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Außerordentliche Kündigung: Wann ist sie wirksam?

  • 9 Minuten Lesezeit
Außerordentliche Kündigung: Wann ist sie wirksam?

Die wichtigsten Fakten zur außerordentlichen Kündigung

  • Vor einer außerordentlichen Kündigung ist üblicherweise eine Abmahnung erforderlich.  

  • Bei einer außerordentlichen Kündigung muss die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten werden, es gilt dennoch eine Ausschlussfrist von zwei Wochen. 

  • Eine außerordentliche Kündigung muss schriftlich erklärt werden. 

  • Der Arbeitgeber darf außerordentlich kündigen, wenn ihm weder die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses noch eine ordentliche Kündigung zugemutet werden kann. 

  • Eine außerordentliche Kündigung ist aus personenbedingten, verhaltensbedingten und betriebsbedingten Gründen möglich. 

  • Das Fehlverhalten des Arbeitnehmers muss schwerwiegend sein und die Auswirkungen auf den Betrieb müssen gravierend sein. 

  • Auch aus einem begründeten Verdacht heraus kann eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden.  

  • Eine außerordentliche Kündigung von behinderten und schwangeren Beschäftigten ist ebenfalls möglich. Hierfür ist die Zustimmung der zuständigen Behörden erforderlich.  

Wann darf der Arbeitgeber fristlos kündigen?

Der Arbeitgeber darf nicht nach Gutdünken von einem Tag auf den anderen jemandem kündigen, sondern muss strenge Anforderungen erfüllen. Die wichtigsten Regelungen zur außerordentlichen Kündigung finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). 

Der Arbeitgeber darf nur dann außerordentlich – also fristlos – kündigen, wenn es keine anderen Maßnahmen gibt, um das Arbeitsverhältnis wie gewohnt oder mindestens bis zum Ende einer ordentlichen Kündigungsfrist in einer Weise fortzusetzen, die für den Arbeitgeber zumutbar ist. Denkbare Maßnahmen wären etwa eine Abmahnung, eine Änderungskündigung, die Versetzung oder Freistellung des Arbeitnehmers. Die außerordentliche Kündigung darf also immer nur das letzte Mittel sein. Bei der Abwägung, ob eine außerordentliche Kündigung angemessen ist, muss der Arbeitgeber folgende Überlegungen miteinbeziehen: 

  • Wie schwerwiegend ist das Fehlverhalten? Welche betrieblichen Auswirkungen hat es? 

  • War das Verschulden vorsätzlich oder fahrlässig? War es entschuldbar? Ging der Arbeitnehmer eventuell irrtümlich davon aus, dass sein Verhalten erlaubt war? Kam das Fehlverhalten regelmäßig vor? 

  • Wie alt ist der Arbeitnehmer? Wie lange ist er schon Mitarbeiter? Welche Folgen hätte die Kündigung für den Arbeitnehmer? Welche Möglichkeiten hat er, zeitnah eine neue Arbeitsstelle zu finden? Muss er Kindesunterhalt zahlen? 

Der Arbeitgeber ist bei einer außerordentlichen Kündigung generell nicht verpflichtet, den betroffenen Mitarbeiter vorher anzuhören. Die einzige Ausnahme ist eine außerordentliche Kündigung aufgrund eines Verdachts. 

Kann der Arbeitgeber ohne Abmahnung fristlos kündigen?

Auch bei einer außerordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber üblicherweise eine Abmahnung aussprechen und dem betroffenen Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, sein Verhalten zu ändern. Verbessert sich die Arbeitsmoral des Arbeitnehmers nicht, obwohl er abgemahnt worden ist, darf der Chef annehmen, dass der Arbeitnehmer sich auch in Zukunft nicht bessern wird. Ihm steht nun berechtigterweise die Möglichkeit zu, außerordentlich zu kündigen. Ausnahmen bestehen nur bei besonders schweren Verletzungen des Arbeitsvertrags, wie etwa bei Veruntreuung hoher Geldbeträge. 

Gründe für eine fristlose Kündigung

Ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses wirklich nicht zugemutet werden kann, hängt immer vom Einzelfall ab. Eine definitive Liste von Kündigungsgründen, die ausnahmslos eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, gibt es daher nicht. Eine außerordentliche Kündigung kann aus personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen ausgesprochen werden. 

