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Behandlungsfehler: Diese Ansprüche stehen Ihnen zu!

  • 5 Minuten Lesezeit

Auch Ärzte machen Fehler. Allein 2017 wurden in Deutschland 13.500 Gutachten über vermutete Behandlungsfehler erstellt. Handelt es sich nachweisbar um einen Behandlungsfehler, steht dem Patienten eine Entschädigung zu.

Die wichtigsten Fakten

  • Missachtet der behandelte Arzt fachlich anerkannte Standards, spricht man von einem Behandlungsfehler.
  • Fehler können in allen Stadien einer medizinischen Behandlung passieren: Diagnosefehler, Therapiefehler, Übernahmeverschulden, Beratungsfehler oder Organisationsfehler.
  • Liegt nachweislich ein Behandlungsfehler vor, hat der Patient meistens/oftmals einen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld.
  • Unter Umständen können sogar Angehörige Schadensersatz oder Schmerzensgeld verlangen.

So gehen Sie vor

  1. Protokoll erstellen: Um Ihre Ansprüche durchzusetzen, müssen Sie den Behandlungsverlauf detailliert schildern können.
  2. Patientenakte anfordern: Fordern Sie beim Arzt Ihre Patientenakte an.
  3. Krankenkasse einbeziehen: Sie kann ein Gutachten durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) in die Wege leiten.
  4. Gutachterkommission einschalten: Konfrontieren Sie den Arzt schriftlich mit Ihrem Vorwurf.
  5. Klage vor dem Zivilgericht: Ist eine außergerichtliche Einigung gescheitert oder das Ergebnis entspricht nicht Ihren Vorstellungen, können Sie Ihre Ansprüche vor Gericht geltend machen.

Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?

Es ist nicht gesetzlich festgelegt, ab wann ein Behandlungsfehler vorliegt. Trotzdem gibt es Qualitätsstandards, wie gesetzliche Vorschriften zu bestimmten Operationen (Transplantationsgesetz, Transfusionsgesetz), und Richtlinien der Bundesärztekammer, an denen man sich orientieren kann.

Verstößt der Arzt gegen solche anerkannten Standards und Leitlinien, spricht man von einem Behandlungsfehler. Fehler können in allen Stadien einer medizinischen Behandlung passieren z.B. bei:

  • der Diagnose
  • der Auswahl der Medikamente
  • der Aufklärung des Patienten
  • dem organisatorischen Ablauf einer Behandlung im Krankenhaus
  • bei pflegerischen Maßnahmen

So können Behandlungsfehler nicht nur Ärzten, sondern auch Physiotherapeuten, Hebammen, Pflegepersonal oder Heilpraktikern unterlaufen. Typische Behandlungsfehler sind z. B. die Verabreichung eines falschen Medikaments oder unnötige Operationen.

Welche Arten von Behandlungsfehlern gibt es?

BehandlungsfehlerBeschreibung
BeratungsfehlerKommt der Arzt seiner Aufklärungspflicht nicht oder nur teilweise nach, liegt ein Beratungsfehler und somit ein Behandlungsfehler vor.
TherapiefehlerEin Therapiefehler liegt vor, wenn der Arzt die falsche Behandlungsmethode wählt.
OrganisationsfehlerLiegt eine mangelhafte Organisation der Praxis oder des Krankenhauses vor, handelt es sich um einen Organisationsfehler.
DiagnosefehlerInterpretiert der Arzt die vorliegenden oder von ihm selbst erhobenen Befunde (z. B. Ergebnisse der körperlichen Untersuchung) falsch, liegt ein Diagnosefehler vor. Oftmals wird der Diagnosefehler jedoch nur als Behandlungsfehler gewertet, wenn der Arzt nicht alle gebotenen Untersuchungen durchgeführt hat.
ÜbernahmeverschuldenBehandelt der Arzt den Patienten, obwohl er weiß, dass die übernommene Behandlung seine persönlichen Fähigkeiten oder seine Befugnisse übersteigt, liegt ein Übernahmeverschulden vor. Diese Art von Behandlungsfehler kann auch Hebammen, Krankenschwestern oder anderen medizinisch Behandelnden unterlaufen.

An wen soll ich mich wenden?

Oftmals geht es zuerst um ein klärendes Gespräch mit dem Arzt, von dem man behandelt wurde. Dann sollten Sie diesen bzw. das Krankenhaus, in dem er arbeitet, kontaktieren. Letzteres hat zuständiges Personal für Beschwerdefälle.

