4.747 Anwälte für Ehescheidung | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwältin Kristina Grün
sehr gut
Kanzlei Kristina Grün, Kölnstraße 46, 52428 Jülich 6638.9550927191 km
Familienrecht • Zivilrecht • Opferhilfe • Arbeitsrecht • Jagdrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Ehescheidung bietet Frau Rechtsanwältin Kristina Grün
aus 21 Bewertungen Frau Grün übernahm mehrere zivilrechtliche Angelegenheiten kurz nacheinander. Fachlich sehr gut bis unantastbar in … (07.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabrina Kopatz
Kanzlei Sabrina Kopatz, Veerßer Str. 54, 29525 Uelzen 6784.4043477206 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Sabrina Kopatz hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Ehescheidung
aus 7 Bewertungen Bis jetzt aktuell ein sehr informatives und freundliches Beratungsgespräch. (22.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mike Gördel
sehr gut
Rechtsanwalt Mike Gördel
Gördel & Schönefeldt, Körnerstr. 4, 19055 Schwerin 6797.8966744611 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht
Juristische Fragen im Bereich Ehescheidung beantwortet Herr Rechtsanwalt Mike Gördel
aus 30 Bewertungen Ich kenne Herrn Gördel schon eine Weile und er hat mich auch in anderen Fragen jedes Mal erfolgreich vertreten und gut … (08.01.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Dr. jur. Gabriele Hußlein-Stich
sehr gut
Rechts- und Fachanwältin Dr. jur. Gabriele Hußlein-Stich
Dr. Scholz & Weispfenning Rechtsanwälte, Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg 7012.2360851112 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Wirtschaftsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Ehescheidung steht Ihnen Frau Rechts- und Fachanwältin Dr. jur. Gabriele Hußlein-Stich gerne zur Verfügung
aus 10 Bewertungen Fr. Dr. Hußlein-Stich hat sich umgehend und persönlich bei mir gemeldet; der sehr gute, freundliche und informative … (27.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Mediatorin Dr. Tabea Glemser
Rechtsanwältin und Mediatorin Dr. Tabea Glemser
Kanzlei Dr. Glemser, Rotebühlplatz 23, 70178 Stuttgart 6930.7740474043 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Dr. Tabea Glemser ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Ehescheidung
(17.01.2019) Ich bin mit der Beratung in rechtlichen Fragen bzw. in der Begleitung meiner gerichtlichen Fälle, hier in mehreren …
Profil-Bild Rechtsanwalt Reto Gantner
Rechtsanwalt Reto Gantner
Gantner & Gantner, Fischmarkt 20, 4410 Liestal, Schweiz 6910.6287302906 km
Erbrecht • Familienrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Reto Gantner ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Ehescheidung gerne behilflich
(18.08.2023) Herr Gantner meldete sich prompt und mit dem Hinweis auf einen Kollegen, da er selbst dieses Mandat derzeit nicht …
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Angelika Zimmer
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Angelika Zimmer
KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de, Palaisplatz 3, 01097 Dresden 7079.5447445762 km
Ein starkes Team macht den Unterschied.
Fachanwältin Familienrecht • Unterhaltsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Ehescheidung beantwortet Frau Rechtsanwältin Dr. Angelika Zimmer
aus 48 Bewertungen Ich möchte mich herzlich bei Frau Dr. Zimmer für ihre kompetente und erfolgreiche Lösung meines Anliegens bedanken. … (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anna Böhm
Kanzlei Fuchs & Kollegen, Carl-Theodor-Straße 19, 68723 Schwetzingen 6859.3153225113 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Ehescheidung beantwortet Frau Rechtsanwältin Anna Böhm
(01.08.2019) super schnelle und kompetente Beratung
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Wolfgang Kempf
Rechtsanwalt Mag. Wolfgang Kempf
Wolfgang Kempf, Bürgerstr. 41, 4020 Linz, Österreich 7279.2915368898 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Ehescheidung beantwortet Herr Rechtsanwalt Mag. Wolfgang Kempf
(25.07.2013) Sehr rasche und kompetente Abwicklung zum vernünftigen Preis.
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Manuela Goebel
sehr gut
Mediation Goebel, Müllerstr. 37, 13353 Berlin 6970.3533977289 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Petra Manuela Goebel hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Ehescheidung
aus 24 Bewertungen Einem Begehren auf Mieterhöhung wurde nur teilweise zugestimmt, da die Spangeneinordnung offensichtlich nicht richtig … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Schwier
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Kerstin Schwier, Markt 23, 04680 Colditz 7020.0789922676 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Ehescheidung beantwortet Frau Rechtsanwältin Kerstin Schwier
aus 60 Bewertungen Mit Frau Schwier an meiner Seite habe ich mich bei der Verhandlung sehr gut gefühlt. Ich wurde sehr gut beraten und … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Schmidt-Lonhart
Rechtsanwalt Rainer Schmidt-Lonhart