Personenbedingte Kündigung 

Bei einer personenbedingten Kündigung liegt der Grund in den persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten des Arbeitnehmers, die dafür sorgen, dass er seinen Arbeitsvertrag dauerhaft nicht erfüllen kann. Ein Beispiel hierfür ist die krankheitsbedingte Kündigung

Verhaltensbedingte Kündigung 

Die Voraussetzung für eine wirksame verhaltensbedingte Kündigung ist ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers, das so schwerwiegend ist, dass dem Arbeitgeber ein Festhalten am Arbeitsvertrag nicht zugemutet werden kann. 

Mögliche Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung sind rechtswidrige Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers. Beispiele sind etwa Diebstahl, Beleidigung von Vorgesetzten oder Kollegen, sexuelle Belästigung, Alkohol- oder Drogenmissbrauch oder Krankfeiern. 

Eine außerordentliche Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen darf der Chef üblicherweise nur aussprechen, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers nicht nur rechtswidrig, sondern auch vorsätzlich oder fahrlässig ist. 

Allerdings kann in Sonderfällen auch ein sogenanntes schuldloses Verhalten – das heißt, ein Verhalten, das nicht fahrlässig oder vorsätzlich ist – für eine außerordentliche Kündigung ausreichen. Das kann der Fall sein, wenn ein Mitarbeiter durch eine psychische Erkrankung zwar schuldunfähig ist, den Betrieb aber trotzdem regelmäßig und schwerwiegend stört. 

Betriebsbedingte Kündigung 

Eine betriebsbedingte Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn sich die Struktur des Unternehmens ändert. Sie muss aufgrund von Veränderungen im Betrieb erforderlich sein. Ein solcher Fall kann vorliegen, wenn es notwendig ist, Arbeitsplätze abzubauen, oder wenn die Firma gezwungen ist, zu schließen. 

Wer erfährt den Kündigungsgrund? 

Das Kündigungsschreiben selbst muss nicht die Kündigungsgründe enthalten. Verlangt der Gekündigte allerdings, dass ihm nach dem Ausspruch der außerordentlichen Kündigung der Kündigungsgrund schriftlich mitgeteilt wird, muss der Arbeitgeber seinem Wunsch nachkommen. 

Mögliche Ausnahmen sind die Beendigung einer Berufsausbildung durch eine Kündigung sowie die Kündigung einer schwangeren Mitarbeiterin. In beiden Fällen muss der Kündigungsgrund zwingend genannt werden. Auch in einem Tarifvertrag kann festgelegt sein, dass der Kündigungsgrund anzugeben ist. Hält sich der Arbeitgeber nicht daran, ist die Kündigung unwirksam.

Einen Anspruch, den Kündigungsgrund zu erfahren, hat üblicherweise außerdem derjenige, der die Kündigung aussprechen soll. Das können der Arbeitgeber, der Vorstand oder der Geschäftsführer sein. Der Arbeitgeber kann allerdings auch weiteren Personen – etwa Mitarbeitern in der Personalabteilung – die Vollmacht zur Kündigung erteilen. 

Frist für den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung

Die sogenannte Ausschlussfrist, innerhalb derer eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden darf, beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitgeber von dem Verhalten des Arbeitnehmers erfährt. Der Tag, an dem er davon Kenntnis erhält, wird nicht mitgezählt. Die Ausschlussfrist läuft daher zwei Wochen nach Ende des betreffenden Wochentags ab. 

Erfährt ein Arbeitgeber etwa am Donnerstag, den 01.06., davon, dass einer seiner Mitarbeiter im großen Stil Firmendaten an einen Konkurrenten verkauft hat, ist das ein berechtigter Grund für eine außerordentliche Kündigung. Damit die Kündigung allerdings wirksam wird, muss die Kündigung den Mitarbeiter spätestens am Donnerstag, den 15.06., erreichen. Eine fristlose Kündigung, die dem Arbeitnehmer nach Ablauf dieser Frist zugeht, ist unwirksam. Die Ausschlussfrist kann weder mündlich noch schriftlich geändert oder ausgeschlossen werden. 

Ausschlussfrist bei Dauertatbeständen 

Fährt ein Arbeitnehmer ohne Genehmigung des Arbeitgebers zwei Wochen in den Urlaub, liegt ein sogenannter Dauertatbestand vor. Mit jedem Tag, an dem er nicht zur Arbeit kommt, ist ein neuer Grund für eine außerordentliche Kündigung gegeben. Daher kann die Kündigung noch innerhalb von zwei Wochen ausgesprochen werden, nachdem der Arbeitnehmer zurückgekehrt ist. 

Tritt ein Fehlverhalten, das eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt, wiederholt auf, beginnt die Ausschlussfrist mit dem letzten Vorfall. Auch eine Krankheit, aufgrund derer der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag auf lange Sicht nicht erfüllen kann, gilt als Dauertatbestand.  

