Wie hoch ist die Strafe für eine falsche uneidliche Aussage bei Gericht oder der Polizei?

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Man soll nicht lügen. Insbesondere Lügen vor Gericht können schwerwiegende Folgen nach sich ziehen: Nämlich eine Freiheitsstrafe.

Und trotzdem: Mehr als 3500 Fälle von Falschaussagen wurden für das Jahr 2020 in der polizeilichen Kriminalstatistik registriert. Grund genug sich mit dem Straftatbestand der falschen uneidlichen Aussage und den Konsequenzen einer solchen auseinanderzusetzen.

Falschaussage ist der Begriff des Volksmunds für die falsche uneidliche Aussage. Ja, auch wenn man nicht vereidigt wurde, macht man sich strafbar, wenn man lügt. Und auch ohne vereidigt zu werden, drohen Freiheitsstrafen – Geldstrafen sind hier also grundsätzlich gerade nicht mehr vorgesehen.

Welche Strafe droht für eine Falschaussage?

Falschaussagen werden nach § 153 StGB mit einer Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten und 5 Jahren bestraft.

In bestimmten Ausnahmefällen ist eine geringere Strafe möglich. Manchmal sogar Straflosigkeit. Zum Beispiel dann, wenn der Aussagende gelogen hat, um sich oder einen Familienangehörigen vor einer Strafe zu bewahren.

Auf die Strafe kann es sich auch günstig auswirken, wenn der Täter seine Aussage rechtzeitig berichtigt.

Kann sich jeder wegen einer Falschaussage strafbar machen?

Grundsätzlich kann sich jeder wegen Falschaussage strafbar machen. Entscheidend ist aber, in welcher Funktion man lügt. Strafbar wegen falscher uneidlicher Aussage können sich nämlich nur Zeugen und Sachverständige machen. Also im Grunde Personen, die in der konkreten Situation als Beweismittel dienen. Hier wiegt nämlich eine Lüge besonders schwer. Wegen falscher Beweise können falsche Urteile entstehen. Urteile sollen aber richtig sein. Wer das verhindert oder gefährdet, indem er lügt, wird bestraft.

Ist es strafbar, vor der Polizei falsch auszusagen?

Eine falsche uneidliche Aussage vor der Polizei ist nicht strafbar. Das liegt einfach daran, dass die Polizei nicht zu einer eidlichen Vernehmung befugt ist. Strafbar wegen einer Falschaussage kann man sich aber nur machen, wenn man vor einer Stelle aussagt, die das ist.

Braucht man beim Vorwurf der Falschaussage einen Strafverteidiger?

Einen Strafverteidiger im Strafverfahren an seiner Seite zu haben, macht grundsätzlich immer Sinn.

Gerade bei Delikten wie der falschen uneidlichen Aussage ist zu beachten, dass es hier ganz erheblich auf kleine Feinheiten ankommen kann. Diese können zum Einen über Strafbarkeit und Straflosigkeit und zum Anderen auch über die Möglichkeit einer Strafmilderung entscheiden.

Hat der Beschuldigte seine Aussage noch rechtzeitig bei der richtigen Stelle berichtigt? Hat der Beschuldigte überhaupt eine Falsche uneidliche Aussage begangen oder hat er sich schon so früh berichtigt, dass er sich nicht einmal strafbar gemacht hat? Hier muss genau hingeschaut werden. Und diesen Sinn für das Feine hat nun einmal ein Strafverteidiger, der hierfür die nötige Berufserfahrung und die nötige Fachkenntnis hat.

Gerne stehen wir Ihnen im Strafverfahren zur Seite und achten für Sie auf die kleinen Dinge, die einen großen Unterschied machen können.

Foto(s): ©Adobe Stock/Prostock-studio

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