224 Anwälte für Bundeswehr | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwalt Helmut Schwarz
sehr gut
Rechtsanwalt Helmut Schwarz
Rechtsanwaltskanzlei | Helmut Schwarz, Hauptstraße 31, 91315 Höchstadt an der Aisch 6980.430917859 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Steuerrecht • Umweltrecht • Beamtenrecht • Arzthaftungsrecht • Sportrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Helmut Schwarz ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Bundeswehr gerne behilflich
aus 18 Bewertungen Sehr freundliche Mitarbeiter und ohne Probleme war Herr RA Schwarz auch für mich persönlich erreichbar. Der … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Lembke
Rechtsanwältin Anne Lembke
KANZAS. Ihre Kanzlei für Arbeits- & Sozialrecht, Töpferstraße 22a, 17373 Ueckermünde 6941.5685761223 km
Es gibt eine Lösung für jedes Problem, sonst ist es keins.
Arbeitsrecht • Beamtenrecht • Sozialversicherungsrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Anne Lembke hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Bundeswehr
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Koehn
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Koehn
Koehn - Fachanwaltskanzlei für Verwaltungsrecht, Pariser Str. 3, 10719 Berlin 6971.9280513254 km
"Speak softly and carry a big stick; you will go far." Theodore Roosevelt, US-Präsident 1901 in Anlehnung an ein altes afrikanisches Sprichwort
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Schulrecht • Öffentliches Recht
Herr Rechtsanwalt Jens Koehn ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Bundeswehr gerne behilflich
aus 91 Bewertungen Wir sind äußerst dankbar und zufrieden mit der hervorragenden Arbeit von Rechtsanwalt Jens Koehn, der uns zum … (23.07.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Groschopp
Kanzlei Jens Groschopp, Saalbahnhofstraße 4, 07743 Jena 6958.5656243272 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Beamtenrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jens Groschopp unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Bundeswehr
aus 5 Bewertungen Mein ehemaliger Arbeitgeber schuldet mir noch die Zahlung von Überstunden. Herr RA Groschopp hat sich unverzüglich mit … (01.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Marco Loch
sehr gut
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Marco Loch
Rechtsanwaltskanzlei LOCH, Bahnhofstraße (Eingang Futterstraße) 48, 66111 Saarbrücken 6767.187205614 km
Bei uns werden Sie persönlich betreut und sind keine Karteikarte
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Sozialrecht • Schulrecht • Schwerbehindertenrecht • Beamtenrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Rechtsfragen im Bereich Bundeswehr beantwortet Herr Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Marco Loch
aus 110 Bewertungen Ausgezeichnete fachliche Arbeit!!!. Meine Versetzung wurde erfolgreich angefochten und letztendlich zurück gezogen (22.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Hinrichsen-Dreyer
Kanzlei Dreyer, Christoph-Probst-Weg 4, 20251 Hamburg 6716.6336427325 km
Öffentliches Baurecht • Arbeitsrecht • Öffentliches Recht • Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Verfassungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Kerstin Hinrichsen-Dreyer im Bereich Bundeswehr bietet Beratung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Frau Kerstin Hinrichsen-Dreyer hört genau zu und erfasst die Problematik aufgrund Ihres hohen Fachwissens schnell. Die … (01.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jürgen Küttner
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Küttner
teipel.law - bundesweit tätige Schwerpunktkanzlei: Prüfungsrecht | Hochschulrecht | Beamtenrecht | Datenschutzrecht| Digitalisierung, Spichernstr. 44, 50672 Köln 6673.6120200001 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Verfassungsrecht • Öffentliches Baurecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Bundeswehr bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Jürgen Küttner
(18.09.2022) Herr Dr. Küttner hat sich sehr schnell und umfassend in das Thema eingearbeitet und uns bald einen Erfolg in der …
Profil-Bild Rechtsanwalt Rolf Matussek
sehr gut
Rechtsanwalt Rolf Matussek
Rechtsanwalt Rolf Matussek, Jasperallee 86/87, 38102 Braunschweig 6820.9756212255 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Erbrecht • Beamtenrecht • Schwerbehindertenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Bundeswehr bietet Herr Rechtsanwalt Rolf Matussek
aus 45 Bewertungen Bei Bewertungen schaue ich mir immer zu allererste die negativen Bewertungen an, da diese für mich ausschlaggebender … (22.01.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Bundeswehr

Fragen und Antworten

  • Bundeswehr: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Bundeswehr umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Bundeswehr und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Bundeswehr: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Bundeswehr sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Der Begriff Bundeswehr umfasst einerseits alle Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland und andererseits die zivile Bundeswehrverwaltung. Das Hoheitszeichen der gesamten Bundeswehr ist das stilisierte Eiserne Kreuz.

