Wiedererkennen auf dem Blitzerbild – Kriterien und Chancen

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Die Erfassung von Verkehrssündern erfolgt durch "Blitzerfotos", auf denen Fahrzeugkennzeichen und Identitäten dokumentiert werden. Jedoch gelingt dies nicht immer. Das Blitzerfoto dient als Beweismittel, um einen Verkehrsverstoß nachzuweisen. Anhand des Fotos des Nummernschilds kann die Behörde belegen, durch welches Fahrzeug die Ordnungswidrigkeit begangen wurde. 

Dies allein genügt jedoch in der Regel nicht, da in Deutschland die sogenannte "Fahrerhaftung" gilt. Für den Verkehrsverstoß muss die Person haften, die tatsächlich gefahren ist. Das Foto des Fahrers ist somit entscheidend, um den Verkehrsverstoß der richtigen Person zuzuordnen.

Zunächst erhält der Fahrzeughalter bei einer begangenen Ordnungswidrigkeit einen Anhörungsbogen von der zuständigen Behörde. Hier kann angegeben werden, wer zur Tatzeit am Steuer saß, sofern der Halter selbst nicht schuldig ist. Es besteht jedoch keine Verpflichtung, entsprechende Angaben zu machen.

Das auf dem Bußgeldbescheid abgedruckte Foto ist oft schwarz-weiß und stark verpixelt. Teilweise fällt es sogar schwer, eigene Familienmitglieder zu identifizieren. Manche Bescheide enthalten kein Beweisfoto, da die Behörde nicht dazu verpflichtet ist, es beizufügen.

Wenn das Blitzerfoto unscharf ist und auf dem mitgesendeten Foto im Bußgeldbescheid nicht erkennbar ist, besteht die Möglichkeit, Akteneinsicht zu beantragen. Oft ist das Originalfoto von höherer Qualität, und nur das zugesandte Foto ist unscharf.


Wann kann ein Blitzerfoto als Beweis für eine Verkehrsordnungswidrigkeit dienen? … und wann nicht?

Damit ein Bild als rechtmäßiges Beweismittel fungieren kann, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt sein. Auf dem Foto muss zunächst das Nummernschild des Fahrzeugs klar erkennbar sein, um eine rechtssichere Zuordnung zu ermöglichen.

Ist das Nummernschild beispielsweise verschmutzt oder sind Buchstaben unlesbar, könnte dies die Identifizierung des Fahrzeugs beeinträchtigen. Zudem muss das Gesicht des Fahrers auf dem Bild deutlich erkennbar sein, damit eine eindeutige Identifizierung möglich ist. Die wesentlichen Gesichtszüge wie Mund, Nase und Augen sollten einwandfrei zu erkennen sein. Falls das Gesicht des Fahrers verdeckt ist, beispielsweise durch eine Sonnenbrille oder eine erhobene Hand, könnte das Bild unter Umständen nicht als Beweis für einen Verkehrsverstoß herangezogen werden.

Bußgeldverfahren sind dabei nicht immer fehlerfrei. Bei der Überprüfung von Vorwürfen aus dem Straßenverkehr sollten verschiedene Fragen berücksichtigt werden, wie unter anderem: Ist die Qualität des Messbilds ausreichend für die Identifikation des Fahrers, insbesondere sind wesentliche Gesichtsmerkmale klar erkennbar? Wurde der Blitzer ordnungsgemäß gewartet, geeicht und korrekt zur Fahrbahn positioniert? Haben ungünstige Wetter- und Witterungsbedingungen wie Nebel, Regen oder Schneefall die Messungen beeinflusst? Zusätzlich können formale Fehler im Bußgeldbescheid auftreten oder Probleme in der Fristberechnung entstehen, die eine erfolgreiche Anfechtung der Vorwürfe ermöglichen können. Diese und weitere Aspekte gilt es zu prüfen.

Es wird daher empfohlen, die Unterstützung eines Anwalts für Verkehrsrecht in Anspruch zu nehmen, um eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten zu erhalten. Es ist wichtig zu betonen, dass nicht die auf dem Tacho des Fahrzeugs angezeigte Geschwindigkeit, sondern der Wert des Messgeräts am Straßenrand relevant ist. Der sogenannte Toleranzabzug gleicht Ungenauigkeiten der Messung aus. Bei einigen Bußgeldbescheiden schützt der Toleranzabzug vor höheren Sanktionen. Je nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung folgen Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister oder ein Fahrverbot. Der Toleranzabzug ist in der Regel innerorts und außerorts gleich. Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit bis 100 km/h liegt der Toleranzabzug bei 3 km/h. Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit über 100 km/h werden 3 Prozent der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen.


