Europäische Betriebsräterichtlinie in Kraft getreten
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Am 5. Juni ist die Europäische Betriebsräte-Richtlinie (kurz: EBR-Richtlinie, Richtlinie 2009/38/EG) in Kraft getreten, mit der innerhalb der EU-Mitgliedstaaten die Rechte von Betriebsräten gestärkt werden sollen. Zukünftig sollen die Betriebsräte an geplanten Entscheidungen der Firmenleitung frühzeitig beteiligt werden und hierzu Stellung nehmen können. Um ihre Aufgaben besser wahrnehmen zu können, sollen Betriebsräte darüber hinaus einen Anspruch auf die hierfür erforderlichen Mittel und Schulungen haben. Außerdem betont die Richtlinie, dass bei den Verhandlungen zu einem Europäischen Betriebsrat die Gewerkschaften unterstützend mitwirken können.
Die EU-Mitgliedstaaten müssen die EBR-Richtlinie innerhalb von zwei Jahren umsetzten.
Informationen zur aktuellen Stellung der Betriebsräte finden Sie im anwalt.de-Rechtstipp „Wie viel Macht hat der Betriebsrat wirklich".
(WEL)
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