922 Anwälte für Erneuerbare Energien | Seite 39

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Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Engel LL.M.
Rechtsanwalt Marc Engel LL.M.
ENGEL Steuerberatung Wirtschaftsrecht, Goethestraße 2, 51379 Leverkusen 6671.3198779472 km
INDIVIDUELL.KOMPETENT.ZUVERLÄSSIG
Fachanwalt Steuerrecht • Wirtschaftsrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Marc Engel LL.M. bietet im Bereich Erneuerbare Energien Rechtsberatung und Vertretung
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Rechtsanwältin Elke Althäuser
Rechtsanwaltskanzlei Elke Althäuser, Brinkerstr. 1, 45549 Sprockhövel 6670.6819818381 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Steuerrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Elke Althäuser hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erneuerbare Energien
(11.07.2015) Schnelle und erfolgreiche Hilfe !!
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sehr gut
Rechtsanwalt Daniel Feigl M.Sc.
FEIGL MYNARIK REICH Rechtsanwälte Steuerberater PartmbB, Hopfenstr. 8, 80335 München 7117.5899051153 km
Erbrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erneuerbare Energien unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Daniel Feigl M.Sc.
aus 10 Bewertungen Wie gewohnt hat sich die Versicherung geweigert die Zahlungen zu leisten. Herr Feigl hat uns zu unserem Recht … (16.04.2024)
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Kanzlei Wolfgang Boochs, Pappelallee 15, 47877 Willich 6629.7257759463 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Mediation
Im Bereich Erneuerbare Energien bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Pocesnogo Profesor Dr. Wolfgang Boochs
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Rechtsanwalt Holger Brinkmann LL.M.
Kanzlei Brinkmann GbR, Linus-Pauling-Weg 8, 48155 Münster 6665.6642146343 km
Fachanwalt Steuerrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Medizinrecht • Wirtschaftsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Holger Brinkmann LL.M. vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erneuerbare Energien
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Kanzlei Jürgen E. Leske, Pestalozzistr. 40a, 80469 München 7119.2093613079 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erneuerbare Energien steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jürgen E. Leske gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Wir hatten ein Mietproblem das ziemlich unangenehm hätte werden können . Durch geschickte Verhandlung von Herrn Leske … (20.01.2022)
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sehr gut
Rechtsanwalt Robert Altenhof
Altenhof - Theiß Rechtsanwälte Fachanwälte, Schloßstr. 35, 42551 Velbert 6659.1826164366 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Robert Altenhof ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erneuerbare Energien
aus 35 Bewertungen Herr Altenhof hat mich professionell und einfühlsam durch meine Fälle begleitet (Familien- und Arbeitsrecht). Seine … (06.05.2024)
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Rechtsanwältin Dr. Elke Roth
RvM Anwaltskanzlei, Am Obstkeller 17a, 63743 Aschaffenburg 6864.2347343944 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Wettbewerbsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Jagdrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Elke Roth hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erneuerbare Energien
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Rechtsanwalt Rainer Froese
Kanzlei Froese & Partner GbR, Bonner Str. 172-176, 50968 Köln 6676.6478223313 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Rainer Froese ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erneuerbare Energien gerne behilflich
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Rechtsanwalt Ralf Bender
Bender & Menken, Mülheimer Str. 206, 47057 Duisburg 6639.6704934867 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Bender ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erneuerbare Energien
(10.03.2024) Ich kann noch nichts abschließendes sagen, die Klage wurde erst beantragt.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Erneuerbare Energien

Fragen und Antworten

  • Erneuerbare Energien: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Erneuerbare Energien umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Erneuerbare Energien und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Erneuerbare Energien: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Erneuerbare Energien sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Erneuerbare Energien sind ein fester und wachsender Bestandteil der Energieversorgung in Deutschland. 2013 stammte bereits ein Viertel des insgesamt erzeugten Stroms aus Sonnenenergie, Windenergie, Erdwärme sowie Wasserkraft und nachwachsenden Rohstoffen. Den Wärmeverbrauch deckten die auch als regenerative und grüne Energien bezeichneten erneuerbaren Energien 2013 mit knapp einem Zehntel. Erneuerbare Energien sind gekennzeichnet durch die Nutzung sich nicht in absehbarer Zeit erschöpfender Energiequellen wie Wind, Wasser und Sonne, im Vergleich zur Nutzung endlicher Energievorräte wie Kohle, Erdöl, Erdgas und Uran.

