3.542 Anwälte für Betäubungsmittel | Seite 148

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Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Julian Schirmer
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Julian Schirmer
Crombach & Schirmer Rechtsanwälte PartGmbB | Notar, Borkener Str. 65, 48653 Coesfeld 6635.1664102544 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Strafrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Julian Schirmer ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Betäubungsmittel
aus 29 Bewertungen Ein sehr netter Anwalt, nimmt sich Zeit und prüft meine Fragen sehr gewissenhaft. Ich würde ihn jedem empfehlen und … (07.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Langer
Rechtsanwalt Bernhard Langer
Rechtsanwälte Langer & Wagner Bürogemeinschaft, Bahnhofstr. 4, 97437 Haßfurt 6943.6710403891 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Bernhard Langer ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Betäubungsmittel gerne behilflich
(24.04.2024) Sehr netter und engagierter Rechtsanwalt!!! Kann ich nur weiterempfehlen!!!!
Profil-Bild Rechtsanwältin Gwendolyn Marquis
Kanzlei Gwendolyn Marquis, Münchener Str. 17c, 82362 Weilheim in Oberbayern 7109.1776299967 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht • Recht rund ums Tier
Frau Rechtsanwältin Gwendolyn Marquis – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Betäubungsmittel
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Grünewald
Grünewald & Bader Rechtsanwälte · Fachanwälte, Bahnhofstr. 18, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.5253011601 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Juristische Fragen im Bereich Betäubungsmittel beantwortet Herr Rechtsanwalt Thomas Grünewald
(13.02.2020) Ich musste mich um nix kümmern, lief alles problemlos
Profil-Bild Rechtsanwalt Arne Jacobs
Rechtsanwalt Arne Jacobs
Kanzlei Arne Jacobs, Königstraße 10-14 33, 22926 Ahrensburg 6727.8678492841 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Betäubungsmittel bietet Herr Rechtsanwalt Arne Jacobs
aus 6 Bewertungen ICH Würde denn Anwat immer wider nehmen und weiter empfehlen sehr hilfsbereit und vas er verspricht helt er auch (07.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Brütting
Rechtsanwalt Robert Brütting
Kanzlei Brütting, Josephsplatz 4, 90403 Nürnberg 7011.4878412385 km
Ihr Recht - Mein Anliegen
Strafrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Robert Brütting ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Betäubungsmittel
aus 9 Bewertungen Herr Brütting hat mich in einer erbrechtlichen Angelegenheit sehr kompetent beraten und vertreten. (15.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christoph Hambusch
Rechtsanwalt Dr. Christoph Hambusch
Stuckensen - Hoffmann - Rössler, Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Ackerstr. 7, 67227 Frankenthal (Pfalz) 6837.1449977537 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Christoph Hambusch vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Betäubungsmittel
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Harz
Rechtsanwalt Harz, Brandestr. 3, 30519 Hannover 6770.8697314287 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Dirk Harz bietet im Bereich Betäubungsmittel Rechtsberatung und Vertretung
(12.11.2020) Ihr sucht ein anwalt hier ist er
Profil-Bild Rechtsanwältin Wida Fathi Khalaj
Rechtsanwältin Wida Fathi Khalaj
Kanzlei WfK, Wartburgstraße 4, 10823 Berlin 6973.6964189134 km
Fachanwältin Strafrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Wida Fathi Khalaj hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Betäubungsmittel
aus 7 Bewertungen Frua Wida Fathi isr sehr freundliche,Helfull und sehr erfahrene Anwalt. Sie ist bei ihr Arbeit sehr perfekt. (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Mussgnug
Rechtsanwalt Bernhard Mussgnug
Mussgnug | Zeyher | Eisen und Kollegen, Bahnhofstr. 33, 78532 Tuttlingen 6952.5033691108 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Steuerrecht • Sportrecht
Herr Rechtsanwalt Bernhard Mussgnug ist Ihr Ansprechpartner für Betäubungsmittel
aus 6 Bewertungen Herr Mussgnug hat sich die Akte Zeitnah angenommen und bearbeitet. (22.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Pascal Flake
Kanzlei Pascal Flake, Kasseler Str. 40-42, 34308 Bad Emstal 6800.1759509525 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Pascal Flake vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Betäubungsmittel
aus 7 Bewertungen Sehr kompetent und hat sich für die Beratung viel Zeit genommen. (22.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Werner Kränzlein
Rechtsanwalt Werner Kränzlein
Kränzlein Adams Eckstein Rechtsanwälte, Nymphenburger Str. 20, 80335 München 7117.1966026314 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Werner Kränzlein ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Betäubungsmittel
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars Krome
Rechtsanwaltskanzlei Krome, Theresienstr. 1, 80333 München 7118.9034935047 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Sportrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Lars Krome ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Betäubungsmittel
Profil-Bild Rechtsanwalt Iftikhar Malik LL.M.
Rechtsanwalt Iftikhar Malik LL.M.
Kanzlei Iftikhar Malik, Sachsentor 26, 21029 Hamburg 6736.124008247 km
Rechtsanwalt aus Leidenschaft.
Strafrecht • Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Migrationsrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Iftikhar Malik LL.M. hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Betäubungsmittel
(05.04.2024) Herr Malik hat mich von Anfang an gut beraten und bis zum Abschluss des Verfahrens über jeden Schritt informiert und …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Betäubungsmittel