Anhörung des Betriebsrats ist Pflicht 

Besitzt das Unternehmen einen Betriebsrat, muss dieser innerhalb der zweiwöchigen Ausschlussfrist angehört werden. Bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt die Frist, innerhalb der der Betriebsrat seine Bedenken gegen die Kündigung mitteilen muss, lediglich drei Tage. Eine ohne vorherige Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene außerordentliche Kündigung ist unwirksam.

Fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber: Muster

Ihr Name 

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Name des Arbeitnehmers 

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Ort, Datum 

Betreff: Außerordentliche Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses vom TT.MM.JJJJ zum TT.MM.JJJJ 

Sehr geehrte/r Frau/Herr __________________, 

hiermit kündigen wir das bestehende Arbeitsverhältnis vom XX.XX.XXXX außerordentlich und fristlos zum TT.MM.JJJJ, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. 

Die Kündigung ist aufgrund [wichtiger Grund] notwendig. 

Vor Ausspruch dieser Kündigung wurde der Betriebsrat ordnungsgemäß dazu angehört. Die entsprechende Stellungnahme dessen liegt diesem Schreiben bei. 

Wir bedauern diesen Entschluss und bedanken uns für Ihre Mitarbeit. Für Ihren beruflichen Werdegang wünschen wir Ihnen alles Gute! 

Mit freundlichen Grüßen

_______________ 

[Unterschrift] 

Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer: Muster

Ihr Name 

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Name des Arbeitgebers 

Straße 

PLZ 

Ort, Datum 

Betreff: Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom TT.MM.JJJJ 

Sehr geehrte/r Frau/Herr__________________, 

hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis vom TT.MM.JJJJ außerordentlich und fristlos zum TT.MM.JJJJ. 

Aufgrund [wichtiger Grund] ist mir die Erfüllung des Arbeitsvertrages ab sofort nicht mehr möglich. 

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum TT.MM.JJJJ. 

Außerdem bitte ich Sie um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses und die Ausbezahlung meiner ausstehenden Überstunden sowie des Resturlaubs. 

Mit freundlichen Grüßen

 _______________

[Unterschrift]         

Fristlose Kündigung auf Verdacht: Was muss beachtet werden?

Auch ein Verdacht auf eine schwere Vertragsverletzung oder eine Straftat – z. B. eine Unterschlagung oder ein Diebstahl – kann Grund genug für eine außerordentliche Kündigung sein. Eine solche Verdachtskündigung kann gerechtfertigt sein, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, dass der Arbeitgeber dem betroffenen Arbeitnehmer nicht mehr vertrauen kann.  

Bloße Verdächtigungen ohne Beweise reichen allerdings nicht aus. Zudem muss der Arbeitgeber sich bemüht haben, den Sachverhalt selbst aufzuklären, und dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, zu dem vorliegenden Verdacht Stellung zu nehmen. 

Auch im Fall einer Verdachtskündigung besteht eine zweiwöchige Ausschlussfrist, die mit Kenntnis des Vorfalls beginnt, der den Verdacht ausgelöst hat. Die Ausschlussfrist darf aber nicht beginnen, bevor der Arbeitnehmer seine Stellungnahme abgegeben hat. 

Außerordentliche Kündigung von Schwangeren und Menschen mit Behinderung

Die außerordentliche Kündigung einer Schwangeren ist nur mit Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde zulässig. Üblicherweise muss hier das Gewerbeaufsichtsamt kontaktiert werden. Für Arbeitnehmer in Elternzeit gilt das Gleiche. Auch hier ist eine Kündigung ohne Zustimmung der Behörde unwirksam. 

Vor der Kündigung eines schwerbehinderten Menschen muss der Arbeitgeber innerhalb der zweiwöchigen Ausschlussfrist mit der Schwerbehindertenvertretung in Verbindung treten und ihr die Kündigungsgründe mitteilen. Die Schwerbehindertenvertretung muss die Gelegenheit erhalten, sich zu den Kündigungsgründen zu äußern. Sorgt der Arbeitgeber nicht hierfür, ist die Kündigung unwirksam. 

Zudem muss das Integrationsamt kontaktiert werden und dieses muss der außerordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters zustimmen. Der Zustimmungsantrag muss innerhalb der zweiwöchigen Ausschlussfrist bei der Behörde eintreffen. Trifft die Behörde innerhalb von zwei Wochen ab dem Erhalt des Antrags keine Entscheidung, gilt die Kündigung als wirksam. Wird die Entscheidung des Integrationsamts bekannt, muss der Arbeitgeber die außerordentliche Kündigung sofort aussprechen. 