Kanzlei Rainer Schmidt-Lonhart, Markomannenstraße 11, 50679 Köln 6676.6305782096 km
Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Rainer Schmidt-Lonhart ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Ehescheidung
(29.07.2020) Ich wurde von Rechtsanwalt Schmidt-Lonhart im Familienrecht vertreten. Er hat sich sehr für mich engagiert, innerhalb …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Matthias König
Rechtsanwalt Dr. Matthias König
Kanzlei Matthias König, Museumstraße 5, 6020 Innsbruck, Österreich 7159.23824018 km
Wir suchen Lösungen, keine Konflikte
Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Ehescheidung bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Matthias König
Profil-Bild Rechtsanwalt Swen Friauf
Kanzlei Friauf, Wetzlarer Str. 2, 35260 Stadtallendorf 6807.3288836929 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Swen Friauf vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Ehescheidung
(23.07.2019) Ich bin bisher sehr zufrieden mit der Arbeit von Herr Swen Friauff und werde bzw. habe Ihn weiterempfohlen und werde …
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Brassel
Rechtsanwalt Matthias Brassel
Anwaltskanzlei Bruckschen Sausmekat Brassel, Alte Kölner Straße 8, 42897 Remscheid 6680.3962587142 km
Erbrecht • Familienrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Brassel - Ihr juristischer Beistand im Bereich Ehescheidung
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Kossow
Rechtsanwalt Frank Kossow
Rechtsanwalt Frank Kossow, S.-G.-Frentzel-Straße 14, 02977 Hoyerswerda 7087.0866837344 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Kossow ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Ehescheidung
aus 6 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Kossow vertrat uns in einem Nachbarschaftsstreit. Schon beim 1. Telefonat stimmte die Chemie. Da uns … (11.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Börger
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Börger
KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de, Palaisplatz 3, 01097 Dresden 7079.5447445762 km
Ein starkes Team macht den Unterschied.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Börger – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Ehescheidung
aus 82 Bewertungen Herr Börger ist ein ausgezeichneter und sehr sympathischer Rechtsanwalt, den ich wirklich empfehlen kann. Vielen … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jenny Teupke
Rechtsanwältin Jenny Teupke
Rechtsanwälte und Notar Dr. Wichmann, Suthaus, Rohde, Paulini & Teupke, Theaterstr. 5, 37073 Göttingen 6825.2310675329 km
Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Jenny Teupke - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Ehescheidung
Profil-Bild Rechtsanwältin Karen Rischer
sehr gut
Kanzlei Karen Rischer, Bahnhofstr. 8, 94032 Passau 7210.6145953484 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Karen Rischer ist Ihr Ansprechpartner für Ehescheidung
aus 18 Bewertungen Frau Rischer ist wärmstens zu empfehlen...Hilfe in mehreren Angelegenheiten...1* (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Inmaculada Cabello Marfil
Rechtsanwältin Inmaculada Cabello Marfil
Kanzlei Inmaculada Cabello Marfil, Mauerstr. 1, 33330 Gütersloh 6711.2226074693 km
Für Wunder muss man beten, für Veränderungen muss man arbeiten. (Thomas von Aquinus, 1225-1274)
Fachanwältin Familienrecht • Internationales Recht • Unterhaltsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Ehescheidung bietet Frau Rechtsanwältin Inmaculada Cabello Marfil
Profil-Bild Rechtsanwältin Verena Hein
Rechtsanwältin Verena Hein
Dr. Koos und Kollegen, Weißenburger Str. 8, 63739 Aschaffenburg 6862.4111623329 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Ehescheidung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Verena Hein
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Kolodziej-Winter
Rechtsanwältin Anja Kolodziej-Winter
KOLODZIEJ WINTER KRAUSE Rechtsanwälte, Dresdner Str. 2, 01662 Meißen 7058.216415739 km
Fachanwältin Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Anja Kolodziej-Winter bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Ehescheidung
(08.06.2023) Schneller Termin Gesprächsoffenheit
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Beger-Oelschlegel
sehr gut
Rechtsanwältin Sandra Beger-Oelschlegel
Anwaltskanzlei Noltemeier • Niederl • Beger-Oelschlegel, An der Dreikönigskirche 10, 01097 Dresden 7079.7112310199 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Ehescheidung bietet Frau Rechtsanwältin Sandra Beger-Oelschlegel
aus 90 Bewertungen Sehr kompetente Beratung und immer schnelle Antwort auf Fragen. Berät zu verschiedenen Möglichkeiten mit jeweiligen … (29.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Wirsching
Rechtsanwalt Björn Wirsching
Wirsching Rechtsanwälte I Fachanwälte, Karlstr. 6, 74564 Crailsheim 6967.0459588319 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Ehescheidung beantwortet Herr Rechtsanwalt Björn Wirsching

