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Missbräuchliche Verwendung von Tankkarten des Arbeitgebers ist Betrug

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Wenn dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine Tankkarte überlassen wird, muss die Verwendung durch die Vorlage von Tankbelegen nachgewiesen werden. Werden dabei Belege vorgelegt, die den Arbeitgeber über eine nicht vereinbarte Nutzung hinwegtäuschen sollen, kann der Straftatbestand des Betrugs erfüllt sein.

Im vorliegenden Fall hatte das OLG Celle über einen Fall zu entscheiden, bei dem die Staatsanwaltschaft Hildesheim Anklage gegen sechs Mitarbeiter eines Unternehmens erhoben hatte, die fremde LKWs mit ihrer dienstlichen Tankkarte betankt, von den Fahrern hierfür Geld genommen und anschließend die Belege beim Arbeitgeber vorgelegt hatten. Das LG Hildesheim wies die Klage ab, weil es sich nach seiner Ansicht um kein strafbares Geschehen gehandelt habe, das OLG Celle kam zu einem anderen Schluss und hob das Urteil des LG Hildesheim auf.

Zwar stellt die Nutzung der Tankkarte an sich natürlich keine Untreuehandlung dar, doch die Mitarbeiter haben die Tankbelege von fremden Betankungen vorgelegt, ohne den Arbeitgeber darauf hinzuweisen, dass es sich um eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Tankkarte gehandelt hatte. So wurde der Arbeitgeber getäuscht und konnte die anfallenden Kosten nicht bei den Mitarbeitern geltend machen, wodurch der Tatbestand des Betrugs erfüllt war.

(OLG Celle, Urteil v. 05.11.2010, Az.: 1 Ws 277/10)

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