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Gesetzesänderungen im Jahr 2015: Mindestlohn, flexiblere Elternzeit und mehr

  • 5 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

Mit Beginn des neuen Jahres hält der flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro brutto Einzug. Eltern von ab Juli neugeborenen Kindern können das Elterngeld Plus beanspruchen. Die Elternzeit lässt sich zudem flexibler gestalten. Vermieter müssen sich ab Mai hingegen auf die Rückkehr der Meldebestätigung einstellen. Für Steuerhinterzieher wird es härter, was Strafmaß und Möglichkeiten der strafbefreienden Selbstanzeige angeht. Schwarzfahren wird außerdem teurer. Lesen Sie im Folgenden, was sich im Einzelnen ändert und was das Jahr 2015 darüber hinaus noch an neuen Regeln bringt.

Flächendeckender Mindestlohn mit Ausnahmen

Viele Beschäftigte haben mit Beginn des Jahres 2015 Anspruch auf mindestens 8,50 Euro brutto in der Stunde. Für Tarifverträge gibt es zeitlich befristete Übergangsregeln. Außerdem gibt es Ausnahmen. So haben Jugendliche unter 18 Jahre keinen Mindestlohnanspruch. Auch sich in Ausbildung befindenden Mitarbeitern, ist kein Mindestlohn zu zahlen. Dasselbe gilt für Schüler, Auszubildende und Studenten beim Absolvieren eines Pflichtpraktikums. Freiwillige Praktika, darunter auch solche zur Berufs- bzw. Studienorientierung, sind in den ersten drei Monaten von der Mindestlohnpflicht freigestellt. Ebenso vom Mindestlohn ausgeschlossen ist, wer an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilnimmt. Arbeitslose, die als sogenannte Langzeitarbeitslose länger als 12 Monate arbeitslos waren, müssen in den ersten 6 Monaten einer Wiederbeschäftigung ebenfalls keinen Mindestlohn erhalten. Ehrenamtlich Tätige sind ebenso ausgenommen.

Elterngeld Plus und flexiblere Elternzeitgestaltung

Frischgebackene Eltern haben ab Juli 2015 die Wahl zwischen dem Eltengeld Plus und dem Basiselterngeld. Neu beim Elterngeld Plus ist es den Bezugszeitraum von 14 Monaten durch Auszahlung des maximal hälftigen, monatlichen Elterngeldbetrags ohne Anrechnung eines etwaigen Zuverdiensts auf 28 Monate entsprechend zu verlängern. Das hat Vorteile für Eltern, die früher an ihren Arbeitsplatz zurückkehren wollen. Bis zum Ende des Zeitraums muss aber dann auch ein Elterngeldanspruch bestehen. Außerdem können sogenannte Partnerschaftsbonusmonate das Elterngeld Plus verlängern. Eltern müssen dazu beide mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten. Entsprechendes gilt für Alleinerziehende. Der doppelte Elterngeldanspruch bei Zwillingen entfällt jedoch. Es gibt nur noch den Mehrlingszuschlag.

Maximal drei Jahre dauert die Elternzeit. Bislang ließ sie sich in zwei Blöcke einteilen. Ab Juli 2015 sind es nun drei. Zwei der Blöcke dürfen nun zudem in der Zeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr eines Kindes liegen und bis zu zwei Jahre umfassen. Die Elternzeit ist bei einem Kind unter drei Jahren wie gehabt dem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn anzuzeigen. Für die Zeit danach ist dagegen eine Frist von 13 Wochen vorgeschrieben.

Die Neuregelungen gelten für alle Eltern, deren Kind ab dem 1. Juli 2015 auf die Welt kommt. Für Eltern davor geborener Kinder bleibt es bei der vorherigen Regelung.

Krankenversicherungsbeitrag sinkt, Zusatzbeitrag steigt

Von 15,5 auf 14,6 Prozent des Bruttolohns sinkt der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ab 1. Januar. Der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent fällt weg. Für viele bleibt dennoch nicht viel davon im Geldbeutel übrig. Denn zahlreiche Krankenkassen planen einkommensabhängige Zusatzbeiträge zu erheben. Dabei entfällt die bislang geltende 0,9-Prozent-Grenze. So kann am Ende sogar weniger vom Brutto übrig bleiben als zuvor. Die geplante Erhebung eines Zusatzbeitrags muss eine Krankenkasse ihren Mitgliedern allerdings mindestens vier Wochen im Voraus bekanntgeben. Sie geht zudem einher mit einem Recht zur Sonderkündigung und entsprechendem Wechsel der Krankenkasse.

Ausgeweitete Pflegeleistungen bei steigenden Pflegebeiträgen

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt ab kommenden Jahr um 0,3 Prozent. Eltern zahlen demnach künftig 2,35 Prozent ihres Bruttolohns als Pflegebeitrag. Für Kinderlose steigt der Pflegebeitrag auf 2,6 Prozent. Im selben Zug werden Pflegebedürftigen, ihre Angehörigen und der stationäre Pflege 2,4 Milliarden Euro mehr an Pflegeleistungen zur Verfügung gestellt.

