Wiederholter Prozesserfolg gegen Vermittler (Goldhaus Paßora) von PIM-Goldanlagen

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Nachdem wir bereits in mehreren Prozessen gegen Frau Angelika Paßora, persönlich als Inhaberin des Goldhauses Paßora, Prozesserfolge vor dem Landgericht Leipzig im PIM-Gold Anlageskandal erzielt haben, welche bereits große mediale Anerkennung erfahren haben, folgte jetzt der nächste Erfolg.

Diesmal wurde Frau Paßora vor dem Landgericht Leipzig verurteilt an den von uns vertretenen Anleger den gesamten Anlagebetrag abzgl. der gezahlten Beträge des Insolvenzverwalters über knapp 20.000,00 Euro zurückzuzahlen.

Das Urteil festigt den aktuellen Trend in der Rechtsprechung hinsichtlich der PIM-Gold Thematik zu Gunsten der Anleger.

Hierzu führt Rechtsanwalt Schiller aus: „Die Gerichte sind bisher unisono zu dem Ergebnis gekommen, dass von den Vermittlern der PIM-Goldanlagen Versprechungen gemacht wurden, die ganz einfach nicht zutrafen und wesentliche Umstände den Anlegern schlicht verheimlicht wurden.“

Dies hatte bei der Vermarktung der PIM-Goldanlagen durchaus System, so Rechtsanwalt Schiller, „denn unsere Mandanten schildern den Inhalt und die Abläufe der Beratungsgespräche immer sehr ähnlich. Dies scheint das Ergebnis der Vermittlerschulungen bei PIM gewesen zu sein, bei denen den Vermittlern immer die gleichen Werbeaussagen eingetrichtert wurden. Jeder Vermittler von Kapitalanlagen ist jedoch verpflichtet, diese vorher einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Dies wurde leider allzu oft vernachlässigt – vermutlich auch, weil von der PIM Gold GmbH hohe Vermittlungsprovisionen gezahlt wurden.“


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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