Was bringt eine Kündigungsschutzklage?

Wie bei einer ordentlichen Kündigung hat der Arbeitnehmer innerhalb einer Frist von drei Wochen Zeit, Kündigungsschutzklage zu erheben. Kommt es dann zum Gerichtsstreit, muss der Arbeitgeber Beweise liefern für die Tatsachen, die seiner Meinung nach die außerordentliche Kündigung rechtfertigen. 

Arbeitsgerichte klären in einem Kündigungsschutzverfahren üblicherweise zwei Fragen, um zu entscheiden, ob eine außerordentliche Kündigung wirksam ist: 

1. Ist allein durch das Verhalten des Arbeitnehmers tatsächlich ein Grund für die Kündigung gegeben?  

Das kann der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer regelmäßig die Arbeit verweigert oder aber den Arbeitgeber bestiehlt. Aber auch geringfügige Pflichtverletzungen wie etwa regelmäßiges Zuspätkommen können genügen, wenn der Arbeitnehmer sie trotz einer Abmahnung regelmäßig wiederholt. 

2. Welche Auswirkungen kann das Verhalten des Arbeitnehmers haben, wenn der Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung – also eine Kündigung, bei der eine Kündigungsfrist eingehalten werden muss – aussprechen würde?  

Je schwerwiegender der Grund für die Kündigung ist und je länger das Arbeitsverhältnis bei einer ordentlichen Kündigung andauern würde, desto eher ist davon auszugehen, dass dem Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung nicht zumutbar ist und er außerordentlich kündigen darf. 

Foto(s): ©Adobe Stock/glowonconcept

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Rechtstipps zu "außerordentliche Kündigung" | Seite 92

