Zerrüttung des Arbeitsverhältnisses: DAS macht Abfindungschancen zunichte (Tipps für Arbeitnehmer)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Geht es um die Kündigung, sind Prozesse vor dem Arbeitsgericht meist emotionsgeladen. Oft gibt es Wortgefechte, an denen sich mitunter auch Anwälte beteiligen.

Was viele nicht wissen: Damit setzt der Arbeitnehmer seine Abfindungschancen aufs Spiel! Warum das so ist, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Im Gesetz gibt es eine Reglung, nach der der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber einen sogenannten Auflösungsantrag vor Gericht stellen kann, falls die Kündigung sich vor Gericht als unwirksam herausstellt und sofern eine Zerrüttung des Arbeitsverhältnisses vorliegt. Letzteres bedeutet: Die Fortführung des Arbeitsverhältnisses muss unzumutbar geworden sein.

Stellt der Richter auf Antrag des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers die Zerrüttung fest, löst er das Arbeitsverhältnis demnach auf und verurteilt den Arbeitgeber zur Zahlung einer „angemessenen“ Abfindung.

Arbeitnehmern fügt das meist erheblich Schaden zu, sie verlieren die Möglichkeit, ihre Abfindung frei zu verhandeln.

Umgekehrt bedeutet der Auflösungsantrag für Arbeitgeber meist nur Gutes: Die richterlich zugesprochene Abfindung ist mit üblicherweise einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr deutlich geringer, als die Abfindung, die ein erfahrener Abfindungsspezialist auf Arbeitnehmerseite herausgeholt hätte.

Deutlich zeigt sich das bei kurzen Arbeitsverhältnissen von etwa einem Jahr. Spricht der Richter dort im Fall der Zerrüttung und bei einem Bruttomonatsgehalt von 5.000 Euro regelmäßig nur 2.500 Euro als Abfindung zu, erreicht ein Abfindungsprofi hier je nach Fall mitunter Abfindungen in Höhe von 20.000 Euro und mehr.

Herrscht der Arbeitnehmer seinen Chef aber vor Gericht an, manifestiert er damit regelmäßig die Zerrüttung des Arbeitsverhältnisses. Solche Steilvorlagen nehmen Arbeitgeber mit dem Auflösungsantrag allzu gern auf.

Fachanwaltstipp für Arbeitnehmer: Lassen Sie sich vor Gericht oder außerhalb nicht zu verbalen Streitigkeiten hinreißen. Achten Sie darauf, dass Arbeitgeber zweifelhafte Äußerungen, Grobheiten oder verächtliches Verhalten mitunter aus Arbeitnehmern herausprovozieren wollen, um die Voraussetzungen für einen Auflösungsantrag zu schaffen.

Halten Sie Ihrem Arbeitgeber gegenüber immer die Höflichkeitsetikette ein. Wer vor Gericht barsch, forsch und herablassend auftritt, vergibt damit womöglich einen Großteil seiner möglichen Abfindung.

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