Wieder neue Abmahnungen von Rechtsanwalt S. wegen Wettbewerbsverstößen

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1. Worum geht es heute?

Mit meinem heutigen Artikel möchte ich eine Hilfestellung für Onlinehändler geben, die eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung oder einstweiligen Verfügungen durch den Berliner Rechtsanwalt S. erhalten haben.

Sowohl nach Berichterstattungen im Internet als auch aus meiner eigenen Beratungspraxis ist davon auszugehen, dass Herr Rechtsanwalt S. bereits seit mehreren Jahren wettbewerbsrechtliche Abmahnungen ausspricht. Besonders häufig spricht Herr Rechtsanwalt S. diese in letzter Zeit im Auftrage von Herrn Marcel Frank aus.

Herr Marcel Frank betreibt einen Onlinehandel auf eBay, bei welchem er unter dem Pseudonym „bremsenkoenig“ tätig ist.

Auffällig war, dass es in allen mir bekannten Fällen (sowohl Abmahnungen als auch gerichtlichen Beschlüssen im einstweiligen Verfügungsverfahren) ausschließlich um den Vorwurf einer veralteten bzw. fehlenden Widerrufsbelehrung auf eBay ging. Es ist somit offensichtlich, dass hier leicht zu erkennende Standardverstöße abgemahnt werden.

2. Was wird gefordert und wie sollte ich mich verhalten?

Es wird zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Bereits an dieser Stelle möchte ich ausdrücklich davor warnen, die Unterlassungserklärung zu verwenden, die dem Abmahnschreiben beigefügt ist. Diese ist aus meiner Sicht zu weit gefasst.

Ohnehin müsste eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowieso nur dann abgegeben werden, wenn die Abmahnung berechtigt ist. Dieses müsse jedoch zuerst geprüft werden.

Daher ist es wichtig, bei Erhalt einer Abmahnung von Anfang an zu prüfen, ob diese gerechtfertigt ist oder nicht.

Selbst wenn die Abmahnung gerechtfertigt sein sollte, ist im Hinblick auf eine Schadensbegrenzung erfahrungsgemäß noch einiges zu machen.

Auffällig ist zudem, dass der Abmahnung noch keine Kostenrechnung bzw. Aufforderung zur Zahlung von Anwaltskosten beigefügt ist. Meiner Einschätzung nach sind in der Abmahnung noch keine Kosten beigefügt, um auf psychologischer Ehe eher die Abgabe einer Unterlassungserklärung zu erreichen.

Mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung ist es jedoch nicht getan, meiner Erfahrung nach kommt im Anschluss eine Kostenrechnung, meistens auf Grundlage eines Gegenstandswertes im Bereich von 10.000.- €.

Hier ist also ebenfalls Vorsicht geboten.

3. Erste Hilfe bei Erhalt einer Abmahnung

  • Beigefügte Unterlassungserklärung ignorieren
  • Kein Kontakt zu den Abmahnern aufnehmen
  • Fristen einhalten.
  • Keine vorschnellen Zahlung der Abmahnkosten
  • Noch vor Fristablauf zum Rechtsanwalt

Sofern Sie eine Abmahnung von Herrn Rechtsanwalt S. erhalten haben sollten, bin ich Ihnen gerne behilflich Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz bin ich mitunter auf das Wettbewerbsrechts spezialisiert. Zudem habe ich bereits umfangreiche Erfahrungen mit der Vertretung von Mandanten gegen eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung durch Rechtsanwalt S., so dass ich gut einschätzen kann, wie zu reagieren ist.

Sofern Sie Hilfe benötigen, übermitteln Sie uns gerne das Abmahnschreiben oder den Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren vorher per E-Mail (bitte an: info@drnewerla.de ). Hierdurch erleichtern Sie uns die Einarbeitung in Ihren persönlichen Fall. Im Anschluss können Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch telefonisch kontaktieren, um Ihren persönlichen Fall mit uns zu besprechen.

Wir bieten die Abmahnverteidigung zum günstigen Festpreis!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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