Wie läuft im BU-Schadensfall eine Prüfung durch den Versicherer ab? – Worauf sollte der VN achten?

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Um eine Leistung von der Versicherung erhalten zu können, muss ein Leistungsantrag auf Zahlung der vereinbarten BU-Rente gestellt werden. Dieser Antrag kann schriftlich, oder aber auch telefonisch beim Versicherer gestellt werden. Es ist aber anzuraten diesen schriftlich zu stellen, damit man auch einen Nachweis gegenüber dem Versicherer hat.

So dann stellt der Versicherer vorgefertigte Unterlagen dem Versicherungsnehmer zur Verfügung. In diesen Formularen muss der Versicherungsnehmer eine Menge Angaben machen. Lag zum Beispiel ein Unfall vor, muss er angeben, ob er seine bisherige Tätigkeit, die entsprechend versichert wurde, nicht mehr oder nur noch eingeschränkt durchführen kann. Hilfreich sind hier ärztliche Diagnoseberichte, die der Versicherer auch einfordern kann.

Die Beweislast für das Vorliegen der Berufsunfähigkeit liegt beim Versicherungsnehmer.

Der Versicherer schätzt sodann ein, inwiefern eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt. Dieses prüft er anhand der Klausel in dem entsprechenden Bedingungswerk.

Der Versicherer behält sich meist vertraglich vor, den Versicherungsnehmer durch einen vom Versicherer zu wählenden Arzt untersuchen zu lassen. Sofern die Leistungsfallprüfung abgeschlossen ist und die Berufsunfähigkeit festgestellt wurde, erhält der Versicherungsnehmer seine vereinbarte Berufsunfähigkeits-Rente.

Hervorzuheben sind auch diejenigen Versicherer, die bereits eine BU-Leistung erbringen, wenn „nur” bereits eine sechsmonatige Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt nachgewiesen wurde. Wird also dieser Zeitraum überschritten, so gilt zunächst die Annahme einer Berufsunfähigkeit und führt zu einer vereinfachten Leistungsprüfung.

Ansonsten ist anhand der überwiegenden Versicherungsbedingungen zu prüfen, ob etwa der Versicherungsnehmer nicht in der Lage ist, in dem zuletzt ausgeübten Beruf mindestens zu 50 Prozent tätig zu sein.

Der Versicherungsnehmer ist also verpflichtet, seine berufliche Tätigkeit genauestens darzulegen.

Ein typischer Tagesablauf wird für die Beurteilung zugrunde gelegt. Hier schuldet der Versicherungsnehmer im Rahmen seiner „Mitwirkungspflichten” einen sogenannten „Stundenplan”, damit der Versicherer sich ein Bild von der Tätigkeit des Versicherungsnehmers machen kann.

Sollte der Versicherer die Leistungen jedoch pauschal ablehnen, so sollten Sie zeitnah einen versierten Versicherungsspezialisten aufsuchen. Es ist anzuraten die Berufsunfähigkeit genauestens prüfen zu lassen, damit Ihnen keine Ansprüche verloren gehen.

Hierfür stehe ich Ihnen als kompetenter Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung.



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