Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG - Widerruf von Anlageverträgen prüfen lassen

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Anleger der Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG haben mit der Anlagegesellschaft eine Beteiligung als Treugeberkommanditist abgeschlossen, die erst nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden kann. 

Die Laufzeiten, in denen die Anlege Raten bei der Anlagegesellschaft einzahlen müssen beträgt in der Regel mindestens 7 bis maximal 30 Jahre. 

Kündigung erst nach Mindestlaufzeit möglich

Ein Ausstieg aus der Beteiligung ist daher vor Ablauf der vereinbarten Mindestlauf nicht durch eine einfache Kündigung möglich. 

Viele Anleger sind daher verpflichtet noch über Jahre oder sogar Jahrzehnte weitere monatliche Ratenzahlungen an die Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG zu leisten. 

Durch die neusten Doppelabbuchungen der Anlagegesellschaft, über die wir bereits am 30.03.2023 berichtet hatten (zum Bericht), sind aktuell viele Anleger verunsichert und suchen Rechtsrat. Hierzu vereinbaren sie in der Regel einen Telefontermin für eine kostenfreie Ersteinschätzung der eigenen Situation sowie der rechtlichen Möglichkeiten. 

Wir empfehlen, den Doppelabbuchungen zu widersprechen und für eine erneute Doppelabbuchung mit einer Kündigung der Anlage anzudrohen. Hierzu stellt Ihnen die Kanzlei AdvoAdvice gerne bei Bedarf einen entsprechenden Mustertext zur Verfügung. Schicken Sie uns bei Interesse gerne eine Email an info@advoadvice.de. 

Ausstiegsmöglichkeit über Widerrufsrecht prüfen lassen

Zudem empfiehlt es sich, wenn der Vertrag in einer Haustürsituation (vor dem 13.06.2014) oder außerhalb geschlossener Geschäftsräume (ab dem 13.06.2014) abgeschlossen worden ist, die Möglichkeit zum Widerruf des gesamten Beteiligungsvertrags überprüfen zu lassen. 

Die Widerrufsbelehrungen und die hierzu ergangene Rechtsprechung der letzten Jahre u.a. des Europäischen Gerichtshofs zum sog. Kaskadenverweis ermöglicht es den Anlegern bei Belehrungsfehlern, sich von der Anlage durch Widerruf des Beteiligungsvertrages zu lösen. 

Es müssen nach wirksamem Widerruf keine weiteren Raten eingezahlt werden. Zudem ist die Anlagegesellschaft verpflichtet, die Beteiligung auf den Zeitpunkt des Widerrufs abzurechnen und das berechnete Abfindungsguthaben auszuzahlen. 

Lassen Sie daher als Anleger der Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG die Möglichkeit zum Widerruf Ihres Vertrages durch einen Fachanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht mit Schwerpunkt Verbraucherschutz prüfen. 

Die Kanzlei AdvoAdvice bietet Ihnen hierzu fairen Rechtsrat und eine erste kostenfreie telefonische Ersteinschätzung durch die Experten Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann und Rechtsanwalt Kim Oliver Klevenhagen an. Beide sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht mit langjähriger Erfahrung in Anlegerprozessen und mit der ThomasLloyd Gruppe. 

Unsere Fälle:

  • ThomasLloyd Investments GmbH (Genussrechte)
  • DKM Global Opportunities Fund 01 GmbH (atypisch stille Beteiligung) 
  • CT Infrastructure Holding Limited (B-Shares nach Zwangsumwandlung)
  • Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Genussrechte)
  • FünfteCleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (Private Placement)

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung zu Ihrer Anlage. Sie erreichen unsere Kanzlei unter 030 921 000 40 oder unter info@advoadvice.de. 

Weitere Informationen zu unserer Anlegergemeinschaft finden Sie unter:

https://advoadvice.de/themen/thomas-lloyd-anlegergemeinschaft/ 

und in unserem Blog unter 

www.advoadvice.de/blog.

Foto(s): AdvoAdvice


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