Wie hoch ist die Strafe für den Besitz von Kinderpornographie? § 184b StGB erklärt vom Fachanwalt für Strafrecht

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Rund 9000 Fälle des Erwerbs, des Besitzes und der Herstellung von Kinderpornographie wurden im Jahr 2020 in der polizeilichen Kriminalstatistik registriert.

Die Zahlen registrierter Fälle zeigen: Man sollte sich mit dem Straftatbestand und den Konsequenzen eines Strafverfahrens wegen Besitz von Kinderpornographie auseinandersetzen. Durch verstärkte Meldungen von Cloudanbietern steigt die Zahl der Ermittlungsverfahren an.

Welche Strafe droht für Besitz von Kinderpornographie?

Welche Strafe für den Besitz von Kinderpornographie droht, steht in § 184b Abs.3 des Strafgesetzbuches.

Kinderpornographie, die ein „wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt“ wird danach mit einer Freiheitsstrafe zwischen einem und 5 Jahren Gefängnis bestraft.

Eine Geldstrafe oder nur eine Freiheitsstrafe unter einem Jahr ist also nicht mehr vorgesehen.

Mit dieser hohen Strafandrohung ist der Besitz von Kinderpornographie außerdem ein Verbrechen im Rechtssinne. Neugefasst und deutlich in den Höhen verschärft wurde der Tatbestand mit dem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierte Gewalt gegen Kinder im Juni 2021.

Ein minderschwerer Fall ist im Gesetz nicht vorgesehen. Für einen Beschuldigten, der als Beamter tätig ist, bedeutet es die Gefahr der Beamtenstellung und möglicherweise sogar den Verlust der Pensionsansprüche bei entsprechender Verurteilung.

Hier gilt höchste Vorsicht bei Bildern aus WhatsApp-Gruppen, auch wenn diese in einem wie auch immer gearteten Kontext versendet werden. Gerade bei automatischer Speicherung drohen hier die beschriebenen hohen Strafen.

Was fällt unter Kinderpornographie im Sinne dieses Strafgesetzes?

Zunächst sind Kinder sind Personen, die jünger als 14 Jahre alt sind. Das Gesetz ordnet Inhalte als Kinderpronografisch ein, wenn

  1. Sexuelle Handlungen von ,ab oder vor eines Kindes gezeigt werden
  2. Die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung zu sehen ist. Hier nutzt man den Begriff des Posing-Bildes.
  3. Die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes zu erkennen ist.

Es ist aber auch möglich, dass es sich um kinderpornographische Inhalte handelt, wenn die gezeigten Personen älter als 14 Jahre sind. Nämlich dann, wenn Sie auf den Betrachter jünger wirken. Auch Comics oder Mangas können übrigens Kinderpornographie in diesem Sinne sein. Es muss sich also nicht zwingend um reale Personen handeln. Es kommt auf einen sogenannten objektiven Betrachter an.

Man besitzt Kinderpornographie zum Beispiel dann, wenn diese auf dem Computer gespeichert ist, dazu zählt auch der gelöschte Bereich der Festplatte. Das gilt auch, wenn diese Inhalte automatisch gespeichert werden.

Was kann mich im Ermittlungsverfahren beim Vorwurf der Kinderpornographie erwarten?

Insbesondere beim Vorwurf der Kinderpornographie müssen Sie mit einer Hausdurchsuchung und Beschlagnahmungen von Computern, Laptops und Ähnlichem rechnen.

Ganz wichtig ist auch hier: Ruhe bewahren und zunächst Schweigen. Machen Sie nicht übereilt Angaben zum Tatvorwurf. Sie sind zwar dazu verpflichtet bestimmte Angaben zu machen – zum Beispiel Ihre Personalien anzugeben. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet, zum Tatvorwurf auszusagen oder Passwörter herauszugeben. Bevor Sie nicht mit einem Anwalt gesprochen und dieser die Ermittlungsakte eingesehen hat, sollte man keine Aussagen treffen.


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