen Sie uns an, wir vertreten Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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