Wieder einmal: Abmahnung von Ralph Schneider über die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg

  • 2 Minuten Lesezeit

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Mir wurde wieder einmal eine Abmahnung von Ralph Schneider über die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, berate ich gern auch Sie.

Zu der mir vorliegenden weiteren Abmahnung:

Abgemahnt wird wieder einmal ein ebay-Verkäufer, der Begleitprodukte und Merchandisingartikel von Getränkeherstellern als Privatverkäufer anbietet.

Die erhobenen Vorwürfe beziehen sich darauf, dass der Abgemahnte als Privatverkäufer auftritt, obwohl die Verkäufe als gewerblich einzustufen seien und dass die für gewerbliche Anbieter geltenden rechtlichen Vorgaben vom Abgemahnten nicht eingehalten werden. Konkret geht es um die daraus folgenden typischen Wettbewerbsverstöße im Hinblick auf gesetzlich vorgeschriebene Pflichtinformationen:

  • fehlende Informationen zur Identität des Anbieters
  • fehlende Informationen über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen
  • fehlende Informationen zur Vertragstextspeicherung und zur Zugänglichkeit
  • fehlende Informationen zur Korrektur von Eingabefehlern
  • fehlende Informationen zum gesetzlichen Mängelhaftungsrecht
  • fehlende Informationen zum Widerrufsrecht und zum Muster-Widerrufsformular 
  • fehlende Informationen zur OS-Plattform und fehlende Einbindung eines Links auf die OS-Plattform

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert, die eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 Euro vorsieht.

Des Weiteren soll der Abgemahnte Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.358,86 Euro zahlen.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Betroffene von Abmahnungen und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die Möglichkeiten für das weitere Vorgehen. Selbstverständlich erhalten Sie hierzu sodann konkrete Empfehlungen. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Ralph Schneider über die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg erhalten haben, können Sie sich unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht



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