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Ehescheidung

Fragen und Antworten

  • Ehescheidung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Ehescheidung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ehescheidung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Ehescheidung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Ehescheidung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Die Ehescheidung ist die rechtskräftige Auflösung einer Ehe durch richterliche Entscheidung, dem sog. Scheidungsurteil, das seit 2009 als Scheidungsbeschluss ergeht. Wegen bereits vor der Eheschließung vorliegender Umstände ist Verheirateten – ebenfalls nur mittels Entscheidung eines Richters – anstelle der Scheidung die Aufhebung der Ehe möglich. Die Folgen der Aufhebung richten sich dabei in bestimmten Fällen nach den Vorschriften über die Ehescheidung. Trotz identischer Bezeichnung ist die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft nicht mit der Aufhebung einer Ehe gleichzusetzen. Ablauf und Folgen entsprechen vielmehr denen der Scheidung.

Ohne Ehescheidung oder Aufhebung endet eine Ehe bzw. eine Lebenspartnerschaft sonst nur mit dem Tod des Ehe- bzw. Lebenspartners. Denn gem. § 1353 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wird die Ehe auf Lebenszeit geschlossen.

Was setzt eine Scheidung voraus?

Wer sich scheiden lassen will, kann das nur bei Vorliegen bestimmter Scheidungsvoraussetzungen. Einer Eheverfehlung und Schuld an einer kaputten Ehe bedarf es seit der Abschaffung des Verschuldensprinzips im Jahr 1977 allerdings nicht mehr. Ein Fremdgehen, gar ein uneheliches Kind bzw. ein sog. Kuckuckskind, eine Körperverletzung seitens des Partners oder ein vergleichbares Fehlverhalten ist somit keine notwendige Scheidungsvoraussetzung mehr. Häusliche Gewalt und andere Härtefälle können sich allerdings auf die Dauer einer Scheidung auswirken. Im Grundsatz muss zur Ehescheidung die eheliche Lebensgemeinschaft lediglich zerrüttet sein.