Geschichte

Nach dem Zweiten Weltkrieg war es für Deutschland schwierig wieder neue Streitkräfte aufzubauen, denn es wurde diskutiert, ob Deutschland nach der Diktatur durch Adolf Hitler überhaupt wieder Truppen aufbauen darf. Im Jahre 1951 wurde unter dem damaligen Bundeskanzler Konrad Adenauer mit dem damaligen NATO-Oberbefehlshaber Dwight D. Eisenhower eine Ehrenerklärung abgegeben, dass ehemalige Wehrmachtssoldaten in die neuen Streitkräfte eingegliedert werden konnten. Dies war notwendig, da es sonst zu wenige Soldaten, Offiziere und Unteroffiziere für die Gründung der Bundeswehr gegeben hätte. Am 5. Mai 1955 wurde schließlich die Bundeswehr gegründet. Im Anschluss daran erfolgte die nicht unumstrittene Wiederbewaffnung Deutschlands. Die zivile Bundeswehrverwaltung wurde am 7. Juni 1955 gegründet. Am 12. November 1955 wurden die ersten Soldaten der neuen Bundeswehr vereidigt. Als gesetzliche Grundlage der Bundeswehr trat zunächst am 22. Mai 1956, als Ergänzung des Art. 87a Grundgesetz (GG), die Wehrverfassung in Kraft. Am 1. April 1956 wurde das Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG) verabschiedet und am 21. Juli 1956 noch das Wehrpflichtgesetz (WPflG). Nach der Wiedervereinigung im Jahre 1990 nahm die Bundeswehr ca. 20.000 Soldaten der ehemaligen nationalen Volksarmee (NVA) der DDR auf.

Führung

Oberbefehlshaber der Bundeswehr im Frieden ist der Bundesminister der Verteidigung. Im Kriegs- bzw. Verteidigungsfalle obliegt dem Bundeskanzler bzw. der Bundeskanzlerin die Befehls- und Kommandogewalt. Oberster Soldat der Bundeswehr ist der Generalinspekteur der Bundeswehr, der entweder den Dienstgrad General oder Admiral trägt. Er ist aber kein militärischer Oberbefehlshaber der Bundeswehr, denn eine solche Funktion ist in der Bundeswehr unbekannt. Das Hauptquartier der Bundeswehr befindet sich auf der Hardthöhe in Bonn, ein zweiter Dienstsitz ist im sog. Bendlerblock in Berlin eingerichtet.

Verwaltung

Die zivile Bundeswehrverwaltung setzt sich aus der Territorialen Wehrverwaltung und dem Rüstungsbereich zusammen. Nach Art. 87b GG ist die zivile Bundeswehrverwaltung eine eigenständige Bundesverwaltung mit einem eigenen, von der Bundeswehr unabhängigen, Aufbau. Die zivile Bundeswehrverwaltung dient den Aufgaben des Personalwesens, der Deckung des Rüstungsbedarfs und dem sonstigen Sachbedarf der Streitkräfte. Dies alles unterliegt jedoch den Haushaltsgesetzen des Bundes.

Bereiche

Die Bundeswehr ist aufgeteilt in:

  • Teilstreitkräfte, mit Heer, Luftwaffe und Marine und

  • militärische Organisationsbereiche, zu denen die Streitkräftebasis und der Zentrale Sanitätsdienst gehören und

  • zivile Organisationsbereiche (z.B. Seelsorge und Rechtspflege)

Auftrag und Aufgaben

Nach Art. 87a I 1 GG hat die Bundeswehr den Auftrag, Deutschland nach außen zu verteidigen. Das bedeutet konkret, dass die Bundeswehr Deutschland und seine Staatsbürger vor Angriffen, äußeren Gefahren und politischer Erpressung beschützen wird. Nach 1990 traten vorallem Auslandseinsätze, wie z.B. in Afghanistan, in den Vordergrund.

Die Bundeswehr hat nach dem sog. Weißbuch, Stand 2006, den Auftrag:

  • die außenpolitische Handlungsfähigkeit zu sichern,

  • einen Beitrag zur Stabilität im europäischen und globalen Rahmen zu leisten,

  • die nationale Sicherheit und Verteidigung zu gewährleisten,

  • zur Verteidigung der Verbündeten beizutragen und

  • die multinationale Zusammenarbeit und Integration zu fördern.

Die Aufgaben der Bundeswehr sind wie folgt festgelegt:

  • Internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung, einschließlich des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus,

  • Unterstützung von Bündnispartnern,

  • Schutz Deutschlands und seiner Bürgerinnen und Bürger,

  • Rettung und Evakuierung,

  • Partnerschaft und Kooperation,

  • Hilfeleistungen (Amtshilfe, Naturkatastrophen, besonders schwere Unglücksfälle).

Für die Verwendung der Bundeswehr auf oder über deutschem Staatsgebiet, sind in Art. 87a II GG strenge Regelungen zu beachten. Dazu müssen zunächst verfassungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann die Bundeswehr unterstützende Funktionen in bezug auf bereits laufende polizeiliche Sicherheitsmaßnahmen erfüllen. Dazu kann die Bundeswehr, einerseits im Rahmen der Amtshilfe und Organleihe gemäß Art. 35 II GG Hilfe bei einer Naturkatastrophe (z.B. Oderhochwasser) oder einem besonders schweren Unglücksfall leisten, andererseits besteht eine weitere Einsatzmöglichkeit auf deutschem Staatsgebiet nach Art. 87a IV GG i.V.m. Art. 91 II GG.

(WEI)

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