Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsaufforderung - Rechtsanwalt S./Marcel Frank

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Aktuell wurde uns eine weitere Abmahnung des Rechtsanwalt S. vorgelegt. Diesmal spricht Rechtsanwalt S. die Abmahnung (hier als „wettbewerbsrechtliche Unterlassungsaufforderung“ bezeichnet) im Auftrag des Herrn Marcel Frank aus.

Es wird behauptet, dass Herr Marcel Frank unter der Ebay-Bezeichnung „teltower-autoservice“ einen Ebay-Shop betreibt und dort Ersatzteile, wie z.B. Motoren, Getriebe, Lichter und Leuchten anbiete. Rechtsanwalt S. behauptet ferner, es bestünde ein Wettbewerbsverhältnis.

Gegenstand der Abmahnung ist eine veraltete Widerrufsbelehrung. Derartige Verstöße sind häufig Gegenstand von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Problematisch ist insbesondere der Verweis in der Widerrufsbelehrung auf die BGB-InfoV. Diese Regelung findet sich nicht mehr in der BGB-InfoV.

Seit Jahren sind wir mit Abmahnungen des Rechtsanwalts S. konfrontiert. In diesem Zusammenhang wird häufig auf Rechtsmissbrauch hingewiesen. In der Tat ist es so, dass Abmahnungen des Rechtsanwalts S. in der Vergangenheit bereits als rechtsmissbräuchlich angesehen wurden. Eine Abmahnung ist z.B. gem. § 8 Abs. 4 UWG rechtsmissbräuchlich, wenn sie nur dazu dient, Gebühren zu generieren.

Es ist jedoch immer zu prüfen, ob im konkreten Einzelfall Rechtsmissbrauch gegeben ist. Es reicht nicht allein aus, dass Rechtsanwalt S. die Abmahnung ausgesprochen hat. Der von der Abmahnung betroffene Händler muss nämlich nachweisen, dass Rechtsanwalt S. in diesem konkreten Fall rechtsmissbräuchlich handelt.

Hierzu ist in der Regel eine umfangreiche Recherche notwendig. Dabei ist zu beachten, dass auch die bloße und ggf. hohe Anzahl der für den jeweiligen Auftraggeber (hier Marcel Frank) ausgesprochenen Abmahnungen nicht allein dazu führt, dass die Abmahnungen rechtsmissbräuchlich sind. Die Anzahl der Abmahnungen ist lediglich ein Indiz.

Abmahnung S. – Was ist zu tun?

Wir raten in sämtlichen Fällen dazu, die Abmahnung des Rechtsanwalts S. ernst zu nehmen und die gesetzten Fristen zu beachten. Werden die Fristen versäumt besteht die Gefahr, dass einstweilige Verfügungen beantragt oder Klagen eingereicht werden. Uns liegt bereits eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Münster vor, die Rechtsanwalt S. für Herrn Marcel Frank beantragt hat. Unsere Erfahrung mit Rechtsanwalt S. und seiner Mandantschaft hat gezeigt, dass hier durchaus die Bereitschaft besteht, vermeintliche Unterlassungsansprüche gerichtlich durchzusetzen.

Wir empfehlen, die Abmahnung durch einen Fachanwalt prüfen zu lassen und die Kosten nicht ohne anwaltlichen Rat auszugleichen. Wichtig ist, dass die Online-Angebote vor Abgabe einer Unterlassungserklärung den gegenwärtigen gesetzlichen Vorgaben angepasst werden. Hierzu beraten wir Sie gerne. Es ist nicht erforderlich, einen Abo-Vertrag abzuschließen oder einem Bund für Onlinehändler beizutreten. In der Regel ist es ausreichend, wenn die Angebote den gesetzlichen Vorgaben angepasst und vierteljährlich überprüft werden. Im Falle einer Abmahnung bieten wir eine erste kostenlose Einschätzung an.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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