Wie hoch ist die Strafe für Exhibitionismus / Masturbation in der Öffentlichkeit?

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Mehr als 6 800 Fälle von Exhibitionismus erfasst die polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2021.


Aber macht man sich nun schon strafbar, wenn man im Auto masturbiert? Muss man ins Gefängnis, wenn man sich ganz ohne sexuelle Motivation vor anderen auszieht?


Grund genug, sich einmal mit dem Straftatbestand des Exhibitionismus und den daraus drohenden Konsequenzen auseinanderzusetzen.


Wie werden exhibitionistische Handlungen nun eigentlich bestraft?

Für Exhibitionismus droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu zu einem Jahr.


Dabei handelt es sich also um eine relativ niedrige Strafandrohung. Das bedeutet aber nicht, dass eine Freiheitsstrafe im Grunde sowieso ausgeschlossen ist. Ist sie nicht.

Unter Umständen kann aber bei einer solchen Strafhöhe eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden, sodass einem der Weg ins Gefängnis doch erspart bleibt.


Für Exhibitionismus gibt es hier eine kleine Besonderheit. Nach § 183 Abs.3 des Strafgesetzbuches ist eine Strafaussetzung zur Bewährung nämlich auch dann möglich, wenn erwartet wird, dass der Täter eine längere Heilbehandlung benötigt und vor deren Ende wohl weiterhin exhibitionistische Handlungen vornehmen wird. Das bedeutet aber konsequenterweise auch: Der Beschuldigte muss dann gewillt sein, an einer Heilbehandlung teilzunehmen.


Was ist denn eigentlich eine exhibitionistische Handlung?

Eine exhibitionistische Handlung ist eine sexuell motivierte Entblößung. Es muss dem Betroffenen also gerade darauf ankommen, gesehen zu werden. Hierunter fällt klassischerweise die Entblößung des männlichen Glieds vor einer Person, ohne deren Einverständnis, um sich selbst sexuell zu erregen.

Der Person muss es aber nicht darauf ankommen, auch seinen Gegenüber sexuell zu erregen.


Das bedeutet also für das Masturbieren im Auto, dass dieses nicht immer und nicht direkt eine strafbare exhibitionistische Handlung ist. Jedenfalls dann nicht, wenn es dem Handelnden nicht darauf ankommt, dabei beobachtet zu werden. Gerade wenn das Auto an einer schlecht einsehbaren Stelle, wie etwa im Wald, geparkt ist, wird dies wohl kein strafbarer Exhibitionismus sein. Selbst wenn man dabei zufällig gesehen wird.


Strafbar macht sich außerdem auch nur, wer zum einen tatsächlich gesehen wird und wenn zum anderen der Beobachter belästigt ist, also zum Beispiel Ekel oder Abstoßung empfindet.


Können sich Frauen wegen Exhibitionismus strafbar machen?

Nein. Nahezu kein Delikt differenziert bei der Frage, ob man sich strafbar machen kann, zwischen den verschiedenen Geschlechtern. Nahezu keines. Die Straftat des Exhibitionismus stellt hier nämlich eine Ausnahme dar. Wegen Exhibitionismus können sich nur Männer strafbar machen.


Vor wem die exhibitionistischen Handlung dann aber vorgenommen wird ist egal. Opfer können sowohl Frauen als auch Männer sein.


Wird jede exhibitionistische Handlung in einem Strafverfahren verfolgt?

Nein. Exhibitionismus wird in der Regel nur dann strafrechtlich verfolgt, wenn ein entsprechender Strafantrag gestellt wurde. Einen solchen Strafantrag kann typischerweise das Opfer der Straftat stellen. Ein Strafantrag ist etwas anderes als eine Strafanzeige. Bei Letzterem, werden die Strafverfolgungsbehörden auf eine Straftat aufmerksam gemacht. Ein Strafantrag ist mehr als das. Der ist im Grunde eine Bitte, wegen der Straftat zu ermitteln.

Und ohne einen solchen Strafantrag ermitteln die Behörden dann in der Regel auch nicht.


Nur ausnahmsweise wird auf einen Strafantrag verzichtet. Nämlich dann, wenn die Strafverfolgungsbehörden ein sogenanntes besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung sehen. Ob das so ist, ist eine Frage des Einzelfalles.


Sie Sehen: Beim Vorwurf des Exhibitionismus gilt es viele Feinheiten zu beachten. Hat der Beschuldigte sich überhaupt strafbar gemacht oder war erkennbar, dass er nicht beobachtet werden wollte? Liegen die Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung vor? Das alles sind Beispiele für mögliche Ansatzpunkte der Strafverteidigung. Zu erkennen, wo man hier ansetzen muss, bedarf fachlicher Kenntnisse und Erfahrung. Sollte Ihnen der Vorwurf des Exhibitionismus gemacht werden, sollten Sie sich also an einen Anwalt wenden, der sich auf das Strafrecht spezialisiert hat.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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