Zielprämissen 2, 3 und 4: Versicherungsförmiges oder unternehmerisches System für die bAV?

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In vielen Fällen ist die Entscheidung, ob für die Einrichtung der bAV im Unternehmen ein versicherungsförmiges oder ein unternehmerisches System gewählt wird, eine prinzipielle Grundsatzfrage, die je nach Unternehmen unterschiedlich beantwortet werden kann.

Die vielen negativen Nachrichten aus der Versicherungswirtschaft, die Haftungsproblematik des Unternehmens für die Erfüllung der Zusagen auch bei versicherungsförmigen Lösungen, die hohe Kostenbelastung der Mitarbeiter/innen und die regelmäßig wegen der Provisionen in den ersten Jahren fehlenden Gelder, lassen versicherungsförmige Lösungen für viele Unternehmen uninteressant erscheinen.
Unternehmerische Lösungen wie die Direktzusage oder die pauschaldotierte Unterstützungskasse zeichnen sich dagegen durch eine sehr variable und flexible Gestaltung aus und haben letztendlich die eigenverantwortliche Kapitalverwendung oder je nach Wunsch auch Kapitalanlage zur Grundlage.

Ungeachtet der subjektiven Einstellung zu dieser Frage sollte diese letztendlich immer aus vielen Blickwinkeln betrachtet und unter Heranziehung professioneller Beratung beantwortet werden. Hier sollte das Unternehmen dann auch seine jeweiligen betriebsbezogenen Besonderheiten einbringen, auch hinsichtlich der Zukunftsplanung.

Wenn ich als Unternehmen an eigenverantwortlicher Kapitalanlage interessiert bin, die über die Entgeltumwandlung der Mitarbeiter/innen erhaltenen Beträge nicht an eine Versicherung aus meinem Unternehmen abließen lassen möchte oder die Besonderheiten meines Unternehmens, etwa eine hohe Fluktuation oder eine branchentypisch eher geringe Vergütung ausgleichen möchte, bietet zum Beispiel die pauschaldotierte Unterstützungskasse als unternehmerische Lösung im Vergleich zu einer versicherungsförmigen Lösung unter anderem folgende Vorteile:

  • Dem Unternehmen ist es möglich, mit den im Unternehmen belassenen Beträgen nach freier Entscheidung zu verfahren, zum Beispiel vorhandene Kredite zu tilgen, Investitionen ins Unternehmen zu tätigen oder in eine Geldanlage zu investieren
  • Den Mitarbeiter/innen kann auf den Cent genau zugesagt werden, welcher Betrag ihnen bei Renteneintritt zusteht
  • Dadurch, dass anders als bei versicherungsförmigen Lösungen Provisionen nicht aus den monatlichen Beiträgen gezahlt werden, kann auch von Anfang an jeder Cent für die bAV der Mitarbeiter/innen verwendet werden, was in der Regel zu wesentlich höheren Beträgen führt, die den Mitarbeiter/innen dann bei Rentenbeginn zustehen und den Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber unattraktiver machen.

Das Unternehmen braucht auch nicht zu befürchten, dass die Eigenverantwortung zu anspruchsvoll ist und es von der Verpflichtung zur Erfüllung der Zusage bei Rentenbeginn „überfahren“ wird.
Die pauschaldotierte Unterstützungskasse oder der Verwalter von Direktzusagen liefern als Controlling-Instrument regelmäßig entsprechende Liquiditätspläne, wann welche Kapitalzahlung erforderlich ist und wie hoch der Barwert der Verpflichtung jeweils ist, gegebenenfalls auch unter Zugrundelegung verschiedener Zinssätze.

Eine Übersicht zu den einzelnen Zielprämissen finden Sie in den Entscheidungshilfen pauschaldotierte Unterstützungskasse oder versicherungsförmige bAV: https://www.anwalt.de/rechtstipps/entscheidungshilfen-fuer-eine-pauschaldotierte-unterstuetzungskasse-oder-versicherungsfoermige-loesung_181095.html

 

 

 

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