Die dauerhaft gescheiterte Ehe ist dabei der einzig anerkannte Scheidungsgrund. Die Zuständigkeit für Scheidungen liegt beim Familiengericht, einer Abteilung beim Amtsgericht. Allerdings reicht es nicht aus, dass Noch-Verheiratete, dem Gericht erklären, dass ihre Ehe gescheitert sei. Grundsätzlich verlangt das Familienrecht vom Scheidungsrichter, dass er erforscht, inwieweit die Ehe gestört ist und die Partner möglicherweise wieder zueinanderfinden. Davon abgesehen vermutet das BGB in den folgenden beiden Fällen das Scheitern der Ehe ohne eine weitergehende Prüfung:

  • Die Ehegatten leben seit einem Jahr getrennt. Beide Ehegatten haben die Scheidung beantragt oder ein Ehegatte hat dem Scheidungsantrag des anderen zugestimmt.
  • Die Ehegatten leben ohne die weiteren Voraussetzungen seit drei Jahren getrennt. Dann ist die Scheidung auch gegen den Willen des anderen möglich.

Eine derart zerbrochene Ehe schließt mutmaßlich aus, dass sich die Ehepartner wieder versöhnen und mehr als nur eine vorübergehende Ehekrise vorliegt. Das Scheidungsgericht ist daran gebunden. Leben die Eheleute dabei für kurze Zeit wieder zusammen, beginnt der jeweils genannte Trennungszeitraum nicht von neuem.

Mit Getrenntleben meint das Familienrecht das Ende der häuslichen Gemeinschaft, deren Fortsetzung mindestens ein Partner verweigert. Trotz des Wortlauts können die Ehepartner weiter in derselben Wohnung leben, führen fortan aber getrennte Haushalte. Sie teilen sozusagen nicht mehr Tisch und Bett wie in einer funktionierenden Ehe sonst üblich. Anstatt der ehelichen Lebensgemeinschaft führen die Verheirateten ihre eigenen Leben. Mittels Vertrag in Form einer sog. Trennungsvereinbarung können sie in dieser Zeit bereits die unmittelbaren Folgen ihrer Trennung regeln. Regelmäßige Inhalte einer Trennungsvereinbarung betreffen die Nutzung gemeinsamer Gegenstände – wie insbesondere eine gemeinsame Eigentumswohnung bzw. ein gemeinsames Haus oder das gemeinsame Auto –, bei einer Mietwohnung die Zahlung der Miete, die Regelung des Aufenthalts gemeinsamer Kinder und den zu zahlendem Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt in Form von Trennungsunterhalt. Das Abschließen einer Trennungsvereinbarung muss nicht zwangsläufig zur Ehescheidung führen. Sie kann die Scheidung durch die vorweggenommene Regelung entscheidender Fragen aber wesentlich erleichtern.

Wie lässt sich die Scheidung beschleunigen?

Im Ausnahmefall ist eine „schnelle Scheidung“ ohne Einhaltung des sogenannten Trennungsjahres möglich. Dazu müssen in der Person des anderen Gründe vorliegen, aufgrund derer die Fortführung der Ehe eine unzumutbare Härte für den die sofortige Scheidung beantragenden Partner bedeutet. Der sich auf einen Härtefall berufende Partner muss die Gründe dafür darlegen. Eine Härtefall-Scheidung verlangt dabei mehr als den üblichen mit einer Scheidung einhergehenden Ehestreit. Ein weiter miteinander verheiratet sein kann z.B. in folgenden Fällen unzumutbar sein:

  • Körperverletzung durch den Partner auch von Familienmitgliedern,
  • Drohungen mit erheblicher Gewalt bis hin zum Mord,
  • dauerhafter Rauswurf aus der gemeinsamen Wohnung.

Ehebruch ist dagegen per se kein Härtegrund und bedarf weiterer ihn erschwerender Umstände, um eine Blitzscheidung zu rechtfertigen. Dass der Partner einen nur noch lieblos behandelt, stellt hingegen keine besondere Härte dar.

Eine weitere Möglichkeit, die Scheidung zu beschleunigen, ist die Abtrennung des Versorgungsausgleichsverfahrens. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass seit der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags und nicht vor Ablauf des Trennungsjahrs mindestens drei Monaten verstrichen sein müssen. Zudem müssen beide Partner übereinstimmend die Abtrennung beantragen und am Versorgungsausgleich mitgewirkt haben. Diese Möglichkeit kommt in Betracht, wenn das Gericht wegen einer umfangreichen Kontenklärung keinen zeitnahen Scheidungstermin anberaumen kann.

