Wieder neue Abmahnung der AdSimple GmbH | Kanzlei Kuntze, Mayer & Beyer

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Wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an einer mit einem "Datenschutz Generator" generierten Datenschutzerklärung mahnt die österreichische AdSimple GmbH durch die Kanzlei Kuntze, Mayer & Beyer Webseitenbetreiber ab. Unsere Kanzlei wurde wieder in einem neuen Fall beauftragt.

Auf ihrer Webseite bietet die AdSimple GmbH laut Abmahnung einen sogenannten "Datenschutz Generator" an. Hiermit soll man sich nach Eingabe entsprechender Daten angeblich eine angeblich DSGVO-konforme Datenschutzerklärung zur Verwendung auf der eigenen Homepage "generieren" können. Dieser "Generator" sei – so heißt es im Abmahnschreiben – mit "individuellen" Textbausteinen, die von dem GmbH-Geschäftsführer persönlich erstellt worden seien, bestückt worden. Nach dem Durchlaufen des "Generator"-Prozesses müssten die Nutzer eine Schaltfläche anklicken und akzeptieren, in der es heißt: 

"Hiermit bestätige ich, dass die Nutzung der generierten Datenschutzerklärung auf eigenes Risiko erfolgt. Für eventuelle Fehler wird keine Haftung übernommen und die Verwendung dieser Texte kann keine Rechtsberatung ersetzen. Der in der Datenschutzerklärung inkludierte Verweis samt Verlinkung auf den Urheber darf nicht entfernt werden. Es gelten unsere AGB und Datenschutzerklärung. Ich bestätige hiermit, die erzeugten Datenschutztexte nur samt Quellverweis und Links online zu stellen.

Unser Mandant, der aktuell abgemahnt wurde, soll angeblich die der fertigen Datenschutzerklärung beigefügte Quellenangabe entfernt haben und die Datenschutzerklärung im Übrigen auf seiner Webseite eingesetzt haben. Durch das Entfernen der Quellenangabe sei aber die Nutzungserlaubnis an der Datenschutzerklärung erloschen. Daher liege eine Urheberrechtsverletzung gemäß §§ 16, 17, 19a UrhG vor. Diese ergebe sich angeblich auch daraus, dass unser Mandant die oben wiedergegebenen angeblichen Nutzungsbedingungen durch das Anklicken akzeptiert habe.

Wegen dieser vermeintlichen Rechtsverletzung verlangt die AdSimple GmbH von unserem Mandanten die Erfüllung folgender

Ansprüche:

  • sofortiges Einfügen der Quellenangabe inklusive entsprechender Verlinkung oder sofortige Entfernung der Datenschutzerklärung
  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Auskunft über das Ausmaß der Nutzung der Datenschutzerklärung
  • Schadensersatz in Höhe von "mindestens" 1.500,- €
  • Erstattung von Recherchekosten i. H. v. 95,- €
  • Erstattung der Anwaltskosten i. H. v. 1.064,- €
  • also: Gesamtforderung von 2.659,00 €

Wenn unser Mandant allerdings innerhalb von 10 Tagen einen Betrag von 1.500 € zahle und zudem die strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreibe, verzichte man auf die darüber hinausgehenden Ansprüche.

Reaktionstipps bei einer Abmahnung:

Wir als Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht kennen Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen gut. Wir wissen, wie in den unterschiedlichen Fällen am besten effektiv verteidigt werden sollte und wie weiterer Schaden abgewendet wird. Bei urheberrechtlichen Abmahnungen ist natürlich eine entscheidende Frage, ob das angeblich verletzte Werk überhaupt urheberrechtlich geschützt ist. Bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen z. B. wird dies durchaus unterschiedlich beurteilt. Es kommt hier immer auf den Einzelfall an. Auch haben wir Bedenken, ob die angebliche Einverständnis-Klausel überhaupt wirksam in den "Generator"-Vertrag einbezogen wurde (§§ 305 ff. BGB). Jeder Fall ist hier ein Einzelfall - es kommt immer auf die genauen Umstände Ihres persönlichen Sachverhalts an. Allgemein haben wir folgende Tipps bei Erhalt einer Abmahnung für Sie:

Bewahren Sie bitte Ruhe, Ihnen kann spezialisiert geholfen werden. Reagieren Sie des Weiteren bitte nicht selbst, da es hierdurch schnell zu weitreichenden negativen Konsequenzen kommen könnte. Lassen Sie stattdessen Ihre persönliche Abmahnung von einem auf dem jeweiligen Rechtsgebiet spezialisierten Rechts- oder Fachanwalt überprüfen. Weitere wichtige Reaktionstipps finden Sie in unserem Ratgebervideo.

Wir helfen Ihnen!

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Wir schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Sie profitieren von unserer spezialisierten und persönlichen Beratung, Kostentransparenz von Anfang an, einer bundesweiten Vertretung und einer unkomplizierten Abwicklung des Mandates.

Für eine kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter der angegebenen Telefonnummer erreichen. Sie können uns alternativ auch die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!



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