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Urlaubstage dürfen nicht nach Alter gestaffelt sein

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Eine Staffelung der Urlaubstage nach Alter muss ein Arbeitnehmer nicht hinnehmen. Denn diese in vielen Betrieben üblichen nach Alter gestaffelten Urlaubstage sind diskriminierend. Mit einer solchen Urlaubsregelung werden nämlich jüngere Arbeitnehmer nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gegenüber älteren Arbeitnehmern benachteiligt. Zu diesem Urteil gelangte das Arbeitsgericht (AG) in Wesel.

Geklagt hatte vor dem Gericht eine 23-jährige Arbeitnehmerin eines Betriebes. Der für die 23-jährige gültige Manteltarifvertrag für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen sieht nämlich nach Alter gestaffelte Urlaubstage vor. Demnach gibt es für unterschiedliche Altersgruppen zwischen 30 und 36 Tagen Urlaub. Die Frau jedoch sah hierin einen Verstoß gegen das AGG. Der Arbeitgeber hingegen argumentierte, dass der Manteltarifvertrag einen höheren Urlaubsanspruch zu bieten habe als es das Bundesurlaubsgesetz vorweise. Damit seien die Beschäftigten generell besser gestellt.

Das AG Wesel folgte in seinem Urteil der Auffassung der Klägerin. Dieses sah nämlich die Altersstaffellung in dem vorliegenden Fall als willkürlich und diskriminierend an. Damit widersprachen die Richter auch einem vorherigen Urteil des Bundesarbeitsgerichtes, das Urlaubsstaffelungen ohne konkrete Begründung für zulässig erklärte.

(AG Wesel, Urteil v. 11.08.2010, Az.: 6 Ca 736/10)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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