Fragen und Antworten

  • Betäubungsmittel: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Betäubungsmittel umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Betäubungsmittel und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Betäubungsmittel: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Betäubungsmittel sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
Unter dem Begriff Betäubungsmittel versteht man von jeher Stoffe, die das Schmerzempfinden abmildern, also zum Beispiel Schmerzmittel. Der Gesetzgeber hat den Begriff definiert: Nach § 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen darunter alle Stoffe und Zubereitungen, die in den Anlagen I bis III BtMG aufgelistet sind. Nach § 29 ff. BtMG ist bis auf bestimmte Ausnahmen fast jeglicher Umgang mit Betäubungsmitteln verboten.

Einteilung der Betäubungsmittelliste

Die Betäubungsmittelliste ist in drei Anlagen von Anlage I bis III BtMG gegliedert. Anlage I BtMG enthält die sogenannten nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel, die auch nicht verschreibungsfähig sind. Darunter fallen auch die meisten Stoffe, die bewusstseinsverändernde Wirkungen haben. Davon sind auch die meisten Stoffe erfasst, die als Drogen missbraucht werden, so zum Beispiel LSD, Ecstasy oder Heroin.
In Anlage II BtMG werden die sogenannten verkehrsfähigen, nicht verschreibungsfähigen Betäubungsmittel aufgezählt. Das sind vornehmlich Stoffe, die zur Weiterverarbeitung zu anderen Stoffen benötigt werden, also zum Beispiel für die Herstellung bestimmter Medikamente.

Anlage III BtMG umfasst die sogenannten verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen Betäubungsmittel. Das sind also Stoffe, die als Medikamente verschrieben werden können, so zum Beispiel auch bekannte Drogen wie Kokain oder Cannabis.

