Wie hoch ist die Strafe für Brandstiftung? Anwalt für Strafrecht bei Vorladung, Anklage, Berufung

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Rund 7500 Fälle vorsätzlicher Brandstiftung wurden für das Jahr 2021 in der polizeilichen Kriminalitätsstatistik erfasst. Fast 6300 Fälle fahrlässiger Brandstiftung.

Es gibt hier eine ganze Bandbreite an Szenarien. Vom angezündeten Mülleimer, Auto bis zum Wohnhaus oder einer Flüchtlingsunterkunft.

Die Folgen können fatal sein.

Feuer ist gefährlich. Wer zündelt, muss mit hohen Strafen rechnen.

Welche Strafen drohen für Brandstiftung?

Es gibt viele verschiedene Varianten von Brandstiftung. Für jede ist eine eigene Strafe vorgesehen. Eines haben aber alle vorsätzlich begangenen Brandstiftungen gemein: Geldstrafen sind nicht mehr vorgesehen. Nur Freiheitsstrafen. Und hier ist von ein paar Monaten bis zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe alles möglich.

Hier mal ein paar Beispiele:

Für eine einfache Brandstiftung droht eine Freiheitsstrafe zwischen einem und 10 Jahren. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man fremde Gebäude, in denen aber keine Menschen wohnen, in Brand setzt.

Dient das angezündete Gebäude Menschen zum Wohnen, so droht eine Freiheitsstrafe zwischen einem und 15 Jahren. Das kann auch der Fall sein, wenn einem selbst das Gebäude gehört oder man selbst dort wohnt.

Stirbt jemand durch die Brandstiftung, so ordnet das Gesetz eine lebenslange Freiheitsstrafe oder eine Freiheitsstrafe von mindestens 10 Jahren an. Dabei muss es dem Brandstifter auch nicht unbedingt gerade darauf angekommen sein, eine andere Person zu töten. Der Tod muss „lediglich“ leichtfertig durch die Brandstiftung verursacht werden.

Auch fahrlässige Brandstiftung ist strafbar. Sowohl, indem man „aus Versehen“ etwas in Brand setzt als auch fahrlässig dadurch eine Gesundheits- oder gar Todesgefahr für Menschen schafft.

Die fahrlässige Brandstiftung ist dabei die Einzige, bei der eine Geldstrafe möglich ist. Je nach konkretem Fall droht hier eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 3 oder bis zu 5 Jahren.

Anfang 2022 wurde beispielsweise nach vielen Jahren des Prozesses die Strafe für Maik S rechtskräftig festgesetzt. Der ehemalige NPD Politiker hatte eine Flüchtlingsunterkunft in Brand gesetzt und muss hierfür nun eine Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 3 Monaten absitzen. Hinzu kommt – zusammen mit seinen Mittätern - die Zahlung von Schadensersatz in Millionenhöhe.

Im ersten Urteil gegen Schneider wurde er zu einer Freiheitsstrafe von über 9 ½ Jahren verurteilt. Dieses Urteil wurde aber vom Bundesgerichtshof aufgehoben.

Kann man nach einer Brandstiftung noch irgendwie einer Bestrafung entgehen?

Ja. Normalerweise gibt es keine Möglichkeit, einer Strafe zu entgehen, nachdem man eine Straftat erst einmal begangen hat. Nur bestimmte Delikte sehen die sogenannte tätige Reue vor. Das sind oftmals Delikte, die zum Einen sehr gefährlich sind und die Gefahr noch vom Täter beseitigt werden kann, auch wenn er sich schon strafbar gemacht hat.

Diese Straflosigkeit wird einem aber nicht einfach geschenkt. Die muss man sich verdienen.

1. Der Brand muss gelöscht werden, bevor ein großer Schaden entsteht. Entweder durch den Täter selbst oder durch eine andere Person. In letzterem Fall, muss der Brandstifter sich dann aber trotzdem ernsthaft darum bemüht haben, dass der Brand gelöscht wird.

2. Das muss freiwillig geschehen. Wer dazu gezwungen wird, kehrt nicht wieder „zurück auf den Boden der Rechtsordnung“. Und hat sich damit auch nicht die Straflosigkeit verdient.

Wichtig: Nur bei der fahrlässigen Brandstiftung entfällt dann sicher die Strafe. Ansonsten ist das nur eine Möglichkeit für das Gericht, von der Strafe abzusehen oder die Strafe zu mildern. Das entscheidet also das Gericht. Eine sichere Straflosigkeit ist das demnach nicht.

Die Strafen für Brandstiftung sind stets hoch. Teilweise ist dieselbe Strafe wie für Mord angedroht.

Eine versierte Strafverteidigung ist hier essentiell. Lassen Sie sich gern durch unsere Kanzlei beim Vorwurf der Brandstiftung vertreten.


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