Wie hoch ist die Strafe für Gewalt gegen Polizisten? ​Strafverteidiger klärt auf

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Immer wieder gehen Nachrichten über Angriffe auf Polizeibeamte durch die Medien. Gerade die Silvesternacht 2022/2023 ist vermutlich noch vielen im Gedächtnis geblieben.


Das Bundeskriminalamt hat für das Jahr 2021 einen Anstieg der Fälle von Gewalt gegen Polizisten verzeichnet. 40 000 Fälle wurden für dieses Jahr registriert.


Aber wie hoch ist die Strafe für Gewalt gegen Polizisten?


Zunächst einmal sollten wir feststellen, dass es nicht wirklich einen Straftatbestand „Gewalt gegen Polizisten“ gibt. Mehrere Straftaten können durch Angriffe auf Polizeibeamte verwirklicht werden.


Entsprechend unterschiedliche Strafandrohungen stehen im Raum.


1. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte

Bei dem Begriff „Gewalt gegen Polizisten“ denkt man wohl zuerst an die §§ 113 und 114 des Strafgesetzbuches. § 113 stellt den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte unter Strafe, § 114 den Tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Mit Strafe bedroht ist hier im Grunde die Behinderung von – unter anderem Polizeibeamten - bei ihrer Arbeit. Hierzu gehört im Rahmen des § 114 StGB auch ein Angriff von Polizisten auf Streife.


Hierunter fallen regelmäßig auch Fälle wie eine körperliche Attacke auf einen Polizisten bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle oder das Attackieren einer Polizeibeamten, wenn diese gerade einen Unfall aufnimmt.


Für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte droht grundsätzlich eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Die Strafe kann aber unter Umständen auch höher ausfallen.


Für den Tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten und 5 Jahren vor. Auch hier kann die Strafe aber gegebenenfalls höher ausfallen.


2. Körperverletzung

Bei Gewalt gegen Polizisten steht nicht selten auch der Vorwurf der Körperverletzung im Raum.

Das Schlagen von Polizisten, das Bewerfen von Polizisten mit Glasflaschen oder wie die Silvesternacht zeigte mit Böllern. Werden hierdurch Verletzungen bei den Beamten verursacht oder hat der Beschuldigte hiermit wohl gerechnet und dies billigend in Kauf genommen, so kann wohl der Vorwurf der Körperverletzung, der gefährlichen Körperverletzung oder möglicherweise sogar der schweren Körperverletzung erhoben werden.


Bei diesen Körperverletzungsdelikten gibt es ganz unterschiedliche Strafandrohungen. Von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren für eine einfache Körperverletzung bis zu einer Freiheitsstrafe zwischen einem und 10 Jahren für eine schwere Körperverletzung. Höhere Strafen können auch hier drohen.


3. Beleidigung

Abhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalles kann auch der Vorwurf der Beleidigung bei Gewalt gegen Polizeibeamte im Raum stehen. Zu denken ist beispielsweise an das Anspucken oder bewusste Schubsen von Polizisten, mit dem Ziel diese zu erniedrigen.


Für Beleidigung mittels einer Tätlichkeit (wie das Anspucken) droht grundsätzlich eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren.


4. Landfriedensbruch

Rotten sich mehrere Personen zusammen, um aus der Gruppe heraus Gewalttaten zu begehen, so kann unter Umständen der Vorwurf des Landfriedensbruchs im Raum stehen. Gerade bei Demonstrationen, aber beispielsweise wohl auch bei den Silvesterkrawallen spielte Landfriedensbruch eine Rolle.


Für Landfriedensbruch droht eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe.

Auch hier gilt wieder: Treten bestimmte Umstände hinzu, können höhere Strafen drohen.



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