77 Anwälte für Erfinder
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Erfinder
Fragen und Antworten
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Erfinder: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Erfinder umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Erfinder und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Erfinder: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Erfinder sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.
Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe. -
Was kostet ein Anwalt?
Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
Kennzeichen eines Erfinders
Den Erfinder zeichnen im Wesentlichen drei Merkmale aus:
- Er erkennt ein Problem.
- Er will dieses Problem auf neue Art und Weise lösen.
- Er hatte dabei mindestens einmal in seinem Leben Erfolg.
Diese Kriterien fließen auch im Patentrecht mit ein. Bei der Patenterteilung obliegt es dem Erfinder, die Erfindung offenzulegen und sie so zu beschreiben, dass ein Fachmann auf dem entsprechenden Gebiet die Erfindung nachvollziehen kann. Dies ist die Offenlegung der Erfindung.
Erfinderrecht
Dem Erfinder steht das sogenannte Erfinderrecht zu. Mit der Erfindung selbst entsteht das Erfinderrecht in der Person des Erfinders. Sein Inhalt ist beispielsweise gesetzlich im Patentgesetz (PatG) verankert. Rechtlich geschützt wird es über die allgemeinen zivilrechtlichen Regeln, insbesondere § 823 und § 1004 BGB. Es erfasst:
- Das Recht auf das Patent bzw. den Gebrauchsmusterschutz, § 6 PatG. Es ist gemäß § 15 PatG übertragbar und vererblich.
- Das Recht zur Nutzung der Erfindung. Das kann der Erfinder entweder selbst ausüben, aber auch zum Beispiel mit einem Lizenzvertrag auf jemand anderes übertragen.
- Die sog. Erfinderehre. Hierunter versteht man das Recht, als Erfinder genannt, bezeichnet und anerkannt zu werden, § 63 PatG.
- Das Recht, über die Erfindung zu entscheiden. Das betrifft nicht nur die Veröffentlichung oder Geheimhaltung, sondern auch etwa die Patentanmeldung oder die Freigabe zur Benutzung.
(WEL)
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