345 Anwälte für Vorläufiger Rechtsschutz | Seite 15

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Profil-Bild Rechtsanwältin Marina Rodenhausen LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Marina Rodenhausen LL.M.
Media Kanzlei, Hanauer Landstraße 155-157, 60314 Frankfurt am Main 6828.1684796744 km
Fachanwältin Urheberrecht & Medienrecht • Markenrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Zivilprozessrecht • IT-Recht • Designrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Vorläufiger Rechtsschutz bietet Frau Rechtsanwältin Marina Rodenhausen LL.M.
aus 25 Bewertungen Spezialisiert auf das Urheber- und Medienrecht ist diese Kanzlei uneingeschränkt zu empfehlen. Besonders Frau … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Schahroch Taleqani
Rechtsanwalt Schahroch Taleqani
RT & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Goethestraße 74, 80336 München 7118.5712675343 km
Arbeitsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Migrationsrecht
Herr Rechtsanwalt Schahroch Taleqani ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Vorläufiger Rechtsschutz
aus 8 Bewertungen ich möchte gerne meine aufrichtige Wertschätzung und eine äußerst positive Bewertung für die hervorragende Arbeit und … (09.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Stöcker
sehr gut
Rechtsanwalt Stephan Stöcker
Müller-Hof Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Beethovenstr. 5, 76133 Karlsruhe 6867.4283776372 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilprozessrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Stephan Stöcker für Rechtsfragen rund um den Bereich Vorläufiger Rechtsschutz
aus 20 Bewertungen Ich möchte für die hervorragende Arbeit von Stöcker bedanken. Schneller und unkomplizierter kann eine Rechtsberatung … (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lukas Nieland
Rechtsanwalt Lukas Nieland
Keen Law Rechtsanwalts GmbH, Märkisches Ufer 38/40, 10179 Berlin 6975.7666415615 km
Zivilrecht • Versicherungsrecht • Maklerrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Lukas Nieland - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Vorläufiger Rechtsschutz
(23.02.2024) Ich habe mich bei Herrn Nieland jederzeit sehr gut beraten und vertreten gefühlt. Professionell, klar und fachkundig. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Nikola Krstić
Rechtsanwalt Dr. Nikola Krstić
RA Kanzlei Dr Nikola Krstić, Jirečekova 21, 21000 Novi Sad, Serbien 7821.0887069678 km
Immer für Ihnen da...
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Vorläufiger Rechtsschutz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Nikola Krstić
(18.01.2024) Einfache Kommuniktion, ehrlich, hält sich an Absprachen.
Profil-Bild Rechtsanwältin und Advokat Dr. jur. Bettina Schütz-Gärdén
Advokatfirman Engström & Co AB, Jungmansgatan 12, Malmö 211 11, Schweden 6777.5501876265 km
Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin und Advokat Dr. jur. Bettina Schütz-Gärdén bietet im Bereich Vorläufiger Rechtsschutz Rechtsberatung und Vertretung
aus 7 Bewertungen Sehr schnelle und kompetente Antwort, welche mir weitergeholfen hat. (01.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Robert Rieger
Rechtsanwalt Mag. Robert Rieger
RIEGER recht | Rechtsanwalt Mag. Robert Rieger, Dr. Koss Straße 14, 4600 Wels, Österreich 7270.6935909016 km
Zivilrecht • Strafrecht • Medizinrecht • Familienrecht • Zivilprozessrecht • Arzthaftungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Vorläufiger Rechtsschutz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Mag. Robert Rieger
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thomas Nägele
Rechtsanwalt Dr. Thomas Nägele
NÄGELE Rechtsanwälte GmbH, Dr. Grass Str. 12, 9490 Vaduz, Liechtenstein 7045.1548139384 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Vorläufiger Rechtsschutz beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Nägele
aus 8 Bewertungen Ich war sehr schnell kontaktiert, zum Videogespraech eingeladet, Frau Mag.iur.Seppi hat Aufforderungsschreiben gemacht. (12.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Wagenknecht
Rechtsanwalt Florian Wagenknecht
Tölle Wagenknecht Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Kaiserstraße 1a, 53113 Bonn 6694.8124255202 km
Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Zivilprozessrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Datenschutzrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Vorläufiger Rechtsschutz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Florian Wagenknecht gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen ..erstes Telefonat war prima, die detaillierte Beratung folgt noch (20.10.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Vorläufiger Rechtsschutz