Unzureichendes Blitzerfoto als Beweis herangezogen – was kann ich tun?

Wenn das Blitzerfoto seine Beweisfunktion nicht erfüllt, beispielsweise wenn das Gesicht durch eine Kappe verdeckt ist oder das Foto unscharf ist, oder wenn Sie unsicher sind, ob Sie die geblitzte Person sind, können Sie schriftlich und innerhalb der Frist Einspruch einlegen. Wenn das zuständige Gericht Zweifel an der Identität der fahrenden Person hat, kann das Bußgeldverfahren eingestellt werden. Ist dies nicht der Fall, kann das Gericht einen Gutachter mit einem anthropologisch-morphologischen Gutachten beauftragen. Bei kleineren Geschwindigkeitsverstößen ist dies jedoch wahrscheinlich unverhältnismäßig, und die Beauftragung eines Gutachters entfällt in der Regel.

Möchten Sie Einspruch einlegen, müssen Sie unter anderem Folgendes beachten: Für Ihren Einspruch haben Sie 14 Tage Zeit. Diese 14 Tage beginnen zu laufen, sobald der Bußgeldbescheid in Ihrem Briefkasten liegt – nicht erst dann, wenn Sie ihn tatsächlich lesen! Außerdem muss der Einspruch innerhalb der 14 Tage bei der Behörde eingegangen sein. Es ist also in jedem Fall Eile geboten. Der Einspruch muss schriftlich (also per Brief oder Fax) eingereicht werden. Es genügt keinesfalls, die Behörde nur telefonisch zu informieren. 

Sie müssen den Einspruch zunächst nicht begründen. Streng genommen reicht im ersten Moment ein Satz, der ausdrückt, dass Sie gegen den Bescheid Einspruch erheben möchten. Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Sie beim Einspruch keinen Fehler machen und die höchstmöglichen Erfolgsaussichten hat, sollten Sie einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beauftragen. Er prüft alle Voraussetzungen und wählt die passende Formulierung, damit Ihr Einspruch die besten Erfolgsaussichten hat. Er kann Sie auch bei einer eventuell folgenden Gerichtsverhandlung vertreten.

Wenn Sie gegen den Bußgeldbescheid fristgerecht Einspruch eingelegt haben, wird der Bescheid zunächst nicht rechtskräftig. Das bedeutet im Ergebnis, dass Sie die verhängte Geldbuße erst einmal nicht zahlen müssen. Auch ein eventuell verhängtes Fahrverbot tritt zunächst nicht in Kraft. Das Verfahren ist so lange ausgesetzt, bis die Behörde den Bescheid zurücknimmt oder ein Richter über den Fall entschieden hat.

Achten Sie auch immer auf die Verjährung des Bußgeldbescheides. Nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhält der Kfz-Halter einen Bußgeldbescheid samt Blitzerfoto per Post. In der Regel dauert die Zustellung des Bußgeldbescheids zwischen zwei und drei Wochen, abhängig von Behörde, Zusteller und Art des Messgeräts oder noch weiteren Faktoren. Der Strafzettel hingegen wird innerhalb kürzester Zeit versendet, allerdings können bis zu drei Monate, in Ausnahmefällen sogar sechs Monate, vergehen, bis der Bescheid im Briefkasten landet. Nach Paragraf 26 Straßenverkehrsgesetz (StVG) verjähren grundsätzlich die meisten Ordnungswidrigkeiten nach drei Monaten, wenn weder ein Bußgeldbescheid noch eine öffentliche Klage erhoben worden ist. Wenn doch, beträgt die Frist der Verfolgungsverjährung dann sechs Monate nach Erlass des Bußgelbescheids bzw. Erhebung der öffentlichen Klage.

Sie sehen, es gilt im Falle des Vorwurfs einer Verkehrsordnungswidrigkeit viel zu beachten, insbesondere im Hinblick auf die Überprüfung eines Blitzerfotos und der Möglichkeiten, sich gegen einen Bußgeldbescheid rechtlich zu wehren. Daher empfiehlt es sich, sich Hilfe eines erfahrenen und spezialisierten Fachanwalts für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht zu suchen, der weiß, worauf in solchen Konstellationen zu achten ist, Sie über die Erfolgsaussichten eines möglichen Vorgehens gegen die gegen Sie erhobenen Vorwürfe beraten und Sie effizient verteidigen kann.


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