5.714 Anwälte für Tarifrecht | Seite 239

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sehr gut
Kanzlei Karola Schneider, Holtenauer Str. 154, 24105 Kiel 6686.5214937117 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Tarifrecht bietet Frau Rechtsanwältin Karola Schneider
aus 24 Bewertungen Frau Schneider hat mich während der Scheidung sehr kompetent und unkompliziert beraten. Bei Fragen und Problemen … (01.07.2022)
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Rechtsanwalt Ramon Herbst
Rechtsanwälte Döring Koch Schütze & Partner mbB, Kaiserstraße 17, 31134 Hildesheim 6792.3198709773 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Reiserecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Tarifrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Ramon Herbst

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Tarifrecht

Fragen und Antworten

  • Tarifrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Tarifrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Tarifrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Tarifrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Tarifrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Unter den Oberbegriff des Tarifrechts fallen alle gesetzlichen Regelungen des sogenannten kollektiven Arbeitsrechts (auch Kollektivarbeitsrecht), das die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretern (Gewerkschaften) für die jeweiligen Tarifgruppen grundlegend regelt. Neben dem Tarifvertragsrecht fallen darunter auch das Betriebsverfassungsrecht, das Mitbestimmungsrecht (der Arbeitnehmer) und das Arbeitskampfrecht etc. Das kollektive Arbeitsrecht ist von dem individuellen Arbeitsrecht (Individualarbeitsrecht) zu unterscheiden, das die Rechtsbeziehung zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber zum Gegenstand hat.
 
Mitbestimmung

Bei der Mitbestimmung der Arbeitnehmer unterscheidet man zwischen der Mitbestimmung im Unternehmen und der Mitbestimmung im Betrieb.

Die unternehmensbezogene Mitbestimmung ist wirtschaftlicher Art und beschränkt sich auf die paritätische Beteiligung an Unternehmensentscheidungen, zum Beispiel durch die Mitgliedschaft von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat.
Die betriebliche Mitbestimmung bezieht sich demgegenüber eher auf soziale und personelle Angelegenheiten und berührt den Bereich des Betriebsverfassungsrechtes, das im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt ist, und die Beteiligung des Betriebsrats an Entscheidungen über das Personal, die Organisation des Unternehmens, Betriebsvereinbarungen und Betriebsratswahlen u.a. erfasst. Bei diesen Angelegenheiten muss der Betriebsrat an den Entscheidungen des Arbeitgebers beteiligt werden, etwa bei einer Einstellung oder Kündigung eines Mitarbeiters. Je nachdem, was das BetrVG bestimmt, ist der Betriebsrat vor der Entscheidung des Arbeitgebers zu informieren, anzuhören, kann die Zustimmung verweigern oder Widerspruch einlegen. Als Interessenvertreter der Belegschaft stehen Mitglieder des Betriebsrats unter dem besonderen Kündigungsschutz des § 15 Kündigungsschutzgesetz (KschG.).
 
Arbeitskampfrecht

Zu dem Tarifrecht gehört auch das sogenannte Arbeitskampfrecht. Der Arbeitskampf ist das Mittel für Gewerkschaften (Streik) und Arbeitgeber (Aussperrung), die Festlegung oder Änderungen von Arbeitsbedingungen in einem Tarifvertrag zu erzwingen.

Verfassungsrechtlich ist das Arbeitskampfrecht in Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz (GG) verankert. Von der Rechtsordnung werden nur rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen toleriert. So muss während eines noch gültigen Tarifvertrags die Friedenspflicht von beiden Seiten eingehalten werden. Arbeitgeber und Gewerkschaften müssen ferner die allgemeinen Grundsätze beachten, wie beispielsweise die Verhältnismäßigkeit einer Arbeitskampfmaßnahme.

Für Beamte besteht aufgrund ihres Sonderstatus sogar ein gesetzliches Streikverbot.
 
Streik

Erfolgt ein Streik rechtmäßig, so ruht das Arbeitsverhältnis für diese Zeit. Handelt es sich um einen rechtswidrigen Streik, wird durch die Nichtarbeit eine Verletzung des Arbeitsvertrages dar und der Arbeitgeber hat neben einem Anspruch auf Schadensersatz auch das Recht zur Abmahnung des Streikteilnehmers oder zur Kündigung. Gleiches gilt für eine rechtswidrige Aussperrung, bei der die Arbeitnehmer dann ihren Lohn (ohne Leistung), Schadensersatz beanspruchen können oder ein entsprechendes Recht zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung haben.
 
Rechtsstreitigkeiten aus dem Tarifrecht werden von den Arbeitsgerichten mit dem Instanzenzug Arbeitsgericht (AG), Landesarbeitsgericht (LAG)und Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Geht es um die Verletzung eines Verfassungsrechts steht zusätzlich der Weg zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit der Verfassungsbeschwerde offen. Gesetzliche Regelungen für Verfahren vor den Arbeitsgerichten sind insbesondere das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG), die Zivilprozessordnung (ZPO), das Gerichtskostengesetz (GKG).

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