Unterstützung können Sie sich auch bei Ihrer Krankenkasse holen. Diese ist verpflichtet, Sie bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen kostenlos zu unterstützen. Unter anderem kann die Kasse ein Sachverständigengutachten beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) anfordern. Außerdem gibt es Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei der Landesärztekammer.

Mit all diesen Mitteln können Sie versuchen, den vermuteten Behandlungsfehler aufzuklären und herauszufinden, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht. Streitet der Arzt den Fehler ab oder kommen Sie aus anderen Gründen nicht weiter, hilft schlimmstenfalls nur eine Klage und die Unterstützung eines spezialisierten Rechtsanwalts.

Welche Ansprüche hat man, wenn ein Behandlungsfehler vorliegt?

Haben Sie nachweislich einen Schaden aufgrund eines Behandlungsfehlers erlitten, haben Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Schmerzensgeld bekommen Sie, wenn Sie Schmerzen aufgrund des Fehlers haben, Ihre Lebensqualität darunter leidet oder Sie dauerhafte körperliche Beeinträchtigungen haben. Schadensersatzansprüche hingegen haben Sie, wenn Ihnen ein finanzieller Schaden entstanden ist.

Dazu gehören insbesondere:

  • Behandlungskosten und zusätzliche Heilbehandlungen
  • Fahrtkosten zu Therapeuten
  • Verdienstausfall
  • Ausgaben für eine Haushaltshilfe

Liegt ein Kunstfehler vor, so bietet sich zuerst ein außergerichtliches Verfahren an, um Ansprüche geltend zu machen. Scheitert die Einigung, bleibt Ihnen nur noch der Gang vor Gericht. Stellt sich die Beweisführung als sehr kompliziert dar, ist das Klageverfahren oft von Anfang an der bessere Weg.

Vorgehensweise bei der Durchsetzung von Ansprüchen

Bei einem leichten Behandlungsfehler haben Sie nur dann Chancen auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz, wenn Sie diesen eindeutig beweisen können. Ein Anspruch ist nur durchsetzbar, wenn

  • der Behandlungsfehler eindeutig nachweisbar ist.
  • der Patient einen Gesundheits- oder Körperschaden davongetragen hat.
  • zwischen Behandlung und Schaden nachweisbare Zusammenhänge bestehen.
  • die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist.

Wichtig ist deshalb, die Krankengeschichte genau zu dokumentieren und den Behandlungsablauf zu schildern. Da Ärzte zu umfangreicher Dokumentation verpflichtet sind und Sie als Patient das Recht haben, Ihre Patientenakte einzusehen, sollten alle Aufzeichnungen, Befunde und Röntgenaufnahmen vom behandelnden Arzt angefordert werden.

Anschließend muss die zuständige Krankenkasse kontaktiert und die gesammelten Dokumente an den MDK weitergereicht werden. Dieser bewertet alle Fakten, untersucht, ob ein Verstoß gegen die allgemeinen Standards vorliegt oder der Arzt gegen allgemeine Sorgfaltspflichten verstoßen hat.

Wer muss beweisen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt?

Eine wichtige Unterscheidung von Behandlungsfehlern ist die zwischen einfachen und groben Behandlungsfehlern.

Die Art des Behandlungsfehlers hat Folgen für die sogenannte Beweislast. Da im Zivilprozess grundsätzlich jede Partei die für sie günstigen Tatsachen darlegen und im Streitfall beweisen muss, liegt die Beweislast zunächst bei Ihnen.

Handelt es sich um einen einfachen Behandlungsfehler, müssen Sie beweisen, dass ein Zusammenhang zwischen dem Schaden und der medizinischen Behandlung besteht. Eine sogenannte Beweislastumkehr tritt ein, wenn der Arzt grobe Behandlungsfehler begangen hat, also z. B. solche Fehler, die sich nicht erklären lassen und so nicht passieren dürfen (z. B. das Operieren der falschen Körperseite oder das Übersehen von eindeutig erkennbaren Frakturen). Der Arzt muss dann beweisen, dass der Fehler nicht ursächlich für den Schaden war.

Ausgeschlossen ist ein grober Behandlungsfehler dann, wenn der Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden äußerst unwahrscheinlich oder komplett ausgeschlossen ist.

Diese Fristen müssen Sie beachten!

Vermuten Sie als Patient einen Behandlungsfehler, sollten Sie die Verjährungsfrist im Blick haben. Grundsätzlich verjähren Ansprüche aus Behandlungsfehlern nach drei Jahren.

