Widerspruch und Rücktritt bei Lebens- und Rentenversicherung: die Vorteile – einfach erklärt!

  • 5 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Die Lebensversicherung war lange Zeit die beliebteste Geldanlage der Deutschen. Rund 90 Millionen Verträge soll es geben, also mehr als Deutschland überhaupt Einwohner hat. Die Grundidee ist ja auch an sich nicht schlecht: Über lange Jahre kleine Beträge einzahlen, um dann im Alter neben der Rente ein gutes Zubrot zu haben. 

Doch inzwischen ist ein Hauptargument für eine Lebensversicherung, der Garantiezins für Neuverträge, auf (maximal) 0,9 % regelrecht abgestürzt. Es gibt auch Verträge, die noch weit niedrigere Garantiezinsen haben. Und schon wird diskutiert, den Garantiezins noch weiter auf 0,5 % zu senken oder sogar ganz abzuschaffen.

Altkunden zweifeln am Geschäftsmodell

Inzwischen zweifeln aber auch immer mehr Altkunden, ob das damals mit der Lebensversicherung so eine gute Idee war. Was sie in den Mitteilungen ihrer Versicherer zu den Aussichten lesen müssen, hat häufig nichts mit den rosigen Zahlen bei Vertragsschluss zu tun. Manch einer fühlt sich hier sogar betrogen.

Das Grundproblem ist, dass in den meisten Lebensversicherungen hohe Kosten stecken. Die Zinsen gibt es daher nicht etwa auf das, was man eingezahlt hat, sondern nur auf den sogenannten Sparanteil, also was nach Abzug von Provision, Kosten und anderen Leistungen übrig bleibt.

Böse Überraschung 

Da auch die Überschussbeteiligung im Laufe der Jahre stetig gesunken ist, kommt unterm Strich sehr häufig viel weniger heraus, als mancher gedacht hat. Kein Wunder, dass viele nach Auswegen suchen und sich lieber heute als morgen von ihrer Versicherung wieder trennen würden.

Versicherung kündigen?

Eine Lebensversicherung kann man z. B. schon vor Ablauf der Versicherungszeit kündigen. Dann bekommt man allerdings nur den sogenannten Rückkaufswert, der durchaus auch mal unter den eingezahlten Beiträgen liegen kann.

Versicherungen verkaufen?

Man kann auch versuchen, seine Versicherung zu verkaufen. Das bringt zwar meist etwas mehr als den Rückkaufswert, am Ende stehen aber auch hier häufig finanzielle Einbußen.

Besser: Widerspruch bzw. Rücktritt

Deutlich lukrativer ist da schon der Weg über einen Widerspruch bzw. einen Rücktritt vom Versicherungsvertrag. Enthält der Vertrag bestimmte Formfehler, geht das mitunter auch noch Jahrzehnte nach Abschluss der Versicherung – und sogar noch nach deren Kündigung.

Um welche Verträge geht es?

Der Clou beim Widerspruch liegt darin, dass gerade vielen sehr alten Verträgen noch widersprochen werden kann, einfach weil die Versicherungen früher viele Formfehler gemacht haben. 

In erster Linie geht es um Verträge mit Abschlussdatum aus der Zeit vom 29.07.1994 und 31.12.2007. Vorher und nachher war die Gesetzeslage etwas anders, hier gibt es daher weit weniger Ansätze zur Rückabwicklung.

Eigentlich gab es schon zur damaligen Zeit recht kurze Fristen, in denen ein Widerspruch hätte erklärt werden müssen. Allerdings sollte man einen Blick auf die vorgeschriebene Widerspruchsbelehrung legen. Ist diese nämlich falsch oder fehlt sogar ganz – auch das kommt vor –, ist die Frist gar nie angelaufen.

Formfehler gelten auch heute noch

Die damaligen Formfehler der Versicherung gelten sozusagen bis heute fort. Der Versicherte kann selbst nach Jahrzehnten noch widerrufen und so aus dem Vertrag herauskommen. Dabei ist es egal, ob eine Lebensversicherung, also die Versicherungssumme, auf einen Schlag ausgezahlt wird, oder eine Rentenversicherung ist, bei der monatlich eben die „Rente“ ausgezahlt wird.

Keine Rolle spielt auch, ob es eine „klassische“ Kapitallebensversicherung oder ein fondsgebundener Vertrag ist. Auch bei geförderten Verträgen wie Riester- oder Rürup-Verträgen kommt ein Widerspruch grundsätzlich infrage.

