Widerruf eines Basis-Rentenvertrags der Allianz Lebensversicherungs-AG

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Die Allianz Lebensversicherungs-AG hat einen Basis-Rentenvertrag ("Rürup-Rente") außergerichtlich rückabgewickelt. Der durch MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte vertretene Versicherungsnehmer hatte den Vertrag im Jahr 2011 abgeschlossen. Nachdem der Versicherungsnehmer feststellen musste, dass eine Kündigung des Vertrags nicht zu einer Auszahlung führt, beantragte dieser zunächst die Beitragsfreistellung und wandte sich anschließend an uns, um die Möglichkeiten einer Rückabwicklung prüfen zu lassen. 

Tatsächlich wich die von der Allianz Lebensversicherungs-AG von der gesetzlichen Musterbelehrung wie auch den gesetzlichen Regelungen zum Widerrufsrecht ab. Grundsätzlich kann sich der Versicherer bei Verwendung der Musterbelehrung zwar darauf berufen, den gesetzlichen Anforderungen genügend belehrt zu haben. Dies gilt allerdings nur bei vollständiger Umsetzung der Vorgaben zur optischen wie auch inhaltlichen Gestaltung der Belehrung. Dies war hier nach unserer Auffassung nicht der Fall, weil die Rechtsfolgen des Widerrufs unzutreffend dargestellt wurden.

Nachdem die Allianz Lebensversicherungs-AG den Widerruf des Versicherungsnehmers zunächst zurückgewiesen hatte, konnten MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte außergerichtlich eine Rückabwicklung erreichen. Der Widerruf hat die Auszahlung des Vertragswerts ohne Berücksichtigung von Abschluss- und Vertriebskosten zur Folge.

Sollten Sie beabsichtigen, einen Basis-Rentenvertrag zu kündigen bzw. beitragsfrei zu stellen, sollten Sie auch die Möglichkeit eines Widerrufs in Erwägung ziehen. MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte stehen Ihnen hierzu im Rahmen einer Erstberatung gern zur Verfügung.


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