Wie hoch ist die Strafe für Stalking / Nachstellung? Vorladung, Anklage, Strafbefehl

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SocialMedia erleichtert die Kontaktaufnahme sehr. Auch zu fremden Personen. Das ist im Grunde etwas Gutes. Nachteil: Es erleichtert die Kontaktaufnahme zu fremden Personen, auch wenn diese den Kontakt nicht wünschen. Es erleichtert auch die wiederholte Kontaktaufnahme, das nochmalige Anschreiben, dem noch eine weitere Chatnachricht folgt. Und irgendwann artet das aus bis die andere Person sich nicht mehr sicher fühlt und man sich im strafrechtlich relevanten Bereich befindet. Stalking.

Für das Jahr 2020 erfasst die polizeiliche Kriminalstatistik mehr als 19 600 Fälle von Stalking. Nachstellung wie es das Gesetz nennt.

Grund genug, sich mit dem Straftatbestand und den Konsequenzen einer Verurteilung wegen Stalkings auseinanderzusetzen.

Wie hoch ist die Strafe für Stalking?

Stalking wird in der Regel mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft.

Es können aber auch weitaus höhere Strafen drohen.

Zum Beispiel dann, wenn man einer anderen Person wiederholt und über mindestens 6 Monate hinaus nachstellt. Dann kann man in der Regel von einem besonders schweren Fall der Nachstellung sprechen.

Und hierfür sieht § 238 Abs.2 StGB eine Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten und 5 Jahren vor. Eine Geldstrafe ist hier also grundsätzlich nicht mehr möglich.

Nachstellung kann auch ein Verbrechen sein. Nämlich dann, wenn aufgrund der Nachstellung das Opfer oder eine dem Opfer nahestehende Person stirbt.

Dann droht eine Freiheitsstrafe zwischen einem und 10 Jahren.

Wird Cyberstalking härter bestraft?

Das kommt darauf an, wie das Stalking genau begangen wird. Allgemein ist Stalking „über das Internet“ nicht unbedingt höher bestraft als Stalking im realen Leben.

Anders ist es, wenn man Cyberstalking so versteht, dass der Täter ein Computerprogramm einsetzt, um Daten des Opfers auszuspähen oder abzufangen. Dient dieses Computerprogramm gerade zum digitalen Ausspähen des Opfers, kann diese Form von Stalking ein besonders schwerer Fall der Nachstellung sein. Und die Folge ist dann eine höhere Strafe. Wer auf diese Weise stalkt, muss unter Umständen mit einer Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten und 5 Jahren rechnen.

Gerade in Anbetracht der zum Teil hohen Strafandrohungen sollten Sie beim Erhalt einer Vorladung mit dem Vorwurf des Stalkings nicht zu lange zögern, sondern sich möglichst rasch an einen versierten Strafverteidiger wenden, der eine geeignete Verteidigungsstrategie für Sie erarbeiten wird.

Foto(s): ©Adobe Stock/highwaystarz

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