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Widerrufsrecht für Verbraucher: Wann Sie gekaufte Ware nicht zurückgeben können

  • 4 Minuten Lesezeit
Johannes Schaack anwalt.de-Redaktion
  • Das 14-tägige Widerrufsrecht für Verbraucher bei einem Kauf gilt für Fernabsatzverträge oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge. 
  • Fernabsatzverträge kommen etwa bei Online-Käufen oder Käufen per Telefon zustande.
  • Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge kommen unter anderem an der Haustür oder bei einem Messekauf zustande.
  • Bieten Ladengeschäfte ein Widerrufsrecht an, geschieht dies aus Kulanz. Gesetzlich verpflichtet sind sie dazu nicht.
  • Bestimmte Waren sind gesetzlich vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Hierzu gehören verderbliche Waren und Hygieneartikel. Auch bestimmte Dienstleistungen wie die Lieferung von Speisen und Getränken oder die Vermietung von Fahrzeugen können vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sein.
  • Bei einem Kauf zwischen zwei Verbrauchern oder zwei Unternehmern gibt es ebenso kein Widerrufsrecht.
  • Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.04.2019 besteht auch bei einem Kauf auf einer Messe kein Widerrufsrecht.

Verbraucher werden durch das Gesetz besonders in Schutz genommen. Definiert werden sie als Personen, die eine Ware oder Dienstleistung weder für ihre gewerbliche noch ihre selbständige berufliche Tätigkeit erwerben. Unter anderem haben Verbraucher in vielen Fällen ein Widerrufsrecht, mit dem sie von Kaufverträgen zurücktreten können. Doch es gibt einige Ausnahmen.

Das Widerrufsrecht gilt unter anderem für Onlinekäufe und Geschäfte an der Haustür

Ein online oder per Telefon abgeschlossenes Geschäft gilt als sogenannter Fernabsatzvertrag. Das Gesetz sorgt unter anderem dafür, dass dem Käufer in vielen solchen Fällen ein zweiwöchiges Widerrufsrecht zusteht. 

Verbraucher können ihren Widerruf erklären und die gekaufte Ware innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Der Verkäufer ist dann gesetzlich verpflichtet, sie zurückzunehmen. Allerdings muss der Käufer üblicherweise die Rücksendekosten tragen, wenn nicht der Verkäufer dem Käufer entgegenkommt.

Ein Kauf an der Haustür ist ein Beispiel für einen außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Vertrag. Auch hier können Verbraucher innerhalb von 14 Tagen den Kaufvertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Bei einem Kauf im Laden gilt das gesetzliche Widerrufsrecht nicht

Die große Ausnahme sind Ladengeschäfte. Hier besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Der Grund dafür ist, dass der Käufer bei einem Kauf im Laden in Ruhe überprüfen kann, ob die Ware seinen Ansprüchen genügt oder nicht. Ebendies ist bei einem Online-Kauf nicht möglich.

Zwar bieten etliche Geschäfte ein Umtauschrecht innerhalb einer bestimmten Frist an. Eine solche Leistung ist jedoch stets freiwillig. Da bei einem Ladengeschäft weder ein Fernabsatzgeschäft noch ein außerhalb eines Geschäftsraums abgeschlossener Vertrag vorliegt, ist der Verkäufer hierzu nicht verpflichtet.

Bestimmte Waren sind auch bei einem Online-Kauf vom Widerrufsrecht ausgenommen

Das Widerrufsrecht im Rahmen eines Fernabsatzvertrags besteht laut § 312g Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) allerdings nicht bei jeder Ware. 

  • Als Ausnahmen gelten etwa schnell verderbliche Güter. Beispiele hierfür sind Obst, Gemüse oder Schnittblumen. 
  • Ebenso ausgenommen vom Widerrufsrecht sind alkoholische Getränke, Zeitschriften sowie speziell für den jeweiligen Kunden maßgeschneiderte Sonderanfertigungen. 
  • Auch der Kauf von Waren, deren Marktwert besonders starke Preisschwankungen aufweist – wie Edelmetalle oder Rohstoffe –, kann nicht widerrufen werden. 
  • Hinzu kommen Ton- und Datenträger wie CDs, DVDs oder Software, deren versiegelte Verpackung nach dem Kauf geöffnet wurde. 
  • Eine weitere Ausnahme bilden Brennstoffe oder Treibstoffe wie Gas, Heizöl oder Benzin. 
  • Der Widerruf kann hier allerdings noch gelingen, wenn er geltend gemacht wird, bevor die bestellte Flüssigkeit geliefert und in den Tank gefüllt worden ist. 
  • Auch der Kauf von Tickets für Veranstaltungen kann üblicherweise nicht widerrufen werden, da in diesem Fall ein Kaufvertrag an einen spezifischen Termin gebunden ist. 
  • Ein weiterer Ausnahmefall, bei dem das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist, sind versiegelte Hygieneartikel. 
  • Allerdings gelten Matratzen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Urteil v. 27.03.2019, Az.: C‑681/17) mittlerweile als hiervon ausgenommen und können zurückgegeben werden.

Kein Widerrufsrecht für auf Verbrauchermessen abgeschlossene Kaufverträge

Ob auch bei einem Kauf auf einer Messe ein Fernabsatzvertrag vorliegt und ein Widerrufsrecht möglich ist, war lange Zeit umstritten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt mit seinem Urteil vom 14.04.2019 (Az: VIII ZR 82/17) für Klarheit gesorgt.

Bei einer Verbrauchermesse müssen Besucher damit rechnen, dass sie von Verkäufern angesprochen werden, entschieden die Richter in Karlsruhe. Käufer können somit nicht argumentieren, dass sie überrumpelt worden wären. Zudem handele es sich bei einem Geschäftsstand auf einer Messe um einen Geschäftsraum, sodass generell kein Widerrufsrecht gelte. Im vorliegenden Fall ging es um den Kauf einer Einbauküche im Wert von 10.500 Euro.

Kein Widerrufsrecht bei Privatkäufen 

Eine weitere wichtige Ausnahme ist, dass das Widerrufsrecht nur bei Geschäften zwischen Verbrauchern und Unternehmern gilt. Schließen zwei Verbraucher einen Kaufvertrag ab, besteht für den Käufer grundsätzlich kein Widerrufsrecht. 

Das wirkt sich unter anderem auf Privatkäufe bei eBay aus. Wer Geld sparen möchte, indem er nicht von gewerblichen Verkäufern, sondern von privaten eBay-Anbietern kauft, sollte daher besonders vorsichtig sein. Unternehmer müssen wiederum nur bei einem Verkauf an Verbraucher ein Widerrufsrecht anbieten.

(JSC)

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