Widerruf von Autokrediten – Diesel günstig zurückgeben

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Im Abgasskandal zeichnet sich eine neue Wendung ab. Viele Autokäufer können ihren Pkw, der nicht die vorgeschriebenen bzw. ausgewiesenen Abgaswerte einhält, zurückgeben, indem sie den Darlehensvertrag widerrufen, mit dem der Wagen finanziert wurde.

Viele Widerrufsbelehrungen entsprechen nicht der gesetzlichen Vorgabe. Daher hat die Widerrufsfrist in diesen Fällen bis heute nicht zu laufen begonnen. Bei allen derartigen Verträgen, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurde, kann daher auch heute noch der Widerruf erklärt werden.

In der Regel handelt es sich bei darlehensfinanzierten Fahrzeugkäufen um sogenannte Verbundgeschäfte, d. h. der Autokauf und die Darlehensgewährung werden aus einer Hand oder in Zusammenarbeit des Darlehensgebers mit dem Autoverkäufer angeboten. Oft sind es Tochtergesellschaften der Autokonzerne, wie etwa die Volkswagen Bank, Porsche Financial Services oder die Mercedes-Benz Bank von Daimler Financial Services, welche den Kredit häufig gleich im Autohaus bzw. in enger Zusammenarbeit mit diesem anbieten.

Folge des Widerrufs bei einem Verbundgeschäft ist, dass sowohl der Darlehensvertrag als auch der Fahrzeugkauf rückabgewickelt werden. Der Widerruf lohnt sich besonders, wenn der Darlehensvertrag nach dem 12. Juni 2014 abgeschlossen wurde. Denn ab dem Folgetag, dem 13. Juni 2014 wird nach einer Gesetzesänderung keine Nutzungsentschädigung zu Lasten des Autokäufers mehr fällig.

Ein Widerruf kann sogar noch dann finanzielle Vorteile bringen, wenn der Darlehensvertrag bereits abgelöst wurde. Auch nach Ablösung ist der Widerruf eines Darlehensvertrags grundsätzlich noch möglich, vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2016, XI ZR 482/15. Allerdings sollte nach der Ablösung nicht zu lange gewartet werden, damit das Widerrufsrecht nicht verwirkt.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die von dem Darlehensnehmer gezahlten Raten mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zugunsten des Darlehensnehmers zu verzinsen, vgl. BGH, Urteil vom 10. März 2009, XI ZR 33/08 (anders als bei Immobilienkrediten, wo die Darlehensnehmer nur eine Verzinsung der gezahlten Raten von 2,5 Prozentpunkten über dem Basiszins erhalten).

Der Widerruf des Autokredits kann sich also in vielen Fällen und nicht nur zur geplanten Rückgabe des Pkw wegen überhöhter Abgaswerte lohnen.

Autokäufer, die den Widerruf ihres Kredits erklärt haben oder dies vorhaben, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. In vielen Fällen werden die erforderlichen Kosten von Rechtsschutzversicherern übernommen. Bei der Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung, welche manchmal als erste Reaktion die Deckung ablehnt, ist erfahrungsgemäß eine anwaltliche Vertretung hilfreich.

Rechtsanwalt Ingo M. Dethloff hat als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bereits zahlreiche erfolgreiche Widerrufsverfahren außergerichtlich und gerichtlich geführt. Autobesitzern, die ihren Kreditvertrag prüfen wollen, bittet er eine kostenlose Ersteinschätzung nach Übersendung des Darlehensvertrags an.



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