Wie ist der Ablauf einer Scheidung?

Mindestens ein Ehepartner muss die Scheidung beim Familiengericht schriftlich beantragen. Den Scheidungsantrag stellt und entwirft in der Regel ein Anwalt nach vorheriger Beratung. Eine Scheidung ohne Anwalt ist nicht möglich. Wer die Scheidung einreichen will, bedarf stets eines Anwalts – auch bei kurzer Ehe oder bei einer Scheidung im Einklang. Dass ein Rechtsanwalt zur Scheidung notwendig ist, liegt an den bei Auflösung einer Ehe regelmäßig zu klärenden rechtlichen Fragen zu:

  • Zugewinnausgleich,
  • Unterhalt,
  • Elterliches Sorgerecht für gemeinsame Kinder,
  • Versorgungsausgleich,
  • Zuweisung der ehelichen Wohnung,
  • Verteilung des Hausrats.

Den Scheidungsantrag stellt das Gericht dem anderen Partner zu. Mit dieser Zustellung wird die Scheidung rechtshängig. Haben beide Ehepartner die Scheidungsfragen im Vorfeld geklärt und herrscht darüber Einvernehmen, muss der andere dem Scheidungsantrag nur noch zustimmen. Er bedarf dazu nicht zwingend eines eigenen Rechtsbeistands. Die Rede ist dann oft von einem „gemeinsamen Rechtsanwalt“. Jedoch täuscht diese Bezeichnung darüber hinweg, dass ein Anwalt nur eine Seite vertreten darf. Nur dieser ist er auch verpflichtet. Dessen muss sich besonders der nicht anwaltlich vertretene Partner bewusst sein. Im Zweifel ist daher in Anbetracht der erheblichen finanziellen Folgen ein eigener Scheidungsanwalt anzuraten. Dieser ist insbesondere zum Stellen eigener Anträge erforderlich.

Als nächstes erhalten die Ehegatten jeweils einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich (V10-Fragebogen). Der Versorgungsausgleich ist bei Scheidung einer Ehe von mehr als drei Jahren Dauer zwingend durchzuführen. Bei einer kürzeren Ehedauer erfolgt er nur auf Antrag eines Ehegatten. Es geht dabei um die Aufteilung im Laufe der Ehe erworbener Rechte in puncto Altersvorsorge. Immer umfasst sind Anwartschaften auf eine gesetzliche Rente bzw. Pension sowie ggf. Ansprüche aus einer berufsständischen, betrieblichen oder privaten Altersvorsorge – Stichworte Betriebsrente, Riester-Rente oder Rürup-Rente. Die Eheleute können sich über den Ausgleich auch abweichend verständigen.

Zur Kontrolle erhält ein Partner den Fragebogen des jeweils anderen. Zudem wird das Rentenkonto geklärt. Auf dieser Grundlage ermittelt das Familiengericht die Höhe des Versorgungsausgleichs. Im Anschluss an dieses schriftliche Verfahren erfolgt die Ladung zum Scheidungstermin. Die Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Beide Ehegatten müssen vor dem Scheidungsrichter erscheinen. Es kommt zur Anhörung. Besitzt zumindest einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit muss die Scheidung eventuell nach ausländischem Recht erfolgen. Ist das nicht der Fall prüft der Familienrichter das Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen und stellt die Frage, ob die Ehepartner die Scheidung wollen. Danach spricht er die Scheidung durch Urteil aus. Regelmäßig werden auch die weiteren Scheidungsfolgen wie den wegen meist vorliegender Gütertrennung auszugleichenden Zugewinn, die Unterhaltsberechnung, Sorgerecht und Hausrat verhandelt. Dabei kann ein bereits bestehender Ehevertrag zu berücksichtigen sein. Alternativ können die Partner einen solchen aber auch noch in Form einer Scheidungsvereinbarung schließen und die Scheidungsfolgen darin einvernehmlich regeln. Können sich die Partner nicht einigen, muss das Gericht die streitigen Fragen klären.