Umfang der Betäubungsmittelliste

Die Betäubungsmittelliste wird ständig ergänzt und erweitert, wozu für jede Ergänzung und Änderung ein Gesetz erlassen werden muss. Bekanntheit erlangte dieses Verfahren, als mit der Modedroge „Spice“ eine legale Droge auf den Markt kam: Das „Spice“ war mit Cannaboiden versetzt, die chemisch mit dem Tetrahydrocannabinol (THC) „verwand“ waren. Diese Cannaboide hatten eine ähnlich berauschende Wirkung, waren aber nicht auf der Betäubungsmittelliste aufgelistet.
Aufgrund der großen Vielzahl der möglichen synthetischen Cannaboide war allein die Listung einzelner Stoffe untauglich, da die Hersteller jederzeit auf ein anderes noch nicht gelistetes Cannaboid umsteigen konnten. Diese Möglichkeit wurde 2016 durch das Neue-psychoaktive-Stoff-Gesetz (NpSG) eingeschränkt: Durch dieses Gesetz wurden ganze Stoffgruppen der Cannaboide nunmehr in Anlage II BtMG eingetragen und damit der Handel mit „Spice“-ähnlichen Produkten weitgehend unter Strafe gestellt.

Verbotener Umgang mit Betäubungsmitteln

Nach § 29 ff. BtMG sind die meisten Umgangsformen mit Betäubungsmitteln verboten, die in den Anlagen I bis III BtMG gelistet sind. So ist zum Beispiel allein der Besitz von Betäubungsmitteln – ohne besondere Erlaubnis – strafbar. Dies gilt ebenso bei Betäubungsmitteln, die frei in Form von Pflanzen oder Pilzen in der Natur vorkommen und gesammelt werden können. So kann sich bereits wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln strafbar machen, wer zum Beispiel den in Deutschland vorkommenden Spitzkegeligen Kahlkopf sammelt. Denn dieser enthält die Wirkstoffe Psilocybin und Psilocin, die in Anlage I BtMG gelistet sind.
Das Gesetz stellt fast jeglichen Umgang mit Drogen unter Strafe: Neben allen Formen des Umgangs wie Erwerb, Verschaffen, Herstellen sowie Verkauf und Überlassen ist es ebenfalls bereits strafbar, wer unbefugt jemanden die Gelegenheit gibt, Betäubungsmittel zu konsumieren – also wer zum Beispiel jemanden zu sich nach Hause einlädt, damit dieser mitgebrachte Drogen dort konsumieren kann. Auch wer einen brennenden Joint in die Hand gedrückt bekommt und nur in der Kifferrunde weiterreicht, macht sich strafbar. Ebenfalls kann sich bereits strafbar machen, wer andere dazu verleitet, Drogen zu konsumieren. Dazu kann eine einfache Aufforderung ausreichen, zum Beispiel doch mal einen Zug vom Joint zu nehmen.

Erlaubter Umgang mit Betäubungsmitteln

Der Umgang mit Betäubungsmitteln, die nicht in Anlage I bis III BtMG aufgelistet sind, ist erlaubt. So zum Beispiel das Sammeln, Trocknen und der Besitz von „einheimischen“ Fliegenpilzen oder des Habichtskrauts. Aber auch der Erwerb exotischer Pflanzen, wie das Afrikanische Löwenohr, der Aztekensalbei oder der Blaue oder Weiße Lotus, ist erlaubt. Auch wenn Tollkirsche und Eisenhut neben ihrer berauschenden Wirkung tödlich giftig sind, ist deren Besitz ebenfalls legal. Das gilt auch für bestimmte chemische Narkosestoffe wie Chloroform.
Zwar ist fast jeglicher Umgang mit Betäubungsmitteln illegal, die in Anlage I, II und III aufgeführt sind. Doch eine besondere Form nicht: der Konsum. Der reine, bloße Konsum von Betäubungsmitteln ist straflos. Wer also beispielsweise von einem fremden Joint zieht, ohne diesen in der Hand zu halten, verwirklicht keine Straftat.
Erlaubt ist auch der Umgang mit Betäubungsmitteln, wenn hierfür eine Genehmigung vorliegt. So ist beispielsweise der Umgang mit Amphetaminen wie Ritalin oder Medikinet erlaubt, wenn diese ärztlich verschrieben wurden. Allerdings sollte das Rezept mit sich geführt werden, um Ärger zu vermeiden. Mittlerweile kann ebenso für Schwerstkranke Cannabis ärztlich verschrieben werden. Die Voraussetzung, dass diese „austherapiert“ sein müssen, ist nicht mehr erforderlich.