Hartz 4 steigt infolge der Preisentwicklung auf 399 Euro

Der Hartz-4-Satz für Alleinstehende steigt kommendes Jahr um acht Euro auf dann 399 Euro. Die Erhöhung ist Folge der allgemeinen Preisentwicklung, die mit umgerechnet zwei Prozent berücksichtigt wurde.

Sinkender Garantiezins bei neu abgeschlossenen Lebensversicherungen

Bankkunden haben es schon in ihrer Filiale aufgrund entsprechender Werbung mitbekommen. Wer jetzt noch vom Garantiezins von 1,75 Prozent bei Lebensversicherungen profitieren will, soll demnach vor Beginn des neuen Jahres noch eine Lebensversicherung abschließen. Denn für ab 2015 abgeschlossene Lebensversicherungsverträge beträgt der Garantiezins nur noch 1,25 Prozent.

Banken und Sparkassen behalten Kirchensteuer ein

Banken und Sparkassen behalten die auf Kapitalerträge anfallende Kirchensteuer künftig ebenfalls ein. Wie bereits die Abgeltungsteuer führen sie sie ans Finanzamt ab. Grund für diese Änderung ist, dass den Kirchen mit dem früheren System Steuereinnahmen entgingen. Das soll nun nicht mehr möglich sein.

Strafen bei Steuerhinterziehung und Regeln zur Selbstanzeige verschärft

Steuerhinterzieher müssen künftig bereits ab 25.000 Euro und nicht erst ab 50.000 Euro hinterzogenen Steuern einen zehnprozentigen Zuschlag zahlen. Der Zuschlag erhöht sich gleichzeitig von fünf auf zehn Prozent. Ab einer Steuerhinterziehung von 100.000 Euro steigt er auf 15 Prozent, ab einer Million Euro auf 20 Prozent. Zum Zuschlag kommen noch Hinterziehungszinsen hinzu.

Die strafrechtliche Verjährungsfrist bei der einfachen Steuerhinterziehung steigt nicht wie zunächst geplant von fünf auf zehn Jahre. Allerdings wird der der steuerlich erforderliche Korrekturzeitraum auf zehn Jahre festgeschrieben. Das heißt, es müssen Angaben zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart innerhalb der letzten Kalenderjahre erfolgen. Eine Selbstanzeige bei einer Umsatzsteuer- oder Lohnsteuernachschau oder einer sonstigen steuerlichen Nachschau ist mit dem Ausweisen des Prüfers nicht mehr strafbefreiend möglich.

Meldebestätigung ist wieder da

Ursprünglich ab Mai 2015 geplant, nach zwischenzeitlicher Verschiebung nun aber erst ab Anfang November 2015 müssen Vermieter Mietern beim Ein- und Auszug wieder eine Meldebestätigung übergeben. Diese muss ein Mieter sodann dem Einwohnermeldeamt bei der Anmeldung seines Wohnsitzes vorlegen. Möglich ist aber auch eine elektronische Übermittlung durch den Vermieter. Andernfalls droht ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro. Bis zu 50.000 Euro sind es gar, wenn Vermieter eine Wohnung nur zum Schein anbieten und eine entsprechende Bestätigung ausstellen. Der Aufwand soll es Kriminellen schwerer machen, sich zu verstecken. Das Melderegister erteilt im Übrigen Auskünfte für Werbung und Adresshandel nur noch nach Zustimmung der betroffenen Personen.

Schwarzfahrer zahlen künftig 60 Euro

Von 40 Euro auf 60 Euro steigen die Kosten fürs Schwarzfahren. Das sogenannte erhöhte Beförderungsentgelt war zuletzt vor zwölf Jahren erhöht worden. Jedes Jahr soll den Verkehrsbetrieben durch Schwarzfahren ein Schaden durch 250 Millionen Euro entstehen.

QR-Codes auf Nummernschildern und Kfz-Abmeldung online

Auch bei der Abmeldung von Fahrzeugen hält das Internet nun Einzug. Wer sein Fahrzeug abmelden möchte, soll das mit Beginn des Jahres auch online direkt beim Kraftfahrzeugbundesamt erledigen können. Neu ausgegebene Nummernschilder und Fahrzeugscheine enthalten dazu einen unsichtbaren QR-Code und eine Zahlenkombination, der bei der Abmeldung zu übermitteln ist. Die Abmeldekosten bleiben dabei gleich. Auf die Online-Zulassung müssen Autofahrer allerdings noch bis 2016 warten.

Pkw-Maut kommt erst 2016

Die Pkw-Maut braucht noch etwas. Erst 2016 soll sie kommen. Die Lkw-Maut sinkt hingegen fahrzeugbezogen zum Jahresbeginn 2015. Allerdings gelten dann auch einheitliche Mautsätze für Autobahnen und mautpflichtige Bundesstraßen. Außerdem erfasst die Mautpflicht ab Oktober 2015 auch Lkw ab 7,5 Tonnen und nicht erst ab zwölf Tonnen. Ab Oktober 2015 müssen zudem alle neu genehmigten Fahrzeugtypen über das automatische Notrufsystem „eCall“ verfügen. Das Notrufsystem ruft bei einem Unfall automatisch die Rettungskräfte.

(GUE)

Foto(s): ©Fotolia/Coloures-Pic

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