Da jedoch nach einer Behandlung häufig nicht gleich offensichtlich ist, ob ein Fehler unterlaufen ist, beginnt die Verjährungsfrist erst mit Ablauf des Jahres, in dem Sie als Patient erkannt haben, dass es sich um einen Behandlungsfehler handelt.

Es ist nicht entscheidend, wann der Arzt den Fehler verursacht hat, sondern wann Sie als Patient davon wussten. Der Stichtag, an dem die Verjährungsfrist beginnt, ist damit der 1. Januar des darauffolgenden Jahres.

Wie viel Schmerzensgeld wird gezahlt?

Die Zahlung von Schmerzensgeld soll Ihnen als Ausgleich für die Unannehmlichkeiten dienen, die Sie durch den Behandlungsfehler erlitten haben.

Die entscheidende Frage ist hier: Wie viel Schmerzensgeld erhält man für welchen Behandlungsfehler? Die folgende Tabelle zeigt Ihnen, welche Beträge für welche Schäden gezahlt wurden. Jedoch ist die Höhe des Schmerzensgeldes einzelfallabhängig und kann nicht pauschal festgelegt werden.

Foto(s): ©Pixabay/tungnguyen0905

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Rechtstipps zu "Behandlungsfehler" | Seite 44

  • 02.01.2013 Anwaltsbüro Quirmbach & Partner
    „… und Patient soll in das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) aufgenommen werden. Die Aufklärungs- und Dokumentationspflichten sollen gesetzlich geregelt werden. Bei einem groben Behandlungsfehler greift …“ Weiterlesen
  • 20.12.2012 Anwaltsbüro Quirmbach & Partner
    „… wird die Höhe der Deckungssumme meist nicht genügend bedacht. Eine bittere Erfahrung, die auch Manfred H. machen musste. Er wurde durch einen Behandlungsfehler schwerst geschädigt und ist nun ein Pflegefall …“ Weiterlesen
  • 13.12.2012 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de
    „… und Schmerzensgeld von ihm wegen Behandlungsfehlern verlangt. Das Gericht hat dies im Ergebnis im vorliegenden Fall verneint, differenziert aber zwischen zwei Arten von Schadenersatzansprüchen. Nach Auffassung …“ Weiterlesen
  • 10.12.2012 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „Das neue Patientenrechtegesetz soll die Aufklärung von Patienten verbessern und ihre Rechte stärken, zum Beispiel bei einem Behandlungsfehler. Auch die Krankenkassen werden in die Pflicht genommen …“ Weiterlesen
  • 09.11.2012 Rechtsanwalt Christian Bögner
    Behandlungsfehler · Arzthaftung · Patientenrechte Wenn ein Mediziner seine sorgfaltswidrig und fehlerhaft durch aktiven Tun oder Unterlassung verfährt, stehen dem Patienten Entschädigungsansprüche …“ Weiterlesen
  • 01.10.2012 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… der massiven Osteoporose als schicksalshaft zu beurteilen und nicht auf einen Pflegemangel zurückzuführen war. Auch dass der Bruch erst nach zwei Tagen festgestellt wurde, begründete nach seiner Ansicht keinen Behandlungsfehler vonseiten der Klinik. (LG Coburg, Urteil v. 07.03.2012, Az.: 13 O 259/10) (WEL)“ Weiterlesen
  • 18.09.2012 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion
    „Patienten, die eine vom erstbehandelnden Arzt empfohlene Behandlung durch einen zweiten Arzt verweigern, gehen auch dann leer aus, wenn dem zuerst tätigen Arzt ein grober Behandlungsfehler unterlief …“ Weiterlesen
  • 04.09.2012 Rechtsanwalt Hans Modl
    „… " die sorgfältige und kunstgerechte Erbringung der Behandlung; der Arztvertrag ist im Regelfall ein Dienstvertrag und kein Werkvertrag. Jedoch hat die Rechtsprechung im Falle grober Behandlungsfehler …“ Weiterlesen
  • 27.07.2012 Laux Rechtsanwälte PartGmbB
    „… eines Behandlungsfehlers bereits während ihrer Geburt schwer geschädigt werden - waren von deutschen Gerichten lange Zeit maximale Schmerzensgeldbeträge von 500.000,00 € zugesprochen worden. Von grundlegender Bedeutung …“ Weiterlesen
  • 16.07.2012 Rechtsanwältin LL.M. (Medical Law) Annett Sterrer
    „… . der Krankenschwester, die die Medikamente verabreicht hat. Im Falle eines behaupteten Behandlungsfehlers räumt die Rechtsprechung einen Auskunftsanspruch gegen die betreffenden Krankenhausträger …“ Weiterlesen
