Wie hoch ist die Strafe für den Besitz von Drogen? Vorladung, Anklage, Strafbefehl

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Drogenstraftaten spielen bei den Ermittlungsbehörden und den Strafgerichten weiter eine große Rolle.

Mehr als 1800 Fälle unerlaubter Abgabe und Besitzes allein in Zusammenhang mit Cannabis und Zubereitungen in nicht geringer Menge für das Jahr 2021 von der polizeilichen Kriminalstatistik erfasst.

Zumindest für Cannabis wird seit geraumer Zeit die Diskussion um die Legalisierung Konsum und Besitz immer lauter. Laut Koalitionsvereinbarung von Ende 2021 soll dies auch umgesetzt werden.

Noch ist aber auch der Besitz von Cannabis strafbar und es zeigen sich auch keine Tendenzen für eine Umsetzung.

Welche Strafe droht denn nun, wenn man Drogen besitzt?

Welche Strafe für den Besitz von Drogen droht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Gerade im Betäubungsmittelstrafrecht spielt die Menge an Drogen eine entscheidende Rolle. Auch die Art der Droge wirkt sich enorm auf das Strafmaß aus.

Bei den Mengen unterscheidet man zwischen geringen, normalen Mengen und nicht geringen Mengen. Bei der Drogenart gibt es weiche, mittlere und harte Drogen.

Im „Normalfall“ droht für unerlaubten Drogenbesitz eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.

Der Besitz von Drogen in nicht geringer Menge wird aber härter bestraft. Hier sieht das Gesetz schon eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vor.

Was als nicht geringe Menge angesehen wird, ist übrigens von der jeweiligen Droge abhängig. Bei Cannabis zum Beispiel ab 7,5g reines THC. Je nach Qualität erreicht man diese Grenze so ab ca. 60 g Marihuana.

Was für Viele fast genauso weh tut, wie eine Geld- oder Freiheitsstrafe, kann außerdem auch bei einer Verurteilung wegen Drogenbesitzes passieren: Der Entzug der Fahrerlaubnis oder Fahrverbote. Das kann insbesondere dann drohen, wenn man mit Drogen am Steuer erwischt wird. Mehr dazu auch im Video meines Kollegen mit dem Titel Joint and Ride auf unserem Kanal.

Hier drohen auch regelmäßig Eintragungen in das polizeiliche Führungszeugnis.

Ist nur der Besitz von großen Mengen Drogen strafbar?

Nein. Zwar differenziert das Gesetz nach der Menge der Droge. Das wirkt sich aber vor allem auf die Höhe der Strafe aus. Nicht auf das „Ob“ der Strafbarkeit.

Eine Strafe wegen Drogenbesitzes kann also auch drohen, wenn man nur eine geringe Menge Drogen besitzt.

Mythos oder Wahrheit? „Bei einer geringen Menge aufgefundener Drogen wird das Strafverfahren eingestellt“

Umso geringer die Menge der Drogen ist, umso mehr steigt mit einer guten Verteidigung auch die Chance einer Einstellung des Verfahrens.

Hier ist aber Vorsicht geboten. Das ist kein Automatismus. Nur weil die Polizei bei einem nur eine geringe Menge Drogen gefunden hat, heißt das noch nicht, dass die Straftat sowieso nicht weiter verfolgt wird.

Das kann sein. Muss es aber nicht. Das entscheidet die Staatsanwaltschaft oder das Gericht.

Hier kann es auch eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen, in welchem Bundesland man sich befindet. Es gilt je südlicher, desto höher die Strafen und so schlechter die Chancen auf eine Einstellung.

Voraussetzung für eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens ist:

1. dass die Schuld des Täters als gering eingestuft wird

2. auch kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. 

3. und der Täter die Drogen in geringer Menge und nur zum Eigenverbrauch besitzt.

Sie sehen also. Im Strafverfahren wegen Drogenbesitzes gibt es einige Weichenstellungen. Hat sich der Betroffene überhaupt strafbar gemacht? Kann das Verfahren eingestellt oder von einer Bestrafung abgesehen werden?

Das alles sind Ansatzpunkte für die Strafverteidigung. Wenden Sie sich also am besten an uns als Anwält für Strafrecht, wenn Ihnen der Vorwurf des Drogenbesitzes gemacht wird. Wir wissen, welche Möglichkeiten es gibt, worauf es dabei ankommt und kann auf dieser Grundlage eine geeignete Verteidigungsstrategie für Sie entwickeln.


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