Fragen und Antworten

  • Vorläufiger Rechtsschutz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Vorläufiger Rechtsschutz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Vorläufiger Rechtsschutz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Vorläufiger Rechtsschutz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Vorläufiger Rechtsschutz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Vorläufiger Rechtsschutz meint ein gerichtliches Verfahren zur Erlangung einer schnellen aber nur vorläufigen Entscheidung in einem Rechtsstreit. Das Verfahren wird aufgrund seines auf die Sicherung eines Anspruchs bzw. der Sicherung einer wegen des Anspruchs oder einer Geldforderung durchgeführten Zwangsvollstreckung gerichteten Schutzes auch als einstweiliger Rechtsschutz bezeichnet. Wegen des relativ schnellen Erlangens einer Entscheidung ist umgangssprachlich auch der Begriff Eilverfahren gebräuchlich. Das Recht auf vorläufigen Rechtsschutz folgt dabei aus dem im Grundgesetz enthaltenem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz.

Eine Vorwegnahme der späteren Entscheidung in dem erst nach Erhebung der Klage geführten Rechtsstreit in der Hauptsache ist im als Nebensache geltenden vorläufigen Rechtsschutzverfahren grundsätzlich ausgeschlossen. Nur bei drohenden unverhältnismäßig großen oder irreparablen Schäden darf eine einstweilig getroffene Entscheidung mit dem Inhalt erfolgen, dass ein Anspruch ausnahmsweise befriedigt wird. Bei einem Hinauszögern der Klage durch den Antragsteller im einstweiligen Verfahren kann der Antragsgegner ihn zur Erhebung der Hauptsacheklage verpflichten.

Der einstweilige Rechtsschutz der Zivilprozessordnung (ZPO) wird wie folgt abgegrenzt:

Arrest

Als Arrest wird der vorläufige Rechtsschutz in einem Zivilprozess bezeichnet, der auf die Sicherung der Zwangsvollstreckung wegen eines Anspruchs, der in eine Geldforderung übergehen kann, oder eine Geldforderung gerichtet ist. Zuständiges Gericht für die Anordnung des Arrests ist dabei das Amtsgericht oder das Gericht der Hauptsache. Der Arrest dient einem Gläubiger dabei zur Abwehr einer drohenden Verschlechterung seiner Vermögenslage. So etwa, wenn eine Veräußerung von Vermögenswerten durch den Schuldner oder dieser durch wiederholten Umzug den Zugriff auf vorhandenes Vermögen zu erschweren droht. Einen entsprechenden Arrestgrund muss der Betroffene vor Gericht glaubhaft machen. Die Glaubhaftmachung kann dabei durch eidesstattliche Versicherung erfolgen. Insbesondere bei einer fehlenden Glaubhaftmachung kann das Gericht die Anordnung des Arrests von einer Sicherheitsleistung abhängig machen. Der Schuldner kann wiederum durch eine eigene Sicherheitsleistung die Vollziehung des Arrests verhindern und dessen Aufhebung beantragen. Gegen die Anordnung kann ein vom Arrest Betroffener aber auch Widerspruch einlegen, der zu einem Widerspruchsverfahren nach den Regeln der ZPO führt. Die Vollziehung des Arrests erfolgt je nachdem gegen wen oder was er sich richtet beispielsweise durch Pfändung, die Eintragung einer Hypothek in das Grundbuch oder durch Verhaftung des Schuldners bzw. weniger einschneidende Maßnahmen wie etwa der Wegnahme von Pass oder Ausweispapieren.

Einstweilige Verfügung bzw. einstweilige Anordnung

Eine einstweilige Verfügung soll vor dem Verlust eines auf Leistung gerichteten Anspruchs schützen oder ein Rechtsverhältnis vorläufig regeln. Beispiele für Ersteres ist etwa das Verbot über ein Grundstück zu verfügen, solange über ein Vorkaufsrecht noch nicht entschieden ist. Beispiel für eine einstweilige Verfügung im Rahmen eines Rechtsverhältnisses ist etwa die Frage der Weiterbeschäftigung nach vorausgegangener Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, deren Wirksamkeit noch nicht rechtskräftig festgestellt worden ist. Einstweiliger Rechtsschutz soll in diesen Fällen den bestehenden Zustand erhalten, solange noch keine endgültige Entscheidung durch Beschluss oder Urteil vorliegt. Nur ausnahmsweise kann im Wege der Leistungsverfügung auch eine Befriedigung bestimmter Ansprüche erfolgen. Häufige Fälle sind dabei

(GUE)

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