  • 13.07.2012 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion
    „Benutzt ein Arzt bei der Reinigung einer Wunde versehentlich ein Desinfektionsmittel, ist darin ein grober Behandlungsfehler zu sehen, der ihn zum Schadensersatz verpflichtet. Auch wenn jeder …“ Weiterlesen
  • 05.07.2012 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… der Operation zog sie vor Gericht und forderte 1000 Euro Schmerzensgeld. Anästhesist pfuschte Die Richter konnten zwar keinen konkreten Aufklärungs- oder Behandlungsfehler des operierenden Arztes …“ Weiterlesen
  • 26.06.2012 Rechtsanwalt Boris Zimmermann
    „… mit Heilpraktikererlaubnis seine eigene wissenschaftliche Kompetenz und verursacht einen Behandlungsfehler, trägt er das Haftungsrisiko [7] Abweichungen durch zuständige Verwaltungsbehörden sind möglich. [8 …“ Weiterlesen
  • 10.05.2012 Rechtsanwältin Ariane von der Heyden-Karas
    „Im Arzthaftungsrecht muss der Patient und Kläger nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen den schuldhaften Behandlungsfehler und dessen Ursächlichkeit für den Gesundheitsschaden beweisen. Für …“ Weiterlesen
  • 05.05.2022 Rechtsanwältin Ariane von der Heyden-Karas
    „… an die Krankenkasse zur Kostenklärung herausgeben; wie viele Formulare muss ich ausfüllen? Beide wollen wissen: Liegt ein Behandlungsfehler vor? Wie verhalte ich mich dann? Was ist mit dem Honorar? Darf …“ Weiterlesen
  • 08.05.2012 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion
    „… eines Behandlungsfehlers des Arztes, an dem der Patient womöglich gestorben ist, geltend machen. Erleichtert oder ermöglicht die Entbindung von der Schweigepflicht die Verfolgung von Schadensersatzansprüchen …“ Weiterlesen
  • 27.04.2012 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion
    „… den Mediziner. Wegen eines groben Behandlungsfehlers verlangten sie Schadensersatz und Schmerzensgeld. Strafrechtlich wurde er wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt …“ Weiterlesen
  • 05.04.2012 Rechtsanwalt Holger Hesterberg
    „… Behandlungsfehler sind systembedingt - Stress, Überarbeitung, Kommunikationsprobleme und fehlende Eigeninitiative des Patienten sind der Auslöser. Im deutschen Recht wird jeder ärztliche Eingriff rechtlich …“ Weiterlesen
  • 27.03.2012 Rechtsanwalt Holger Hesterberg
    „Jeder Patient, gleich ob privat oder gesetzlich versichert, hat ein Recht auf die Einholung einer zweiten Meinung. Dies ist angesichts der oft unumkehrbaren Folgen von Behandlungsfehlern …“ Weiterlesen
  • 09.03.2012 Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB
    „… sind wir ausschließlich auf Seite der geschädigten Personen tätig. Arten von Pflegefehlern: Unterlassene Pflege Behandlungsfehler Therapiefehler Fehlmedikation Entschädigung in allen Bereichen …“ Weiterlesen
  • 21.02.2012 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… , entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). Schmerzensgeld aufgrund Behandlungsfehler Dem Urteil lag die Klage des Beziehers einer Erwerbsunfähigkeitsrente zugrunde, der aufgrund …“ Weiterlesen
  • 30.01.2012 Rechtsanwalt Guido C. Bischof
    „… , dass die Implantate mangelhaft waren. Hiervon wird man höchstens in Ausnahmefällen ausgehen können. In Zweifelsfällen, sei es bei der Kostenbeteiligung bei der OP oder bei dem Verdacht auf einen Behandlungsfehler, sollten sich Betroffene anwaltlich beraten lassen.“ Weiterlesen
  • 17.11.2011 Rechtsanwalt Sven Axel Dubitscher
    „… , dass es deswegen zu einem Schaden gekommen ist (mehr dazu unter „Beweiserleichterungen"). So stellte es z.B. einen groben Behandlungsfehler dar, wenn auf eine laut Statistik bemerkenswerte Häufung …“ Weiterlesen
  • 11.11.2011 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de
    „„Ein einfacher Befunderhebungsfehler kann zu einer Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Gesundheitsschaden führen …“ Weiterlesen