Energiewende verstärkt Nutzung erneuerbarer Energien

Erneuerbare Energien gewinnen insbesondere aufgrund der 2011 eingeleiteten Energiewende stetig an Bedeutung. Das Energieziel bis zum Jahr 2050 ist ein weitgehender Ersatz fossiler Energiequellen wie Erdöl, Erdgas und Kohle sowie der Kernenergie durch regenerative Energieträger.

Im Vordergrund steht bei der Energiewende dabei eine nachhaltigere Energieversorgung, die Versorgungssicherheit bei gleichzeitig bezahlbaren Energiepreisen gewährleisten soll. In dieser Hinsicht verlangt der bis 2022 geplante Ausstieg aus der Atomenergie vielfältige Anstrengungen. Die ambitionierten Pläne verändern nicht nur den Rohstoffmarkt. Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Alternativen wie z. B. Windkraftanlagen und Photovoltaik sowie zur Speicherung der Energie etwa mittels Pumpspeicher sind auch nicht überall gleichermaßen effizient und rechtlich realisierbar. So entscheidet etwa über den Standort von Windrädern neben den Windverhältnissen aufgrund der von ihnen ausgehenden Emissionen auch die zur nächsten Bebauung einzuhaltende Abstandfläche, um eine insbesondere die Nachtruhe beeinträchtigende Lärmbelästigung zu vermeiden. Hinzu kommt hier, dass der Stromtransport des im Norden – insbesondere an den Küsten – besser produzierbaren Windkraftstroms in den Süden mittels oberirdischer Hochspannungsleitung über weite Strecken zu erheblichen Einschnitten in der Landschaft führt. Dieser geplante und unter dem Schlagwort „Stromtrasse“ bekannte Netzausbau verlangt nicht nur, das Bauplanungsrecht einzuhalten. Hinzu kommt der Umgang mit einer überwiegend ablehnenden Haltung der von einer solchen Stromtrasse unmittelbar vor Ort betroffenen Bürger sowie mit Umweltverbänden. Ähnliches gilt für den geplanten Bau neuer Gaskraftwerke zum Ausgleich der bei den Erneuerbaren wesentlich größeren witterungs- und jahreszeitbedingten Schwankungen in der Stromversorgung.

Die Nutzung erneuerbarer Energien wirft dabei auch außerhalb solcher Großprojekte Fragen auf. So ist ein Thema etwa die Einspeisung des erzeugten Stroms ins Netz. Sollt die hierfür notwendige Leitung von einer Biogasanlage oder Photovoltaikanlage zum Einspeisepunkt über ein fremdes Grundstück führen, ist der Grundstücksnachbar um Erlaubnis zu fragen und die Durchleitung rechtssicher zu gestalten. Eine mögliche Lösung ist hierbei die Eintragung einer Grunddienstbarkeit ins Grundbuch, im Gegenzug verpflichtet sich der stromproduzierende Nachbar zur Zahlung einer Entschädigung bzw. Rente. Steuerrechtlich üben dabei im Übrigen auch private Hausbesitzer eine gewerbliche Tätigkeit aus, wenn sie das Dach ihres Hauses mit Photovoltaik versehen, um Gewinne zu erzielen.

Rechtliche Regelungen der erneuerbaren Energien

Neben dem technischen Know-how verlangt die Nutzung erneuerbarer Energien bei ihrer Realisierung auch die Kenntnis der rechtlichen Grundlagen. Im Kern steht dabei das sogenannte Energierecht. Bei diesem handelt es sich um ein Querschnittsrechtsgebiet. Es umfasst zunächst alle relevanten Normen der Energiewirtschaft wie insbesondere das Energiewirtschaftsgesetz. Weitere Rechtsgebiete, die im Energierecht eine besondere Rolle spielen, sind das Umweltrecht, Baurecht, Wettbewerbsrecht, Steuerrecht und Verbraucherschutzrecht. Im Mittelpunkt des Rechts der erneuerbaren Energien steht insbesondere das Umweltenergierecht. Eine wesentliche Quelle energierechtlicher Regelungen ist aufgrund einer Kompetenz der Europäischen Union im Bereich der Energiepolitik dabei auch das EU-Recht.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das im April 2000 eingeführte Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt den Bereich der Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien. Ziel des EEG ist die Förderung erneuerbarer Energien, um ihre Nutzung auszubauen. Anstatt mit Subventionen fördert das Erneuerbare-Energien-Gesetz Stromerzeuger mittels der sogenannten EEG-Umlage. Stromerzeuger erhalten 20 Jahre eine garantierte Einspeisevergütung für ihren vorrangig ins Netz einzuspeisenden Ökostrom. Die EEG-Umlage gleicht dabei den Unterschied zwischen dem für die Stromerzeugung mittels erneuerbarer Energien garantierten und dem marktüblichen Strompreis aus. Die Höhe der EEG-Umlage hängt dabei von folgenden Faktoren ab:

  • der Art der Stromerzeugung: Windkraft auf Land bzw. auf See, Photovoltaik, Biomasse, Wasserkraft und Geothermie,
  • der Inbetriebnahme der jeweiligen Anlage zur Stromerzeugung,
  • der Größe der Anlage,
  • dem Strompreis,
  • der Anzahl an Befreiungen von der EEG-Umlage wie insbesondere für Unternehmen mit hohem Stromverbrauch.

