601 Anwälte für FSK | Seite 26

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Bei juristischen Fragen im Bereich FSK unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Stefan Rathsack
aus 25 Bewertungen Ich hatte mir ein Rat geholt weil ein Verkaufer bei eBay sich nicht an das Jugendschutzgesetz gehalten hat (21.11.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema FSK

Fragen und Antworten

  • FSK: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema FSK umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema FSK und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • FSK: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit FSK sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

FSK ist eine Abkürzung aus dem Medienrecht und steht für die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft. Aus Jugendschutzgründen prüft die FSK vor allem Filme, bevor sie ins Kino kommen oder auf DVD bzw. sonstigen Medien zu kaufen sind. Dabei wird nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) eine sogenannte FSK-Freigabe festgelegt:

  • FSK 0 - freigegeben ohne Altersbeschränkung
  • FSK 6 - freigegeben ab sechs Jahren
  • FSK 12 - freigegeben ab zwölf Jahren
  • FSK 16 - freigegeben ab sechzehn Jahren
  • FSK 18 - keine Jugendfreigabe

Die Einstufung erfolgt zum Jugendschutz nach dem Grad der Jugendgefährdung. Meist betrifft das die Darstellung von Gewalt oder Pornografie im jeweiligen Film. Auf dem Cover der DVD oder auf einem anderen Trägermedium wird ein entsprechendes FSK-Label angebracht.

Ein Film darf nicht entgegen der Altersfreigabe an Jugendliche verkauft oder ihnen sonst zugänglich gemacht werden. Das gilt, von wenigen Ausnahmen abgesehen, auch für einen Kinobesuch oder eine private Filmvorführung, selbst dann, wenn die Eltern mit ihrem Sorgerecht zustimmen.

Eine Verpflichtung zu einer solchen freiwilligen Selbstkontrolle besteht nicht, allerdings kann ohne diese eine Behörde selbst tätig werden. Die FSK selbst ist keine Behörde, sondern eine von der Filmwirtschaft getragene Einrichtung. Indiziert bzw. verboten werden Filme dagegen, sofern es notwendig gehalten wird, von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien.

Auch um das Nutzungsrecht in Form einer Urheberrechtsverletzung durch illegales Filesharing oder Download kümmert sich die FSK nicht. Das bleibt der Filmwirtschaft vorbehalten, die dafür meist einen Abmahnanwalt nutzt. Für Videospiele ist die FSK ebenfalls nicht zuständig. Hier gibt es die vergleichbare USK-Einstufung, wobei USK die Abkürzung für Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle ist.

(ADS)

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