Anwendung von Betäubungsmitteln

In der Medizin werden Betäubungsmittel nicht nur beim Menschen angewandt, sondern auch bei Tieren wie zum Beispiel bei Pferden. Für Tiere gibt es für die medizinische Anwendung eigens hergestellte Betäubungsmittel.
Betäubungsmittel können in der Regel nur von Apotheken legal bezogen werden. Apotheken haben daher stets einen kleinen Vorrat an Betäubungsmitteln. In Apotheken werden auch sogenannte Substitute, das sind Drogenersatzstoffe, zum Beispiel für Heroin-Abhängige verabreicht. Online-Apotheken bieten sogar den Versand von Betäubungsmitteln an, wie zum Beispiel von Cannabisblüten. Die Betäubungsmittel werden nur gegen Vorlage eines speziellen Betäubungsmittelrezeptes ausgehändigt. Diese Rezepte unterscheiden sich von normalen weißfarbigen Rezepten durch eine gelbe Farbe.
Betäubungsmittel finden auch beim Zahnarzt Anwendung. So wurde im 19. Jahrhundert beim Zahnarzt zur Betäubung neben Lachgas Kokain angewendet. Die heutigen Wirkstoffe in den Betäubungsspritzen, die der Zahnarzt verwendet, sind den Wirkstoffen des Kokains sehr ähnlich. Die Wirkung beginnt bereits nach ein paar Minuten und die Dauer beträgt nur wenige Stunden, die Wirkstoffe haben keine gefährlichen Nebenwirkungen und sind daher für die Heilbehandlung am Zahn optimal. Bei Schwangeren oder Zuckerkranken werden allerdings die Beigaben von Adrenalin gering gehalten.

Betäubungsmittel und Führerschein

Wer Betäubungsmittel konsumiert und fährt, riskiert seinen Führerschein, selbst mit dem Fahrrad. Die Toleranzgrenze liegt bei den meisten Drogen bei null. Lediglich beim Konsum von Cannabis, Marihuana-, Hasch- oder anderen THC-haltigen Stoffen gibt es eine niedrige Toleranzgrenze von einem Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blut. Wer diesen Wert überschreitet, dem wird die Fahreignung abgesprochen und der Führerschein entzogen.
Da der Grenzwert so niedrig liegt, können auch Personen den Wert überschreiten, die am Abend zuvor zum Beispiel einen „Feierabendjoint“ geraucht haben und am nächsten Tag – im Vergleich zu erlaubten unter 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut – völlig nüchtern sind. Vielmehr wird das Überschreiten der Grenze von einem Nanogramm THC pro Milliliter Blut mit dem Erreichen von 1,6 Promille Alkoholgehalt im Blut verglichen. Der 56. Verkehrsgerichtstag in Goslar hat daher nunmehr die Empfehlung abgegeben, bei THC die Grenze auf drei Nanogramm THC pro Milliliter Blut zu erhöhen.
Bei anderen Drogen, wie zum Beispiel Amphetaminen, gibt es diese Grenze allerdings nicht. Wer kein Rezept vorweisen kann, muss den „Lappen“ abgeben. Wem die Fahrerlaubnis erst einmal entzogen wurde, kann diese erst nach einer bestimmten Sperrzeit neu beantragen. Die Sperrzeit sollte aber nicht ungenutzt verstreichen, da die Neuerteilung an viele Bedingungen geknüpft ist:
So wird neben der berühmten medizinisch-psychologischen-Untersuchung (MPU), im Volksmund auch „Idiotentest“ genannt, zudem der Nachweis einer Abstinenz gefordert. Hierzu muss sich der Betroffene monatelang immer wieder unangekündigten Drogentests unterziehen. Die Kosten für die Tests muss der Betroffene selbst tragen.

(FMA)

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