5.836 Anwälte für Streik | Seite 244

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Heppes
Rechtsanwalt Michael Heppes
Kanzlei Michael Heppes, Obere Marktstraße 1, 97688 Bad Kissingen 6907.539405677 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Heppes - Ihr juristischer Beistand im Bereich Streik
Profil-Bild Rechtsanwältin Annette Rüb
Kanzlei Rüb, Im Derdel 17-19, 48161 Münster 6658.9189457195 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Annette Rüb vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Streik
aus 8 Bewertungen Eine sehr gute Beratung mit großer Fachkenntnis. Frau RÜb hat eine unglaublich angenehme und freundliche Art. (01.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Recktenwald
sehr gut
Rechtsanwalt Jörg Recktenwald
Kanzlei Jörg Recktenwald, Welvertstr. 2, 66606 Sankt Wendel 6764.3432222217 km
Wir finden gemeinsam IHRE Lösung!
Arbeitsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Recktenwald hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Streik
aus 76 Bewertungen Ich habe eine gut vorbereitete und umfassende Beratung von Hr. Recktenwald erhalten. Es ging um die Bewertung und … (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Dassler
Rechtsanwältin Sabine Dassler
Kanzlei Kallscheuer & Kollegen, Abendenerstr. 4, 52385 Nideggen 6658.4660465794 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Familienrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Sabine Dassler hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Streik
(27.02.2024) Ich hatte einen Unfall und Probleme mit der Gegenseite. Frau Dassler hat mich schnell, unkompliziert und kompetent …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Streik

Fragen und Antworten

  • Streik: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Streik umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Streik und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Streik: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Streik sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Der Streik ist ein Begriff aus dem deutschen Arbeitsrecht und beschreibt das Recht von Beschäftigten nach Art. 9 III Grundgesetz (GG), die Arbeit niederzulegen, um den Abschluss eines Tarifvertrags gemäß dem TVG - Tarifvertragsgesetz - durchzusetzen. Neben der Koalitionsfreiheit stellt somit auch das Streikrecht sowie die Tarifautonomie ein Grundrecht dar.

Beschäftigte dürfen aber nicht streiken, wann und wie sie wollen. Es müssen vielmehr gewisse Regeln eingehalten werden. So dürfen nur Gewerkschaften zum Streik aufrufen, da ansonsten ein unzulässiger wilder Streik vorläge. Aber: Ein wilder Streik kann nachträglich noch von der Gewerkschaft übernommen und damit zulässig werden. Ferner darf nicht gestreikt werden, solange der Tarifvertrag weder ausgelaufen noch gekündigt wurde. Während der Laufzeit des Tarifvertrags gilt nämlich die sog. Friedenspflicht. Sollen jedoch Lohn- bzw. Arbeitsbedingungen geändert werden, die im Tarifvertrag bzw. Manteltarifvertrag nicht geregelt wurden, kann - ohne anderslautende Bestimmung - grundsätzlich dennoch gestreikt werden. Darüber hinaus muss das angestrebte Ziel mit einem Tarifvertrag regelbar und der Streik die letzte Möglichkeit zur Durchsetzung der Pläne sein. Das bedeutet z. B., dass die Tarifverhandlungen samt einem Schlichtungsverfahren - und eventuell auch einem Warnstreik - erfolglos gewesen sein müssen. Übrigens genügt es nicht, dass an dem Streik Tarifparteien - etwa der Arbeitgeber und irgendeine Gewerkschaft - beteiligt sind. Vielmehr muss bei beiden Parteien die Tarifzuständigkeit gegeben sein. Außerdem darf ein Streik in der Regel nur gegen den sozialen Gegner durchgeführt werden, da auch nur er den Streik verhindern/beenden kann. Man kann also nicht in einem Betrieb streiken, um in einem davon vollkommen unabhängigen Unternehmen einen Tarifvertrag durchzusetzen. Sog. Solidaritätsstreiks sind aber in engen Grenzen möglich.

Übrigens dürfen auch Arbeitnehmer, die nicht Gewerkschaftsmitglieder sind, an einem von der Gewerkschaft aufgerufenen Streik teilnehmen. Das gilt unabhängig davon, ob sie unbefristet oder befristet angestellt sind bzw. sich gerade in einer Ausbildung oder in der Probezeit befinden. Ein Beamter hat allerdings eine Sonderstellung inne: So gilt für ihn derzeit ein generelles Streikverbot.

Bei einem rechtmäßigen Streik darf der Arbeitgeber gegenüber den teilnehmenden Mitarbeitern weder eine Abmahnung noch eine Kündigung vom Arbeitsvertrag aussprechen und auch nicht von seinem Direktionsrecht Gebrauch machen. Schließlich sind die Hauptleistungspflichten der Arbeitsvertragsparteien suspendiert. Das bedeutet: Der streikende Angestellte muss seine Arbeitsleistung nicht erbringen, der Arbeitgeber muss keinen Lohn zahlen. Da der Mitarbeiter somit keine Arbeitspflicht hat, begeht er keine Pflichtverletzung, wenn er die Arbeit niederlegt. Der Arbeitgeber kann aber auf den Streik mittels einer Aussperrung reagieren und somit selbst arbeitswillige Angestellte von der Arbeit ausschließen.

Ist der Streik allerdings nicht rechtmäßig, kann der Arbeitgeber den Streikenden abmahnen bzw. im Wiederholungsfall kündigen oder auch die Erfüllung der Arbeitspflicht einklagen. Darüber hinaus kann er sowohl von der Gewerkschaft als auch vom Beschäftigten Unterlassung sowie Schadenersatz - z. B. nach § 280 I BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) - verlangen.

Tritt während des Streiks bei einem Beschäftigten Arbeitsunfähigkeit ein, hat er keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Schließlich hatte er wegen der Suspendierung der Hauptleistungspflichten ohnehin keinen Lohnanspruch und musste auch keine Arbeitsleistung erbringen. Er kann aber Krankengeld erhalten. Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat der Mitarbeiter allerdings, wenn er den Streik beendet oder am Streik gar nicht teilgenommen hat. Dagegen bleibt ein Beschäftigter während eines Streiks weiter bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Solange der Arbeitskampf andauert, kann der Mitarbeiter ferner kein Arbeitslosengeld I von der Arbeitsagentur verlangen, da der Staat zur Neutralität verpflichtet ist. Wer bereits Urlaub bewilligt bekommen hat, darf getrost abreisen. Denn der Chef darf seine Mitarbeiter wegen eines Streiks nicht aus den Ferien zurückrufen.

(VOI)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Streik umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Streik besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.