Auch eine schon gekündigte Versicherung kann noch widerrufen werden

Das hat der BGH schon in 2014 so entschieden. Einen Widerspruch gibt es allerdings nur bei Versicherungen nach dem so genannten Policenmodell. Beim Antragsmodell gab es aber etwas Ähnliches, nämlich ein Rücktrittsrecht.

Welchen Vorteil bringt ein Widerspruch/Rücktritt?

Die für jeden Versicherungsnehmer alles entscheidende Frage ist natürlich, ob sich ein solcher Widerspruch überhaupt lohnt. Im Prinzip wird der ganze Versicherungsvertrag rückabgewickelt, d. h. so behandelt, als wenn er nie geschlossen worden wäre. Der große Vorteil also liegt darin, dass man nicht etwa nur wie bei einer Kündigung den Rückkaufswert erhält.

Da die Versicherung „weg“ ist, geht es auch nicht mehr um Eintritt des Versicherungsfalls zu erwartenden Leistungen. Diese fallen häufig viel niedriger als erwartet aus. Das liegt vor allem daran, dass Versicherungen mit erheblichen Kosten verbunden sind. 

Der eine oder andere wird sich schon gefragt haben, wie die Versicherungsbranche ihre wunderbaren Büropaläste finanziert. Bei einem erfolgreichen Widerspruch muss man sich diese Kosten hingegen nicht anrechnen lassen, der Vertrag und damit die Rechtsgrundlage dafür ist schließlich weg.

Faustformel: Der Versicherungsnehmer erhält die eingezahlten Beiträge plus Zinsen zurück. Damit werden also auch gerade die oft recht hohen Abschluss- und Verwaltungskosten erstattet.

Ist im Vertrag noch eine andere Versicherung – etwa eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Risikolebensversicherung – enthalten, wird diese allerdings herausgerechnet. Auch abgeführte Kapitalertragssteuern rechnet der Versicherer gegen. 

Unterm Strich ist ein solcher Widerspruch oder Rücktritt aber in den allermeisten Fällen wirtschaftlich vorteilhaft. Versicherungsmathematische Gutachter können diesen Vorteil recht genau berechnen.

Wie komme ich zu meinem Recht – und meinem Geld?

Das Widerspruchsrecht ist ein „Gestaltungsrecht“, d. h. der Widerspruch erfolgt nicht von alleine, sondern muss „in die Welt gesetzt“ werden. Dazu muss man den Widerspruch gegenüber seinem Versicherer erklären, am besten schriftlich und per Einschreiben. 

Dann hat man auch einen Beleg dafür, dass der Widerspruch auch tatsächlich beim Versicherer eingegangen ist. In einer idealen Welt würde die Versicherung den Widerspruch anerkennen und ihren Kunden auszahlen. 

Die Realität ist leider eine andere, schließlich geht es oft – auch für die Versicherung – um viel Geld. Auch mit einem Eingeständnis, ihre Kunden falsch belehrt zu haben, tun sich viele Versicherer schwer.

Erfahrungsgemäß ist es daher durchaus hilfreich, diesen Widerspruch durch einen Anwalt zu erklären. Dann wird die Versicherung von vornherein keine Zweifel daran haben, dass man sein Widerrufsrecht geprüft hat und es auch wirklich ernst meint. 

Auch wie lange das ganze Prozedere dauert und wann der Versicherte sein Geld bekommt, hängt natürlich davon ab, wie kooperativ die Versicherung ist.

Wir haben aber in letzter Zeit aber eine zunehmende Bereitschaft der Versicherungen zu einvernehmlichen Lösungen beobachten können. Erkennt die Versicherung den Widerspruch dann an oder macht ein vernünftiges Angebot, ist das Ganze binnen weniger Wochen über die Bühne gebracht. Dann kommt der Versicherte auch schnell an sein Geld.

Fazit

Besitzer von Lebensversicherungen sollten sich nicht abschrecken lassen und versuchen, bestmöglich aus ihrem Vertrag herauszukommen. Helfen kann ein fachkundiger Anwalt, da Versicherungen oftmals versuchen, dies unter Angabe fadenscheiniger Argumente zu verhindern.

Über die Kanzlei Mutschke

Die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH begleitet seit Jahren Besitzer von Lebensversicherungen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Die Kanzlei ist deutschlandweit tätig und unterhält Büros in Düsseldorf und Bielefeld.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Nicole Mutschke

Beiträge zum Thema