Wie melde ich ein Patent an? / Rechtsanwalt für Patentrecht

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Sieben Schritte zum Patent

a. Recherchieren Sie den Stand der Technik!

b. Reichen Sie eine Patentanmeldung ein!

c. Lesen Sie sich den schriftlichen Bescheid des Prüfers mit Einwänden zu Ihrer Patentanmeldung durch!

d. Entkräften Sie die Einwände des Prüfers schriftlich, indem Sie

aa. Gegenargumente liefern (rechtlich/technisch) und

bb. Ihre Patentanmeldung einschränken.

e. Lesen Sie sich weitere schriftliche Bescheide des Prüfers durch und verfahren Sie wie in d.

f. Entkräften Sie ggf. die Einwände des Prüfers in einer mündlichen Verhandlung, indem Sie

aa. Gegenargumente liefern (rechtlich/technisch) und

bb. Ihre Patentanmeldung einschränken.

g. Freuen Sie sich über eine Patentanmeldung – oder ärgern Sie sich über deren Zurückweisung.

2. Wie hoch ist die Erfolgschance einer Patentanmeldung?

In der Regel liegt sie bei 50 %.

3. Wie lange dauert eine Patentanmeldung?

3 – 4 Jahre.

4. Kann ich mein Patent ohne Anwalt anmelden?

Natürlich.

Die Kosten eines nationalen Patents (Deutschland) belaufen sich dann günstigstenfalls auf weniger als 500,00 EUR. Dann sollten Sie den Patentanspruch für Ihre Patentanmeldung allerdings so formulieren können, dass er die rechtlichen Anforderungen erfüllt.

Außerdem: Wenn Sie als Laie nicht in der Lage sind, fremde, bestehende patentrechtliche Ansprüche sachgemäß auszuwerten und mit Ihrer Patentanmeldung „auf eigene Faust“ ein oder mehrere fremde Patente verletzen, erwarten Sie später Abmahnkosten und Schadensersatzansprüche in (günstigstenfalls) Höhe von mehreren tausend Euro, leicht im fünfstelligen Bereich (ab 10.000 EUR). Vor diesem Hintergrund ist die Inanspruchnahme von Hilfe durch einen Rechtsanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz die günstigere Alternative.

Rufen Sie uns an! Senden Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Wir sind bundesweit tätig. Jeder Rechtsanwalt unserer Kanzlei ist ein erfahrener Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.

5. Warum unsere Kanzlei?

Die Kanzlei Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte ist auf den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“ spezialisiert; hierzu gehört auch das Patentrecht. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz und Softwarerecht an der Wilhelms-Universität Münster promoviert.

Bei uns finden Sie die notwendige professionelle Erfahrung im Umgang mit der Anmeldung und Prüfung von Patenten sowie deren Behandlung in Gerichtsprozessen. Abgesehen hiervon verfügen unsere Rechtsanwälte generell über einen erheblichen Erfahrungsschatz im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz. Auf unserer Kanzleihauptseite finden Sie über 7000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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