  • 24.03.2010 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „… der Arbeitnehmer aber zustimmen. Weigert er sich, bleibt nur die Änderungskündigung. Das ist eine Kündigung des Arbeitsvertrages, verbunden mit dem Angebot an den Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis …“ Weiterlesen
  • 19.03.2010 Dr. Gaupp & Coll. Rechtsanwälte
    „… außerordentlich fristlos und warf diesem Diebstahl vor, wobei der Kläger durch vorhergehende Abmahnungen darauf hingewiesen worden sei, dass auch die Mitnahme zu entsorgender Gegenstände grundsätzlich verboten …“ Weiterlesen
  • 24.02.2010 Kanzlei Recht und Recht
    „… . Diese Frist ist auch für die vorzeitige Kündigung maßgeblich, wenn das Pachtverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden kann. II. Beendigung eines Pachtvertrages mit bestimmter …“ Weiterlesen
  • 15.02.2010 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de
    „… Grund außerordentlich fristlos kündigen. Die Abmahnung zielt darauf ab, dass der Mieter das beanstandete Verhalten nicht wiederholt. Reicht nach der Abmahnung eine verspätete Zahlung für …“ Weiterlesen
  • 01.12.2009 Rechtsanwalt Christian Fuhrmann
    „… als auch das Angebot auf Abschluss eines Arbeitsvertrags zu geänderten Bedingungen. Die darin enthaltene Beendigungskündigung kann unter Einhaltung einer Frist oder außerordentlich, also fristlos, erfolgen …“ Weiterlesen
  • 04.11.2009 Rechtsanwaltskanzlei Schwerin & Weise Partnerschaft
    „… erfolgen. Hier wird regelmäßig eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer erklärt. Eine außerordentliche fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer wird in den seltensten Fällen erfolgen. Ausnahme …“ Weiterlesen
  • 02.11.2009 Dr. Gaupp & Coll. Rechtsanwälte
    „(Stuttgart) Der Diebstahl von 6 Maultaschen aus übriggebliebener Bewohnerverpflegung durch eine Altenpflegerin ist geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen, wenn ein ausdrückliches …“ Weiterlesen
  • 14.10.2009 Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert
    „… eines vergleichbaren Vorwurfs vorausging oder nicht. Im Einzelnen: Die Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer außerordentlich fristlosen Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB sind viel strenger als diejenigen für …“ Weiterlesen
  • 01.10.2009 Rechtsanwalt Martin J. Warm
    „Das LAG Hamm hat in einer aktuellen Entscheidung entschieden, dass die Kündigung eines Betriebsratsmitglieds nur außerordentlich unter umfassender Abwägung der Parteiinteressen möglich …“ Weiterlesen
  • 17.09.2009 Rechtsanwalt Sebastian Steineke
    „… die Berufung zurück. Der Betreiber des Fitnessstudios habe keine Ansprüche mehr. Es könne dahinstehen, ob ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vorgelegen habe. Diese könne …“ Weiterlesen
  • 10.08.2009 Rechtsanwalt Dr. Hartmut Breuer
    „… . Der Arbeitgeber ist auch dann zu eine außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn das Vermögen des Arbeitgebers nur gering geschädigt wird. Die Rechtsprechung bejaht auch dann einen wichtigen Grund für …“ Weiterlesen
  • 27.07.2009 Rechtsanwalt Michael Vogt
    „… Kündigung gleich. Für eine außerordentliche Kündigung sei jedoch entsprechend § 626 BGB ein wichtiger Grund erforderlich. Dementsprechend stelle eine derartige Vereinbarung eine Umgehung elementarer …“ Weiterlesen
  • 28.05.2009 anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
    „Raucht ein Arbeitnehmer trotz Rauchverbot in den Geschäftsräumen, kann dies eine außerordentliche Kündigung nach sich ziehen. Ein solches Verbot ist als Betriebsvereinbarung einzustufen, welche …“ Weiterlesen
  • 08.05.2009 MAYR Kanzlei für Arbeitsrecht GbR
    „… - oder personenbedingten Gründen, als auch auf außerordentliche Kündigungen oder auch Änderungskündigungen, die zum Ziel haben, den Arbeitnehmer zu geänderten Arbeitsbedingungen auf einem anderen …“ Weiterlesen
  • 28.04.2009 Rechtsanwalt Dr. Sven H. Jürgens Experte für BAV
    „… . B. auf 5 oder 10 Jahre. Während dieser Zeit ist die ordentliche Kündigung für beide Parteien ausgeschlossen - wenn keine gravierenden Vertragspflichtverletzungen eine ausserordentliche Kündigung …“ Weiterlesen
  • 21.04.2009 Rechtsanwalt Michael Borth
    „… , dass der Vertrag wenigstens so lange läuft, wie vorgesehen, sollte keine Probezeit vereinbart sein und auch keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit. Eine außerordentliche Kündigung kann nie ausgeschlossen werden. Rechtsanwalt Michael Borth www.DieOnlineKanzlei.de Hier geht es zum Kanzleiprofil .“ Weiterlesen
  • 20.04.2009 Rechtsanwalt Torsten Klose
    „… Zusammenarbeit nicht festgehalten werden kann, da zum Beispiel der Betriebsfrieden gestört ist und eine fristlose außerordentliche Kündigung auszusprechen war. Richtig ist, dass ein im Kündigungsschutzgesetz …“ Weiterlesen
  • 09.04.2009 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… – auch wenn das Mieterhöhungsverlangen rechtmäßig ist – zwei Monate nach Zugang des Mieterhöhungsschreibens außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. (WEL)“ Weiterlesen
  • 27.03.2009 Rechtsanwalt Michael Borth
    „… der oder die Betroffene. Grundsätzlich ja! Bekanntlich ist die ordentliche Kündigung an Fristen gebunden, die außerordentliche Kündigung aber nicht. Und: Mit der außerordentlichen Kündigung …“ Weiterlesen
  • 11.02.2009 Rechtsanwalt Markus Wollin
    „… die außerordentliche Kündigung der Gesellschaftsbeteiligungen. Gleichzeitig forderten sie die bis dato gezahlten Einlagen von EUR 14.120,00 bzw. EUR 21.900,00 zurück. Zur Begründung führten sie u.a …“ Weiterlesen
  • 28.01.2009 Rechtsanwalt Michael Amberg
    „Nach § 626 Abs. 1 BGB ist ein Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich kündbar. Der Regelfall der außerordentlichen Kündigung ist die fristlose Kündigung, durch die das Arbeitsverhältnis …“ Weiterlesen
  • 11.12.2008 Rechtsanwalt Marc Oliver Giel
    „… besteht aber ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Rechtsanwalt. Eine Anfechtung kann man erklären, wenn man über …“ Weiterlesen
  • 15.09.2008 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… Bei einer Bankenfusion entsteht kein außerordentliches Kündigungsrecht, eine Kündigung eines Kredits ist aber aus wichtigem Grund möglich, hier entfällt die Verpflichtung zu einer Vorfälligkeitsentschädigung …“ Weiterlesen
  • 14.05.2008 Rechtsanwalt Hermann Kulzer M.B.A.
    „… zeitliche Grenzen für die Abberufung und außerordentliche Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrages? Die Abberufung ist nicht fristgebunden. Es gilt nicht die 2-Wochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB. 25 …“ Weiterlesen