Einige Wochen nach der mündlichen Verkündung erhalten die Geschiedenen den schriftlichen Scheidungsbeschluss. Innerhalb eines Monats nach dessen Zustellung kann jeder Partner über einen Rechtsanwalt Rechtsmittel dagegen einlegen, sofern darauf nicht bereits verzichtet wurde. Andernfalls wird die Scheidung nach Ablauf der Frist rechtskräftig.

Wie wirkt sich die Scheidung rechtlich aus?

Die Scheidung löst das verbindende Eheband auf. Durch die grundsätzliche Annahme einer Ehe auf Lebenszeit bleibt eine vorzeitige Trennung nicht folgenlos. Im Laufe der Ehe erwirtschaftetes Vermögen und erworbene Anwartschaften werden ausgeglichen. Kann ein Ehepartner seinen Lebensbedarf nicht decken, besteht Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Grundsätzlich besteht das gemeinsame Sorgerecht der Eltern weiter.

Daneben wirkt sich die Scheidung auch auf eine mögliche Erbschaft aus. Bereits mit Stellung des Scheidungsantrags verliert der andere Partner sein gesetzliches Ehegattenerbrecht, sollte der Partner, der die Scheidung beantragt hat, versterben. In Vertrauen auf den Bestand der Ehe getroffene Verfügungen wie etwa durch Testament verlieren ihre Wirkung.

Eine steuerrechtliche Zusammenveranlagung entfällt trotz bestehender Ehe, wenn Eheleute dauernd getrennt leben, im Jahr nach ihrer Trennung. Andererseits können sich Geschiedene auch noch im Scheidungsjahr bei ihrer Steuer zusammen veranlagen lassen, sofern sie in diesem noch zusammen lebten. Im Folgejahr entfällt aber auch hier die Zusammenveranlagung.

Welche Kosten entstehen bei einer Scheidung? 

Die Mindesthöhe der Scheidungskosten hängt zum einen vom Streitwert ab, nach dem sich wiederum Gerichtskosten und Anwaltsgebühren nach dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnen. Der Streitwert für das Scheidungsverfahren ergibt sich dabei durch Multiplikation des monatlichen Nettoeinkommens beider Partner mit 3. Vorhandenes Vermögen kann den Streitwert erhöhen, Rückzahlungen für einen Kredit können ihn um ein entsprechend gekürztes Einkommen senken. Solche Anpassungen hängen jedoch von der Praxis des jeweiligen Familiengerichts ab. Für die Streitwertermittlung des Versorgungsausgleichsverfahrens werden zudem vom dreifachen Betrag des gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommens wiederum 10 Prozent pro zu zahlendem Anrecht – also pro gesetzlichem Rentenanspruch, Riester-Vertrag, Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge – veranschlagt.

Des Weiteren entscheidet über das Ausmaß der Scheidungskosten der Umstand einer mit nur einem Rechtsanwalt möglichen Scheidung im Einvernehmen oder einer Scheidung im Streit, bei der auch der andere Partner einen ihn vertretenden Rechtsanwalt benötigt. Grundsätzlich trägt dabei jeder Partner seine eigenen Anwaltskosten. Die Gerichtskosten werden in der Regel geteilt. Abweichende Vereinbarungen über die Verteilung der Scheidungskosten sind jedoch möglich. Im Übrigen gibt es auch bei einer Scheidung die Möglichkeit von Prozesskostenhilfe, die in familienrechtlichen Verfahren als Verfahrenskostenhilfe bezeichnet wird. Die notwendigen Kosten für Scheidungs- und Versorgungsausgleichsverfahren lassen sich zudem von der Einkommensteuer absetzen, wenn geschiedene Steuerzahler sie als außergewöhnliche Belastungen in ihrer Steuererklärung angeben. Nicht zuletzt können private Versorgungswerke und Versicherungen durch den Versorgungsausgleich verursachte Verwaltungskosten in Rechnung stellen.

(GUE)

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