Wirklich Mobbing oder nur Einbildung?

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Es gibt Arbeitnehmer, die fühlen sich bei jedem kritischen Wort als Mobbingopfer. So ein Typ war der Mann über dessen Schadensersatzklage das LAG München am 30.10.2014 (Az.: 4 Sa 159/14) zu entscheiden hatte. Das Gefühl, gemobbt zu werden, ist im Inneren des Menschen, kann aber schnell zum Verhalten werden. Verhalten jedoch kann man ändern – dazu geht man am besten zu einem Coach oder Therapeuten.

Die juristische Seite sieht anders aus. Offensichtliches und auch für andere sichtbares Mobbing kann zu Schadensersatzansprüchen führen. In dem Fall, den das LAG bereits zum zweiten Mal vorliegen hatte, ging es darum, dass der Kläger, der seit mehreren Jahren beim Arbeitgeber angestellt war, dem Gericht seine Wahrnehmung, gemobbt zu werden, mit der Begründung vortrug, der Vorgesetzte hätte an einem Tag zu ihm gesagt, er solle nicht krank feiern, an einem weiteren Tag, er passe nicht ins Team und am 3. Tag, er werde ihn nicht befördern. Der Kläger hatte zunächst nur sich selbst als Beweis (Parteivernehmung) angeboten und nicht auch seinen Chef als Zeugen, was aber möglich gewesen wäre. Er verlor daher beim Arbeits- und Landesarbeitsgericht. Das LAG sah die vorgetragenen Tatsachen nicht als Beweis für Mobbing an. Es sah zwar die Möglichkeit, dass es gegebenenfalls ansatzweise in Richtung Mobbing gehen könnte (systematische Anfeindung). Das wurde aber nicht weiter geprüft, weil das LAG davon ausging, dass der Kläger den Beweis schuldig geblieben ist.

Der Arbeitnehmer ging in Revision vor das BAG. Dieses jedoch gab den Fall wegen eines Verfahrensfehlers mit der Begründung, dass die Parteivernehmung des Klägers hätte durchgeführt werden müssen, an das LAG zurück.

Somit wurden der Vorgesetzte des Arbeitnehmers als Zeuge und der Arbeitnehmer als Partei vernommen. Das LAG kam zu dem Schluss, dass es sich bei dem Chef um eine sehr direkte und unverblümte Führungspersönlichkeit handle und bei dem Kläger um einen sehr empfindlichen Mitarbeiter.

Das LAG stellte als bewiesen fest: 

  • der Chef hatte die häufigen Krankheitszeiten gerügt. Von „Krankfeiern“ war keine Rede, man habe es aber zwischen den Zeilen hören können.
  • Der Kläger hat selbst geäußert, hohe moralische Werte zu haben und die anderen (Chef und Kollegen) seien alle korrupt.
  • Der Chef hatte gesagt, dass der Kläger nicht befördert wird, weil er mit dessen Leistung nicht zufrieden war.
  • Der Chef hatte dem Kläger Konsequenzen angedroht, wenn sich der Kläger nicht an Arbeitsanweisungen halte.
  • Es habe mit dem Kläger Gespräche gegeben, weil der Chef ihn als Low-Performer sah.

Abschließend stellte das Gericht fest, dass es sich bei den Streitigkeiten um ganz normale Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber handelte. Mobbing sah man hier nicht. Der Kläger hätte mehr Beweise für Mobbing und damit Ansprüche auf Schadensersatz vortragen müssen. Das hat er aber nicht getan.

Fazit:

Wenn man sich gemobbt fühlt, ist eine gute Selbstreflektion notwendig. Wenn es sich wirklich um Mobbing handelt, müssen beweisbare Tatsachen auf den Tisch.


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