Die EEG-Umlage hat der Bundesgerichtshof (BGH) als mit dem Grundgesetz vereinbar angesehen. Die EEG-Umlage unterscheide sich wesentlich vom Kohlepfennig, den das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) 1994 für eine mit der Verfassung unvereinbare Sonderabgabe hielt. Kritiker halten die EEG-Umlage aufgrund des 2010 eingeführten Ausgleichsmechanismus jedoch für eine verfassungswidrige Sonderabgabe. Der BGH hat diese Ansicht abgelehnt, da die EEG-Umlage nicht in öffentliche Haushalte fließe, da Zahlungen ausschließlich zwischen Privaten erfolgten. Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde gegen das EEG wurde vom durch diese BGH-Entscheidung betroffenen Kläger im August 2014 dem BVerfG eingelegt. Neben der EEG-Umlage regelt das EEG zudem einen KWK-Bonus als Vergütung für die bei der Stromerzeugung entstehende Abwärme. Die Erhöhung der Stromerzeugung aus der sogenannten Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) bezweckt dabei das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung – kurz Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz.

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

Seit 2009 begleitet das EEG das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich – kurz Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Es soll den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme- und Kälteerzeugung erhöhen, der vor allem durch Beheizen, Warmwasserversorgung bzw. die Klimatisierung von Immobilien entsteht. Konkrete zur Nutzung erneuerbarer Energien im Sinne des EEWärmeG beispielhaft genutzte Technik ist etwa:

  • Solarenergie: Solaranlagen zur Warmwassererzeugung,
  • Feste, flüssige und gasförmige Biomasse: Heizung mittels Brennholz, Pellets, Hackschnitzel oder Nutzung Biogas oder Bioöl,
  • Umweltwärme: Heizung mittels Wärmepumpe,
  • Geothermie: Erdwärme mittels Wärmepumpe.

Öffentliche Gebäude sollen eine Vorreiterrolle einnehmen. Aber auch private Eigentümer verpflichtet das Gesetz bei Neuerrichtung bzw. Sanierung eines Gebäudes deren Wärme- und Kältebedarf anteilig aus erneuerbaren Energien zu decken. Die Anforderungen gelten dabei unabhängig davon, ob das Vorhaben einer Baugenehmigung oder Bauanzeige bedarf. Die Nichteinhaltung stellt eine mit Geldbuße sanktionierte Ordnungswidrigkeit dar. Denkmalschutz und Bauordnungsrecht können Ausnahmen von den Anforderungen zulassen. Eine finanzielle Förderung sieht das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz dabei vor. Dieses fördert dabei auch Umbauten an bestehenden Immobilien, die den genutzten Anteil erneuerbarer Energien erhöhen, auch wenn hier anders als bei Neubauten keine Pflicht zur Nutzung eines vom Energieträger abhängigen Mindestanteils an der Energieversorgung besteht. Das EEWärmeG befugt Bundesländer und Gemeinden zum Erlass eigener Vorschriften, um den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen. Anfang 2021 sollen neue Gebäude als Niedrigstenergiehäuser einen ganz wesentlichen Teil ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien decken.

Das EEWärmeG geht einher mit der Energieeinsparverordnung (EnEV), die eine Einsparung von Energie in Gebäuden bezwecken soll. An mehreren Stellen verweist das EEWärmeG dabei auf Regeln der EnEV. Zudem ist es möglich, Anforderungen des Wärmegesetzes ersatzweise durch Energieeinsparmaßnahmen zu erfüllen. Künftiges Ziel ist, die Instrumente zur Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden zusammenzufassen und weiter zu vereinfachen. Auch Maßnahmen im Mietrecht betreffen abgesehen von der Senkung des Wasserverbrauchs insbesondere die Energieeinsparung – und das zunehmend durch die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien. Ein Beispiel dafür ist der Einsatz von Solarthermie, der die Energiekosten für die Warmwasserbereitung reduziert und so die Nebenkosten senkt. Damit dies jedoch als energetische Modernisierung im Sinne des Gesetzes gilt, muss durch die Maßnahme in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird.

(GUE)

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