Zivilrechtsweg – was heißt das und wie läuft dieser ab?

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1. Was ist Zivilrecht überhaupt?

Was Zivilrecht ist, lässt sich am besten damit beantworten, was es nicht ist:

Nämlich nicht Strafrecht, also wenn es um Mord, Totschlag, Diebstahl etc. und Strafen für den Täter geht. Und auch nicht öffentliches Recht, also wenn irgendwie der Staat respektive sein „verlängerter Arm“, die Behörden, involviert sind, etwa weil man eine Baugenehmigung braucht oder falsch geparkt hat. 

Zivilrecht ist also im Prinzip alles, wo „das Volk“ also der Bürger – oder Zusammenschlüsse von Bürgern wie Vereine und Unternehmen – miteinander zu tun haben. Das können Verträge aller Art sein, bei denen es häufig nicht zuletzt ums Geld geht. Aber auch ganz andere Bereich wie das Erb- oder Familienrecht, in denen es etwa um die rechtlichen Folgen des Todes oder einer Ehescheidung geht. Da hier immer Menschen betroffen sind, entstehen hier zwangsläufig Streitigkeiten und Interessenskollision, die das Zivilrecht zumindest versucht, vernünftig zu regeln.

2. Rechtsweg statt Faustrecht

Das beste Recht wäre allerdings nicht das Papier wert, auf dem steht, wenn man es nicht auch durchsetzen könnte. Früher galt einmal das Faustrecht des Stärkeren, in unsere Rechtsordnung liegt das sog. Gewaltmonopol aber beim Staat. Mit anderen Worten: Ich kann nicht losgehen und meine Rechte etwa mit körperlichem Nachdruck selbst in die Hand nehmen. Ich muss mich vielmehr auf den mitunter recht beschwerlichen Rechtsweg machen.

Dieser beginnt meistens mit der Erhebung einer Klage, bei Streitwerten bis 5.000 € beim Amtsgericht, darüber zumeist beim Landgericht. Dabei kann vor dem Amtsgericht jeder, der es sich zutraut, selbst eine Klage erheben. Beim Landgericht hingegen geht ohne Rechtsanwalt nichts. Abgesehen von ein paar Sonderfällen muss man dabei bei dem Gericht klagen, wo der Gegner sitzt.

3. Der Lauf der Dinge vor Gericht

Ist die Klageschrift erst mal beim Gericht und hat man den Obolus für die Gerichtskosten entrichtet, wird das Gericht die Klage erst einmal einen Gegner schicken. Dieser muss dann entscheiden, ob er sich wehrt und – jedenfalls beim Landgericht – ebenfalls einen Rechtsanwalt ins Rennen schickt. 

Tut er dies nicht, wird das Gericht ein sog. Versäumnisurteil erlassen und den Beklagten schon dann verurteilen, wenn die Klage „schlüssig“, also einigermaßen plausibel ist. Entscheidet er sich für Gegenwehr, gehen zumeist erst ein paar Schriftsätze hin und her, bis es zu einem oder auch mehreren Gerichtsterminen kommt. In diesen Gerichtsterminen kommen dann häufig die Parteien selbst und auch die von ihnen ggf. für ihre Position benannten Zeugen zu Wort.

Meint das Gericht dann, die Sache erschöpfend beleuchtet zu haben, wird es ein Urteil verkünden, in dem der Klage dann entweder – ggf. auch teilweise – stattgegeben oder die Klage abgewiesen wird. Viele Prozesse enden aber gar nicht mit einem Urteil, etwa weil sich die Parteien zwischenzeitlich auf eine gütliche Einigung verständigt haben oder der Kläger – was sein gutes Recht ist – die Klage wieder zurückgezogen hat.

4. Der Gang durch die Instanzen

Kommt es aber zu einem Urteil, ist der Rechtsstreit häufig noch nicht vorbei. Der Unterlegene kann nämlich in den meisten Fällen Berufung zum nächsthöheren Gericht einlegen. Dieses muss dann prüfen, ob das erste Gericht richtig entschieden hat, und kann ggf. auch ganz anders entscheiden. In Ausnahmefällen kann so ein Rechtsstreit sogar bis zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe gehen.

5. Am Ende wird (zwangs)vollstreckt

Hat man die Instanzen dann endlich erfolgreich durchschritten und ein rechtskräftiges Urteil erstritten, gibt es immer noch kein Faustrecht. Dann kann man aber mit staatlicher Hilfe, etwa durch den Gerichtsvollzieher, den Gegner dazu zwingen, seine Schuld zu erfüllen. Dies natürlich nur, wenn beim Gegner mit dieser sog. Zwangsvollstreckung tatsächlich auch etwas zu holen ist. Daher kann sich auch ein jahrelanger Rechtsstreit am Ende durchaus auch mal als Pyrrhussieg erweisen. Daher sollte man dann, wenn absehbar ist, dass eine Klage notwendig wird, sich nicht allzu lange Zeit lassen.

Über die Kanzlei Mutschke:

Die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine Kanzlei für Unternehmensrecht und berät ihre Mandanten sowohl in der Gründungsphase als auch im laufenden Geschäft, insbesondere auch in wettbewerbsrechtlichen Fragen. Auch für Privatpersonen wird die Kanzlei tätig. Die Kanzlei ist deutschlandweit sowie international tätig und unterhält Büros in Düsseldorf und Bielefeld.



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